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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Postwurfsendung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Urteil vom 05.12.2013
- 29 U 2881/13 -
Widerspruch gegen Zusendung von Werbung umfasst auch nicht persönlich adressierte Briefkastenwerbung
Werbewiderspruch genügt für erkennbar unerwünschtes Ansprechen / Anbringung eines "Werbung nein danke"-Aufklebers an Briefkasten nicht erforderlich
Erhält ein Verbraucher eine persönlich adressierte Briefwerbung und teilt er dem Werbenden daraufhin mit, dass er die Zusendung von Werbung nicht wünscht, so umfasst dieser Werbewiderspruch auch die nicht persönlich adressierte Briefkastenwerbung (teiladressierte Postwurfsendung). Das Anbringen eines "Werbung nein danke"-Aufklebers ist dabei nicht erforderlich. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucher erhielt im Mai 2012 ein an ihn persönlich adressiertes Schreiben, welches ein Angebot über einen Kabelnetzanschluss enthielt. Er teilte der Kabelnetzbetreiberin ("Kabel Deutschland") daraufhin mit einer E-Mail mit, dass er keine Verträge mit ihr abschließen wolle, selbst wenn Leistungen geschenkt würden und daher keine Werbung wünsche. Nachfolgend erhielt der Verbraucher aber noch fünfmal weitere Werbeschreiben. Diese waren nicht mehr persönlich an den Verbraucher, sondern jeweils "An die Bewohner des Hauses" adressiert. Der Verbraucher sah darin einen Verstoß gegen seinen ausdrücklich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2012
- I ZR 116/11 -
Post muss Publikation der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag als Postwurfsendung verteilen
BGH verurteilt Deutsche Post zum Abschluss eines Rahmenvertrags über Beförderung der Druckschrift der NPD
Die Deutsche Post AG ist verpflichtet, die Publikation "Klartext" der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag als Postwurfsendung zu verteilen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die NPD-Fraktion gibt eine Druckschrift mit dem Titel "Klartext" heraus, in der über ihre Fraktionsarbeit und über aktuelle politische Themen berichtet wird. Die Publikation soll in einer Auflage von 200.000 Stück in Leipzig an alle Haushalte mit Tagespost verteilt werden. Die NPD-Fraktion hält die Deutsche Post für verpflichtet, mit ihr einen entsprechenden Rahmenvertrag über die Beförderung... Lesen Sie mehr
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011
- 4 S 44/11 -
Unerwünschte Postwurfsendung: Empfänger kann Unternehmen Zusenden von Postwurfsendung direkt untersagen
Aufkleber am Briefkasten "Werbung - nein danke" ist nicht notwendig / Post darf "Einkauf aktuell" nicht mehr zustellen
Die Klage eines Mannes, der sich gegen die Zustellung der Postwurfsendung "Einkauf Aktuell" der Deutschen Post gerichtlich wehrte, hatte Erfolg und wird nach Auffassung des verantwortlichen Gerichts Folgen für die Werbung durch Postwurfsendungen haben. Demnach kann der Empfänger den Erhalt unerwünschter Werbung durch einen einfachen schriftlichen oder telefonischen Hinweis an das werbende Unternehmen unterbinden. Er ist dagegen nicht verpflichtet, einen Hinweis in Form eines Aufklebers am Briefkasten anzubringen. Vielmehr liegt es in der Verantwortung des Unternehmens, dem Wunsch des Empfängers nachzukommen und für das Unterlassen der Zustellung zu sorgen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lüneburg hervor.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Mann gegen die Zustellung der Postwurfsendung "Einkauf Aktuell" der Deutschen Post gewehrt, indem er dem Unternehmen eine schriftliche Mitteilung darüber zukommen ließ, dass er keine weitere Zustellung wünsche. Schriftlich wies das Unternehmen darauf hin, dass er eine Zustellung durch Anbringen eines Hinweisaufklebers am Briefkasten verhindern könne.... Lesen Sie mehr
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