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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Bremen“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Bremen, Urteil vom 23.10.2018
- S 8 KR 263/17 -

Gesetzliche Krankenkasse kann auch zur Kostenübernahme für neuartige Behandlung in den USA verpflichtet sein

Höhe der Kosten und fehlende Studien bei mangelnden Behandlungs­alternativen nicht relevant

Das Sozialgericht Bremen hat entschieden, dass eine Gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Umständen auch die Kosten einer neuartigen Behandlung in den USA übernehmen muss. Dies gilt auch dann, wenn zu der Behandlungsmethode noch keine Studien vorliegen, aber alle behandelnden Ärzte und Gutachter übereinstimmend davon ausgehen, dass die neue Behandlungsmethode alternativlos ist. Dies gilt nach dem Urteil unabhängig von der Höhe der Kosten.

In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen in Bremen lebenden Jugendlichen, der an einer seltenen Erkrankung, einer Bronchitis fibroplastica, litt, die mit lebensbedrohlichen Erstickungsanfällen verbunden ist. Nachdem ein Mediziner aus Philadelphia, USA, im Jahr 2016 in einer medizinischen Fachzeitschrift eine Studie über eine neue Behandlungsmethode für diese Erkrankung vorgestellt hatte, beantragten die Eltern des Jungen bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Behandlung bei dem Mediziner in den USA. Die Krankenkasse holte daraufhin beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und bei anderen Medizinern Gutachten... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 07.10.2009
- S 23 AS 1829/09 ER - Darlehen für Hose -

Hartz IV-Behörde muss Übergewichtigem Darlehen für Kauf einer neuen Hose gewähren

Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Ein übergewichtiger Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf ein Darlehen, damit er sich eine neue Hose in Übergröße kaufen kann. Dies hat das Sozialgericht Bremen im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein 41 Jahre alter Hartz IV-Empfänger. Er ist massiv übergewichtig. Er beantragte die Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Hose. Dies lehnte die Behörde ab. Zur Begründung erklärte sie, der Antragsteller sei in der Lage, die beantragte Leistung aus eigenen Kräften und Mitteln in vollem Umfange zu decken. Er entgegnete, dass er derzeit nur... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Bremen, Gerichtsbescheid vom 13.08.2009
- S 19 SB 3/09 -

Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht muss auch bei einer lediglich geduldeten Ausländerin erfolgen

Organisationsverschuldens der Ausländerbehörde darf nicht zu Lasten des Schwerbehinderten gehen

Auch bei einer unter Epilepsie leidenden iranischen Bürgerin, die sich im ausländerrechtlichen Status der Duldung in Deutschland aufhält, ist eine Feststellung des Grades einer Behinderung vorzunehmen. Dies entschied das Sozialgericht Bremen.

Voraussetzung für eine Feststellung des Grades einer Behinderung ist insbesondere, dass der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt (oder seine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz) rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland hat. Ein Ausländer hält sich in der Regel dann nicht gewöhnlich in Deutschland auf, wenn sein Aufenthalt hier nur geduldet ist. Dies gilt jedoch ausnahmsweise... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 12.05.2009
- S 23 AS 779/09 ER -

SG Bremen: Darlehen für Mietkaution bei notwendigem Umzug eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers darf nicht abgelehnt werden

Bezug einer Mietwohnung ohne Hinterlegen einer Mietkaution heutzutage kaum noch möglich

Ein Darlehen für eine Mietkaution einer Arbeitslosengeld-II-Bezieherin darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass eine Wohnung bei einer Wohnungsbaugesellschaft angemietet wird. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen entschieden.

Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) hatte es gegenüber einer allein erziehenden Mutter mit zwei kleinen Kindern, die Arbeitslosengeld II beziehen, abgelehnt, im Rahmen des notwendigen Umzuges in eine größere Wohnung die erforderliche Mietkaution in Höhe von 650,- Euro darlehensweise zu übernehmen. Sie sah sich hieran u.a. durch die Verwaltungsanweisung... Lesen Sie mehr




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