die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Rundfunkgebührenrecht“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.11.2011
- 1 BvR 665/10 -
Rundfunkgebührenbefreiung auch bei knappen Einkünften aus Altersrente und Wohngeld
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
Rentner, die eine geringe Rente haben, die nur knapp oberhalb der Hartz IV-Leistungen liegt, haben ebenso wie Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob und wie eine Gleichbehandlung bei niedrigen Einkünften bei der Befreiung von Rundfunkgebühren von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist. Der Beschwerdeführer bezog Einkünfte aus Altersrente und Wohngeld, die nach Abzug der Wohnkosten nur geringfügig über den Regelsätzen nach dem SGB II oder SGB XII lagen, so dass der nach Abzug der Regelsätze verbleibende Betrag die Rundfunkgebühr nicht vollständig abdeckte. Seinen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren lehnte die Rundfunkanstalt ebenfalls ab, da er keine Sozialleistungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV erhielt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.11.2011
- 1 BvR 3269/08; 1 BvR 656/10 -
Rundfunkgebührenbefreiung auch bei Bezug von Hartz IV-Zuschlägen
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
Empfänger von Hartz IV-Leistungen, die einen geringfügigen Zuschlag bekommen, haben einen Anspruch darauf, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Zuschlag geringer ist als die zu zahlenden Rundfunkgebühren, weil ansonsten die Leistungsempfänger zur Zahlung der Differenz auf den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II zurückgreifen müssten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den vorliegenden Verfahren mit der Frage befasst, ob und wie eine Gleichbehandlung der Empfänger von Sozialleistungen bzw. von niedrigen Einkünften bei der Befreiung von Rundfunkgebühren von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist. Die Beschwerdeführerin in den Verfahren 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10 erhielt für sich und ihre minderjährige... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2011
- 3 L 236/11 -
Keine Rundfunkgebühren für die Nutzung eines Autoradios als Zweitgerät in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Autoradio unterliegt bei gemeinsamer Nutzung auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaft Zweitgerätefreiheit
Mitglieder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben für Autoradios keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu zahlen, sofern dieses als Zweitgerät genutzt wird. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vom Mitteldeutschen Rundfunk zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen, weil in dem auf sie zugelassenen Personenkraftwagen ein Autoradio eingebaut war. Die Klägerin hat geltend gemacht, sie halte mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner in der gemeinsamen Wohnung Rundfunkgeräte vor, für die ihr Lebenspartner bereits Rundfunkgebühren... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.10.2011
- BVerwG 6 C 34.10 -
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Studenten nur bei Bezug von BAföG
Gleichbehandlungsgrundsatz oder Sozialstaatsprinzip sind nicht verletzt
Studenten, die keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen, sondern ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bestreiten, können grundsätzlich nicht nach § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
§ 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sieht eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aus persönlichen Gründen vor. Von der Rundfunkgebührenpflicht werden danach befreit Bezieher bestimmter staatlicher Sozialleistungen, beispielsweise Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), aber auch von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2011
- BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10 und BVerwG 6 C 20.11 -
BVerwG: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC als Zweitgerät
Für nicht ausschließlich im privaten Bereich genutzte Zweitgeräte gilt Rundfunkgebührenfreiheit
Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) ist im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten. Da neuartige Rundfunkgeräte häufig tragbar sind (Laptops, internetfähige Mobiltelefone), entziehen sich somit einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Zudem dienen die Geräte häufig als Arbeitsmittel und nicht (primär) dem Rundfunkempfang. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verhandlung nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 22.06.2011
- 3 K 2236/09 -
VG Minden: Mühlenkreiskliniken müssen Rundfunkgebühren nachzahlen
Gebührenschuld des Krankenhauses nach Übergang auf neue Trägerschaft nicht verjährt
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Mühlenkreiskliniken Rundfunkgebühren für das Bereithalten von 177 Fernsehern in Krankenzimmern des Krankenhauses Bad Oeynhausen aus der Zeit von Mai 1999 bis Juni 2006 nachzahlen muss. Eine Verjährung der Forderungen ist auch nach dem Übergang der Trägerschaft des ehemaligen Zweckverbandes "Krankenhaus Bad Oeynhausen" in die Trägerschaft der Mühlenkreiskliniken AöR nicht eingetreten.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhob der WDR Gebühren für das Bereithalten von 177 Fernsehern in Krankenzimmern des Krankenhauses Bad Oeynhausen in der Zeit von Mai 1999 bis Juni 2006. In Bad Oeynhausen war es versäumt worden, diese Geräte rechtzeitig beim WDR anzumelden und einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen. Erst nachdem das Krankenhaus am 1. Juli... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.04.2011
- 7 BV 10.443 -
Bayerischer VGH: Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC
Beruflich und privat genutzter PC ist als Zweitgerät anzusehen, der dem Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit unterfällt
Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen, wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein freiberuflicher Computerfachmann, wurde für seinen gewerblich genutzten, internetfähigen PC zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen. In seinem Haus, wo er arbeitet und wohnt, nutzt der Kläger privat weitere Rundfunkgeräte („Erstgeräte“), für die er Rundfunkgebühren entrichtet.Mit seiner Klage wandte sich der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 23.08.2010
- 42 c 43/10 -
GEZ-Mitarbeitern kann zeitlich unbefristetes Hausverbot erteilt werden - Einfaches Schreiben an GEZ genügt
Bei Verstoß gegen das Hausverbot kann GEZ auf Unterlassung verklagt werden
Die Eigentümer eines Hausgrundstücks können Mitarbeitern der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) schriftlich Hausverbot erteilen. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen und betritt das Grundstück dennoch, kann die GEZ auf Unterlassung verklagt werden. Der Unterlassungsklage kann sie nicht mit dem Argument begegnen, dass ihr zwecks notwendiger Überprüfung von Gewerbebetrieben auf dem Grundstück ein Zugangsrecht zustehe. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor.
Das Gericht verurteilte die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Androhung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft, es zu unterlassen, dass ihre Mitarbeiter zum Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren das Grundstück der Kläger betreten. Diese sind Eigentümer eines Hausgrundstücks in Bremen, auf welchem sie eine Fußpflegepraxis sowie einen Elektroinstallationsbetrieb... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.02.2011
- 7 BV 09.692 -
Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Keine Rundfunkgebühren für Autoradio wegen Zweitgerätefreiheit
Für Rundfunkteilnehmereigenschaft nicht förmliche Anmeldung als Rundfunkteilnehmer, sondern allein Bereithalten eines Rundfunkgerätes zum Empfang entscheidend
Auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Rundfunkempfangsgeräte in der gemeinsamen Wohnung von beiden Partnern gemeinsam bereitgehalten werden. Die Rundfunkanstalt kann im Fall des gemeinsamen Bereithaltens durch mehrere Rundfunkteilnehmer die Rundfunkgebühr nur einmal fordern. Daher ist das Autoradio des einen Partners auch dann als gebührenfreies Zweitgerät anzusehen, wenn dieser nicht als Rundfunkteilnehmer für die Hörfunk- und Fernsehgeräte der gemeinsamen Wohnung gemeldet ist. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall lebt der Kläger mit seiner Lebensgefährtin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Die Lebensgefährtin war seit 1990 als Rundfunkteilnehmerin für die Hörfunk- und Fernsehgeräte in der gemeinsamen Wohnung gemeldet und zahlte Gebühren. Der bisher nicht als Rundfunkteilnehmer gemeldete Kläger benutzte seit 1996 in seinem auf ihn allein zugelassenen Kraftfahrzeug ein Autoradio.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.11.2010
- 7 ZB 10.2121 -
Bayerischer VGH: Rundfunkgeräte in Krankenhäusern gebührenfrei
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht geht auf selbständiges Kommunalunternehmen über
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Antrag Rundfunkempfangsgeräte, die in Krankenhäusern für die Patienten bereitgehalten werden, aus sozialen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus gemeinnützig betrieben wird.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein niederbayerischer Landkreis ein bislang in eigener Regie geführtes Krankenhaus in ein selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts umgewandelt. Für den ehemaligen Regiebetrieb besaß der Landkreis eine Gebührenbefreiung für die im Krankenhaus für die Patienten bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte.Der Bayerische... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
