die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „sofotiges Anerkenntis“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.01.2018
- 67 T 9/18 -
Keine Veranlassung zur Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei Nichtbeantwortung einer fristgebundenen Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft
Mieter muss nach Nichtbeantwortung des Aufforderungsschreibens durch Mahnung in Verzug gesetzt werden
Ein Wohnungsmieter gibt keine Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, wenn er eine fristgebundene Aufforderung des Vermieters zur Erklärung der Duldungsbereitschaft unbeantwortet lässt. Vielmehr liegt eine Klageveranlassung nur vor, wenn der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft eine Mahnung ausspricht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Berliner Wohnung bereits im August 2016 die Bereitschaft zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen erklärt hatten, hielten sie es für nicht notwendig, im Juli 2017 erneut ihre Bereitschaft zu erklären. Der Vermieter bat im Juli 2017 unter Fristsetzung erneut um Zustimmung zu den Maßnahmen, weil im Jahr 2016 einige Mieter ihre Zustimmung verweigerten und somit die Baumaßnahmen nicht vorgenommen wurden. Da sich die Mieter innerhalb der gesetzten Frist nicht erklärten, erhob der Vermieter Duldungsklage. Daraufhin erklärten die Mieter sofort ihre Zustimmung zu den Modernisierungsmaßnahmen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.02.2012
- 12 T 1/12 -
Kaution darf im laufenden Mietverhältnis nicht mit der Miete verrechnet werden
Mieter kann dies auch nicht gestatten
Während des laufenden Mietverhältnisses ist eine Verrechnung der Kaution mit der Miete nicht möglich. Der Mieter kann dies auch nicht gestatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Vermieter von Gewerberäumen klagte vor dem Amtsgericht Wedding auf Zahlung von ausstehender Miete. Die verklagte Mieterin erkannte die Forderung sofort an. Daraufhin entschied das Amtsgericht nur noch über die Kosten. Seiner Meinung nach, habe die Mieterin Veranlassung zur Klage gegeben, so dass sie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen... Lesen Sie mehr