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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 22.12.2004
- 1 O 976/03 -
1.000,- DM Schmerzensgeld nach Unfall mit einer Druckluftflasche bei Großübung der Feuerwehr
Verletzter übertrieb die Schadensfolgen - Gericht holte Sachverständigengutachten ein
Ein bei einer Übung der Feuerwehr verletzter Kururlauber hat für eine Zerrung an der Halswirbelsäule und für eine oberflächliche Schürfwunde im Bereich der Stirn nur Anspruch auf 1.000,- DM Schmerzensgeld. Das darüber hinaus bereits erhaltene Schmerzensgeld und Verdienstausfall muss er zurückzahlen. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Der aus Werne stammende Kläger befand sich am 8.05.1998 in Bad Rothenfelde zur Kur. Bei einer Feuerwehrübung der Freiwilligen Feuerwehr wurde er von einer in Folge unsachgemäßer Behandlung explosionsartig umherfliegenden Druckluftflasche gestreift. Über den Vorfall wurde seinerzeit in der örtlichen Presse berichtet (Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 11.05.1998). Die Beklagte Gemeinde erkannte ihre Verantwortlichkeit für die dem Kläger entstandenen Schäden an und zahlte ihm zunächst ein Schmerzensgeld von 17.000,- DM und Verdienstausfall für die Zeit bis einschließlich Oktober 2001 in Höhe von 53.553,51 DM.Mit seiner Klage hat... Lesen Sie mehr
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