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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Produkthaftungsrecht“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.01.2011
- 5 U 3158/10 -

Sektflasche explodiert: Hersteller zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt

Hersteller haften für Produktfehler - auch für unvermeidbare Ausreißer

Der Hersteller haftet für seine Produkte und muss durch Fehler verursachte Schäden ersetzen. Insbesondere die von Glasflaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken wie Sekt ausgehenden Gefahren sind bekannt. Explodiert eine Sektflasche in der Hand eines Kunden, so kann sich der Sekthersteller nicht einfach darauf berufen, dass es möglicherweise erst nach dem Verkauf zu einer Beschädigung der Flasche gekommen sein könnte. Eine solche Beschädigung erst nach Auslieferung der Flasche muss der Hersteller nachweisen. Andernfalls schuldet er dem verletzten Kunden Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Geklagt hatte in dem in letzter Instanz vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall eine Lehrerin. Diese war auf einer Dienstbesprechung verletzt worden, als der Schulrektor den 21 Lehrern des Kollegiums jeweils eine 0,2 Liter Flasche Piccolo überreicht hatte. Beim Übergeben einer der Flaschen explodierte diese in der Hand des Rektors. Die Klägerin wurde von umherfliegenden Glassplittern am rechten Auge getroffen und verletzt. Sie verklagte daraufhin den Sekthersteller und Flaschenabfüller sowie den Hersteller der Glasflasche auf Schadensersatz sowie auf Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro.Das Landgericht München II gab... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landgericht Traunstein, Urteil vom 29.06.2005
- 6 O 1173/05 -

Rodelunfall: Schlittenhersteller muss Schlitten keine Gebrauchsanweisung beifügen

Fahreigenschaften eines Rodelschlittens gehören zum allgemeinen Erfahrungswissen

Das Fehlen einer Gebrauchsanweisung für einen Rodelschlitten begründet keinen Instruktionsfehler. Dies hat das Landgericht Traunstein entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater einen neuen Schlitten erworben. Er probierte diesen sogleich mit seiner 9-jährigen Tochter aus. Sie rodelten einen flachen Wiesenhang bergab. Der auf dem Schlitten hinten sitzende Vater versuchte zu lenken. Der Schlitten kam nach links von der geplanten Fahrtrichtung ab und prallte auf einen Baumstumpf. Der Vater brach sich Mittelhandknochen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2009
- VI ZR 176/08 - Kirschtaler -

Bäcker haftet nicht für Kirschkern im Gebäck

Entscheidung des BGH zur Produktsicherheit von Backwerken

Ein Bäcker braucht bei der Herstellung eines Kirschtaler nicht jede einzelne Kirsche auf eventuell noch vorhandene Kirschsteine zu untersuchen. Ein solcher Aufwand ist ihm nicht zumutbar. Er ist auch nicht erforderlich, da Verbrauchern, die auf einen Kirschkern beißen, keine schwerwiegenden Gesundheitsgefahren drohen.

Der BGH beendete mit seinem Revisionsurteil einen langen Rechtsstreit. Zuvor hatten das Amtsgericht Iserlohn und das Landgericht Hagen dem Kläger Recht gegeben. Dieser hatte einen Kirschtaler gekauft, bei dessen Verzehr er auf einen eingebackenen Kirschkern biss. Dabei brach ein Teil seines oberen linken Eckzahns ab. Für die dadurch erforderlich gewordenen Zahnarztkosten musste er einen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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