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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Oberverwaltungsgericht Hamburg“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.04.2012
- 4 Bs 78/12 -

FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock: Weiterhin keine Eintrittskarten für Rostocker Fans

OVG Hamburg weist Beschwerde des FC St. Pauli zurück

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass der FC St. Pauli für Rostocker Fans weiterhin keine Gästekarten für das am 22. April 2012 in Hamburg stattfindende Spiel zur Verfügung stellen darf. Die Entscheidung ist ergangen, nachdem Vorschläge des Gerichts zu einer gütlichen Einigung und zur Abwehr der zu befürchtenden Störungen nicht von allen Beteiligten akzeptiert worden waren.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg stützt seine Entscheidung maßgeblich auf eine Abwägung der vorhersehbaren Folgen, die sich für die Hamburger Polizei bei einem Kartenverkauf und für den FC St. Pauli aus einem fortbestehenden Verkaufsverbot ergeben. In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht Hamburg sieht das Gericht die eher wirtschaftlichen Belange des Vereins FC St. Pauli und das immaterielle Interesse des Gastvereins FC Hansa Rostock, in einem wichtigen Auswärtsspiel von (friedlichen) Anhängern Unterstützung zu erfahren, als nachrangig gegenüber den erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit an, die bestünden, wenn es zum Kartenverkauf käme.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2010
- 3 Bf 70/09 -

Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit als Hilfskraft in Hochschulorgan reduzieren

Entrichtung von Studiengebühr in Semestern der Aufgabenwahrnehmung stellt unbillige Härte dar

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat Bescheide der Universität Hamburg über Studiengebühren für das Sommersemester 2007 bis zum Sommersemester 2008 aufgehoben und die Universität verpflichtet, über einen Antrag auf Erlass der Gebühren neu zu entscheiden.

Die Universität Hamburg (Beklagte) erhob beginnend mit dem Sommersemester 2007 auf der Grundlage des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) 2006 für ihr Lehrangebot Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro je Semester, für die verzinsliche Darlehen gewährt werden konnten. In Härtefällen konnte die Studiengebühr ganz oder teilweise erlassen oder gestundet werden. Das HmbHG ist inzwischen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 09.04.2008
- 1 Bs 68/08 -

Hamburg: Privater Abfallentsorger darf vorläufig "Blaue Tonnen" zur Altpapiersammlung nicht aufstellen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die sofortige Wirksamkeit des Bescheides, mit der einem privaten Abfallentsorgungsunternehmen die Sammlung von Altpapier mit „Blauen Tonnen“ untersagt worden ist, für die Dauer des laufenden gerichtlichen Eilverfahrens bestätigt.

Die Entscheidung ändert auf die Beschwerde der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 3. April 2008. Dieses hatte der Antragstellerin, einer privaten Abfallentsorgungsfirma, die gegen den Untersagungsbescheid in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht vorgeht, bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren gestattet, die gewerbliche Altpapiersammlung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 17.12.2007
- 1 Bf 191/07 -

Einführung der "Kostendämpfungspauschale" für Beamte und Richter in Hamburg ist rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass die für hamburgische Beamte und Richter geltende Selbstbeteiligung an den Kosten für Heilbehandlungen rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Seit dem 1. August 2005 wird die Beihilfe für Heilbehandlungen nach § 17 a der vom Senat erlassenen Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) um eine Selbstbeteiligung der Beamten und Richter, die sog. „Kostendämpfungspauschale“, gekürzt. Sie beträgt je nach Besoldungsgruppe zwischen 25 und 500 Euro je Kalenderjahr.Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährte dem Kläger... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 21.03.2007
- 3 Bs 396/05 -

Verdacht auf Scheinehe - Behörde darf keine verdeckte Videoüberwachung durchführen oder GPS-Peilsender verwenden

Maßnahmen verletzten allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Eine Ausländerbehörde darf bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Scheinehe keine GPS-Peilsender und verdeckte Videoüberwachung einsetzen. Ein solches Vorgehen erklärte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig. Für die Prüfung, ob ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, dürfen nur gesetzlich zugelassene Informationsquellen genutzt werden.

Die Antragstellerin ist bosnische Staatsangehörige und lebt seit 1993 in Deutschland. Sie ist seit 1999 mit ihrem deutschen Ehemann verheiratet. Die Ausländerbehörde lehnte es 2004 ab, die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern und forderte sie zur Ausreise auf, weil der Verdacht einer „Scheinehe“ bestehe. Dagegen hat sich die Antragstellerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gewandt.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 09.03.2007
- 1 Bs 378/06 -

Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

Effektive Bekämpfung von Spielsucht hat Vorrang vor Berufsfreiheit

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat weitere Beschwerden von privaten Wettanbietern oder Vermittlern von Sportwetten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Es hat entschieden, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 mit sofortiger Wirkung verboten werden kann.

Die Antragsteller betreiben in Hamburg private Annahmestellen für Sportwetten, sog. Oddset-Wetten. Sie vermitteln Sportwetten zu feststehenden Gewinnquoten an Anbieter, die in einem anderen Staat der EU hierfür eine Konzession besitzen, wie z.B. in Österreich oder Malta. Die Finanzbehörde hatte den Veranstaltern jegliche Vermittlung von Glücksspielen verboten, für die sie hier keine... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 18.10.2006
- 1 Bs 204/06 -

Vermittlungen von privaten Sportwetten können vorläufig verboten werden

OVG Hamburg weist Beschwerden von 17 Sportwettenanbietern zurück

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat in 17 gleich gelagerten Fällen die Beschwerden von privaten Wettanbietern oder Vermittlern von Sportwetten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen und entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter mit sofortiger Wirkung verboten werden darf.

Die Antragsteller betreiben in Hamburg private Annahmestellen für Sportwetten, sog. Oddset-Wetten. Sie hatten bei der Finanzbehörde beantragt, Sportwetten zu feststehenden Gewinnquoten an Anbieter vermitteln zu dürfen, die in einem anderen Staat der EU hierfür eine Konzession besitzen, wie z. B. in Österreich. Die Finanzbehörde hatte diese Anträge abgelehnt und gleichzeitig den Veranstaltern... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 20.07.2006
- 1 So 105/06 -

Erzwingungshaft für Vater zur Durchsetzung der Schulpflicht bei seinen Kindern zulässig

Nicht-christliche Ausrichtung der Schule kein Argument gegen Schulpflicht

Weigert sich ein Vater aus religiösen Gründen, seine Kinder an einer staatlichen Schule anzumelden oder nach Anmeldung nicht dafür sorgt, dass die Kinder auch zur Schule gehen, so kann er mittels Erzwingungshaft hierzu gezwungen werden.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (15 E 340/06) den Antrag der Eltern von 3 schulpflichtigen Kindern gegen die behördliche Anordnung abgelehnt, ihre Kinder in staatlichen Schulen anzumelden und sicher zu stellen, dass sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Ferner hat das Verwaltungsgericht die Auffassung der Behörde bestätigt, dass... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2006
- 2 Bs 110/05 -

Verlängerung der Start- und Landebahn: 184 Gegner erneut erfolglos

Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Beschwerden von Antragstellern gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (15 E 2864/04) zurückgewiesen. Die Antragsteller, die vorwiegend in Neuenfelde und Finkenwerder wohnen, hatten sich gegen den im November 2005 geänderten Planfeststellungsbeschluss vom 29. April 2004 gewandt.

Der Planfestestellungsbeschluss sieht eine weitere Verlängerung der Start- und Landebahn vor und enthält außerdem die hierfür erforderliche Verlegung der Straße Neß-Hauptdeich und die Beseitigung von Deichabschnitten, sowie eine Verringerung des Schutzstreifens an der Seite und am Ende der Start- und Landebahn. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, durch den Flug- und Autoverkehr... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.10.2005
- 3 Bs 61/05 -

Hamburg: Vorläufiger Stopp der Studiengebühren für auswärtige Studierende

Ein Studierender der Universität mit Hauptwohnsitz außerhalb der Metropolregion Hamburgs hatte sich gegen die Erhebung von Studiengebühren gewandt und in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Die Beschwerde der Universität gegen diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in § 6 Absatz 6 des Hamburgischen Hochschulgesetzes. Danach ist das Studium nur für Studierende mit Hauptwohnung in Hamburg oder der Metropolregion Hamburgs gebührenfrei. Die auswärtigen Studierenden haben Studiengebühren zu zahlen. Das Gericht führt aus : Es könnte gegen Art. 33 Absatz 1 GG verstoßen, dass... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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