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Donnerstag, 2. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rodungsmaßnahmen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023
- 2 K 6423/22 -

Streuobstfläche darf gerodet werden

Umwandlungs­genehmigung voraussichtlich rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Antrag des Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. (im Folgenden: NABU) abgelehnt, mit dem dieser sich in der Sache gegen die Rodung von drei Streuobstflächen wendet.

Die Gemeinde Großbettlingen beschloss am 22.03.2021 einen Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet auf einer Fläche vorsieht, auf der sich drei Streuobstbestände mit Flächen von 450 m², 1.384 m² und 593 m befinden. In zeitlichem Zusammenhang hierzu hatte die Gemeinde die Erteilung einer Genehmigung zur Umwandlung von 1.670 m² des Streuobstbestandes nach § 33 a Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg beantragt. Als Ausgleich soll auf einer sich an das Gewerbegebiet anschließenden Fläche von 2.996 m² ein neuer Streuobstbestand gepflanzt werden. Am 10.03.2021 wurde der Gemeinde die Genehmigung erteilt, eine Umwandlung ist danach aus naturschutzrechtlichen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 02.09.2021
- 2 K 685/21.TR -

Umwandlungs­genehmigung für "Adenauer-Haus" erforderlich

VG Trier zu einer im Jahr 1955 erteilten Baugenehmigung

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die auf die Feststellung gerichtete Klage des Eigentümers des in der Gemarkung Duppach gelegenen sogenannten "Adenauer-Hauses", dass er für das Grundstück keiner Genehmigung zur Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart bedarf, abgewiesen.

Das im Wald gelegene Grundstück wurde in den 1950er Jahren mit einem etwa 950 m² großenWohngebäude bebaut, wobei es zu einer gänzlichen Fertigstellung und Nutzung des Gebäudes nie gekommen ist und Instandhaltungsmaßnahmen über die Jahre unterblieben sind. Der Kläger, der das Grundstück im Jahr 2019 erworben hat, beabsichtigt, das Gebäude originalgetreu "wiederherzustellen". Das beklagte... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.04.2021
- 5 MB 2/21 -

Unzulässig gerodete Waldfläche in Flensburg muss wiederhergestellt werden

Umgestaltung stellt rechtswidrigen Eingriff in Natur und Landschaft dar

Eine Anordnung der Stadt Flensburg zur Wiederherstellung einer Waldfläche südlich der Mads-Clausen-Straße bleibt sofort vollziehbar. Der für Naturschutzrecht zuständige 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gerichts hat eine Beschwerde der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren zurückgewiesen.

Die Antragstellerin – ein Flensburger Unternehmen – hatte im Sommer 2020 ohne vorherige Genehmigung auf einer Fläche von ca. 1.200 m² Bäume und Boden entfernt und eine Schotterfläche angelegt. Die Waldfläche gehört dem Unternehmen und grenzt unmittelbar an ihr Betriebsgelände an. Zur Begründung führte die Antragstellerin unter anderem aus, ihr sei von einem Mitarbeiter der Stadt mitgeteilt... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 09.08.2013
- 1 L 1533/13.Gl -

Keine Bauarbeiten am „Hilsberg“ in Bad Endbach bis Ende September

Gemeinde Bad Endbach beabsichtigte Aufnahme von Bauarbeiten zur Errichtung mehrerer Windkraftanlagen

Das Regierungspräsidium Gießen hat der Gemeinde Endbach jegliche Bauarbeiten auf dem Hilsberg im Zusammenhang mit der Errichtung von mehreren Windkraftanlagen (WEA) bis einschließlich 30. September 2013 zu untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich der Vogelschutzverein Holzhausen mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Gießen gewandt, da die Gemeinde Bad Endbach beabsichtige, im Bereich der bereits im letzten Jahr gerodeten Bereiche die Bauarbeiten auf dem „Hilsberg“ aufzunehmen, wo die Gemeinde nach einem Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen vom 21.03.2013 mehrere Windkraftanlagen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14.11.2012
- 5 L 798/12.NW -

Rodungsmaßnahmen zur Errichtung des US-Klinikums Weilerbach nicht zulässig

Erfolgreicher Eilantrag der BUND und Nabu gegen Ausschluss der Anwendung des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Rodungsmaßnahmen auf den Flächen der US-Liegenschaft Rhine Ordnance Barracks Kaiserslautern von ca. 47 ha zur Errichtung eines Klinikkomplexes ist nicht gestattet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

In dem zugrunde liegenden Fall planen die US-Streitkräfte den Bau eines Großklinikums östlich der Airbase Ramstein mit einem Versorgungsauftrag für Truppen und Angehörige in Europa, Asien und Afrika. Dieses soll den größten Klinikkomplex der USA außerhalb der Vereinigten Staaten in Landstuhl genauso wie den größten Klinikkomplex der US-Air Force außerhalb der USA in Ramstein ersetzen.... Lesen Sie mehr