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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Originalbelege“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Ludwigslust, Urteil vom 14.03.2022
- 44 C 504/20 -
Anspruch auf Einsicht in noch vorhandene Originalbelege
Unzulässiger Verweis auf digitale Belege
Sind die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung noch vorhanden, so bezieht sich das Einsichtsrecht des Mieters auf diese Unterlagen. Ein Verweis auf digitale Belege ist dann unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Originalbelege in einem von der Mietwohnung weit entfernten Ort aufbewahrt werden. Dies hat das Amtsgericht Ludwigslust entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern begehrten die Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin verwies darauf, dass in ihrem Büro in Boizenburg Einsicht in die digitalen Belege genommen werden können. Der Hauptsitz der Vermieterin war in Berlin. Da die Mieter mit der Einsicht in die eingescannten Belege nicht einverstanden waren, verweigerten sie die Zahlung der Nebenkostennachforderungen. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Ludwigslust entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2021
- VIII ZR 66/20 -
BGH: Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu
In Einzelfällen kann lediglich Vorlage von Kopien oder Scanprodukten vom Vermieter geschuldet sein
Grundsätzlich steht einem Mieter gemäß § 259 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu. In Einzelfällen kann vom Vermieter aber nur die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten geschuldet sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung in Günzburg Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin hatte nur Belegkopien übersandt. Während das Amtsgericht Günzburg den Anspruch der Mieter auf Einsicht in die Originalbelege bejahte, verneinte das Landgericht Memmingen einen solchen Anspruch.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019
- 11 C 464/18 -
Belegeinsicht: Vermieter hat behauptete Vernichtung von Originalbelegen zu Betriebskostenabrechnung nachzuweisen
Bei fehlendem Beweis steht Mieter weiter Anspruch auf Einsicht in Originale zu
Behauptet der Vermieter, die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung seien vernichtet, so muss er dies nachweisen können. Kann er dies nicht, steht dem Mieter weiter ein Anspruch auf Einsicht in die Originale zu. Kopien reichen dann nicht aus. Dies hat das Amtsgericht Konstanz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 auf Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 und 2016. Die Vermieterin führte an, dass die Originalbelege durch ein Fachunternehmen eingescannt und anschließend vernichtet worden seien. Die Originale seien daher nicht mehr vorhanden. Die Mieterin bestritt dies.... Lesen Sie mehr
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