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Donnerstag, 2. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „seelisches Wohlbefinden“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.12.2016
- 11 UF 194/16 -

Keine Rückkehr der von Kindesmutter entführten Kinder nach Frankreich aufgrund engerer Bindung der Kinder zur Mutter

Schwerwiegende Gefahr eines seelischen Schadens für Kinder

Entführt eine Mutter ihre drei- bis fünfjährigen Kinder aus Frankreich nach Deutschland, steht dem Kindesvater gemäß Art. 13 Abs. 1 b) des Haager Übereinkommens (HÜK) kein Anspruch auf Rückgabe seiner Kinder zu, wenn die Kinder zwischenzeitlich zur Mutter eine viel engere Bindung entwickelt haben. In diesem Fall wäre eine Trennung von der Mutter mit einer schwerwiegenden Gefahr eines seelischen Schadens bei den Kindern verbunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 brachte eine Mutter ihr fünf- und dreijähriges Kind von Frankreich nach Deutschland. Als Grund für die Kindesentführung führte sie später an, dass der Kindesvater die Kinder misshandle. Die seit einiger Zeit getrennt lebenden Elternteile übten gemeinsam das Sorgerecht aus und waren nicht miteinander verheiratet. Der Kindesvater versuchte in der Folgezeit den Aufenthalt der Kindesmutter zu erfahren. Nachdem ihm dies im Sommer 2016 gelang, beantragte er vor dem Amtsgericht Hamm die Rückgabe seiner Kinder. Das Amtsgericht gab dem Antrag statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 08.06.2011
- 746 Js 13196/11 -

Bespritzen mit Sperma begründet Strafbarkeit wegen Körperverletzung

Schlafstörungen und Krampfanfälle als Tatfolgen begründen Strafbarkeit

Wer eine Person mit zuvor abgefülltem Sperma bespritzt und dadurch über ein bloßes Ekelgefühl hinausgehende psychische oder physische Beeinträchtigungen verursacht, macht sich einer vorsätzlichen Körperverletzung strafbar. Dies hat das Amtsgericht Lübeck entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Täter befriedigte sich selbst, fing dabei sein Sperma in einem Becher auf und füllte dieses in ein leeres Augentropfen-Fläschchen. Sodann begab er sich zu einem Supermarkt in der Absicht, eine äußerlich von ihm als attraktiv empfundene Frau mit dem Sperma zu bespritzen. In der Schlange im Kassenbereich spritzte er der vor ihm stehenden... Lesen Sie mehr