die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Bremen“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 07.10.2009
- S 23 AS 1829/09 ER - Darlehen für Hose -
Hartz IV-Behörde muss Übergewichtigem Darlehen für Kauf einer neuen Hose gewähren
Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Ein übergewichtiger Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf ein Darlehen, damit er sich eine neue Hose in Übergröße kaufen kann. Dies hat das Sozialgericht Bremen im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein 41 Jahre alter Hartz IV-Empfänger. Er ist massiv übergewichtig. Er beantragte die Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Hose. Dies lehnte die Behörde ab. Zur Begründung erklärte sie, der Antragsteller sei in der Lage, die beantragte Leistung aus eigenen Kräften und Mitteln in vollem Umfange zu decken. Er entgegnete, dass er derzeit nur eine einzige Hose besitze, die "völlig kaputt" sei. Die Kosten für eine neue Hose seien beträchtlich. Sie betrügen etwa 89,95 Euro. Dies mache 25 % der ihm nach SGB II bewilligten Regelleistung aus. Er könne sich eine solche Anschaffung nicht leisten, ohne seine Existenz zu gefährden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Bremen, Gerichtsbescheid vom 13.08.2009
- S 19 SB 3/09 -
Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht muss auch bei einer lediglich geduldeten Ausländerin erfolgen
Organisationsverschuldens der Ausländerbehörde darf nicht zu Lasten des Schwerbehinderten gehen
Auch bei einer unter Epilepsie leidenden iranischen Bürgerin, die sich im ausländerrechtlichen Status der Duldung in Deutschland aufhält, ist eine Feststellung des Grades einer Behinderung vorzunehmen. Dies entschied das Sozialgericht Bremen.
Voraussetzung für eine Feststellung des Grades einer Behinderung ist insbesondere, dass der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt (oder seine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz) rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland hat. Ein Ausländer hält sich in der Regel dann nicht gewöhnlich in Deutschland auf, wenn sein Aufenthalt hier nur geduldet ist. Dies gilt jedoch ausnahmsweise... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 12.05.2009
- S 23 AS 779/09 ER -
SG Bremen: Darlehen für Mietkaution bei notwendigem Umzug eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers darf nicht abgelehnt werden
Bezug einer Mietwohnung ohne Hinterlegen einer Mietkaution heutzutage kaum noch möglich
Ein Darlehen für eine Mietkaution einer Arbeitslosengeld-II-Bezieherin darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass eine Wohnung bei einer Wohnungsbaugesellschaft angemietet wird. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen entschieden.
Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) hatte es gegenüber einer allein erziehenden Mutter mit zwei kleinen Kindern, die Arbeitslosengeld II beziehen, abgelehnt, im Rahmen des notwendigen Umzuges in eine größere Wohnung die erforderliche Mietkaution in Höhe von 650,- Euro darlehensweise zu übernehmen. Sie sah sich hieran u.a. durch die Verwaltungsanweisung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
