die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Scheidungshalbwaise“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 18.03.2009
- 14 A 167/07 -
Änderung des Nachnamens des Kindes auf den Geburtsnamen der Mutter nach einer Ehescheidung
Zum Namensrecht bei sog. "Scheidungshalbwaisen"
Wenn nach einer Ehescheidung die Mutter wieder ihren Geburtsnamen annimmt, kann es möglich sein, dass auch ihr Kind ihren Geburtsnamen annimmt, wenn es dem Kindeswohl dient. Dies zeigt ein Fall, den das Verwaltungsgericht Schleswig zu entscheiden hatte.
Im zugrundeliegenden Fall hatte die Hansestadt Lübeck einem Antrag auf Änderung des Nachnamens eines Sohnes eines iranischen Vaters und einer deutschen Mutter nach der Scheidung entsprochen. Die Mutter, die nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder angenommen hatte, wollte auch den Namen des Kindes auf ihren Geburtsnamen geändert wissen.Hiergegen klagte der iranische Vater, erschien aber nicht zur mündlichen Verhandlung. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung der Hansestadt Lübeck. Die Voraussetzungen für eine Namensänderung lägen vor. Für die Fälle der sogenannten "Scheidungshalbwaisen" gelte, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 18.03.2009
- 14 A 126/08 -
Mutter kann nach einer Ehescheidung nicht den Vornamen der Tochter von "Susan" in "Julia" ändern lassen
Zum Namensrecht bei sog. "Scheidungshalbwaisen"
Die Änderung eines Vornamens ist nur möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt, z.B. das Wohl des Kindes. Dies musste eine Mutter erfahren, die ihr Kind von "Susan" in "Julia" umbenennen wollte.
Die Klägerin wollte die Änderung des Vornamens ihrer Tochter von Susan in Julia gerichtlich durchsetzen. Sie habe bereits von Anfang an ihre Tochter Julia genannt und nur bei Ärzten und Behörden den Namen Susan benutzt. Nun wolle auch ihre Tochter Julia heißen. Der geschiedene Vater hatte der Namensänderung widersprochen. Man habe sich bereits lange vor der Geburt auf den Namen Susan... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2002
- BVerwG 6 C 18.01 -
"Wohl des Kindes" ist Voraussetzung für eine Namensänderung nach der Scheidung
BVerwG zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung in "Scheidungshalbwaisenfällen"
Der Familienname von Kindern aus geschiedenen Ehen kann nur dann geändert werden, wenn dies für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger wandte sich gegen die von der Beklagten auf Antrag der Mutter verfügte Änderung des Familiennamens seines leiblichen Kindes in den nach der Ehescheidung wieder angenommenen früheren Familiennamen der sorgeberechtigten Mutter. Die Klage des Vaters dagegen hatte in allen Rechtszügen Erfolg.Nach § 3 NÄG darf ein Familienname nur geändert werden, wenn ein... Lesen Sie mehr