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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2012
- OVG 12 B 27.11 -

Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

Offenlegung des Terminkalenders hätte zu nachteiligen Auswirkungen auf innere Sicherheit und Sicherheit der Kanzlerin führen können

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin verneint. Nach Auffassung des Gerichts steht dem begehrten Informationszugang ein gesetzlicher Ausschlussgrund entgegen, da eine Offenlegung des Terminkalenders nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit, insbesondere die Sicherheit der Bundeskanzlerin, hätte haben können.

Aus Anlass des 60. Geburtstages des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank AG, Herrn Dr. Josef Ackermann, veranstaltete die Bundeskanzlerin im April 2008 im Bundeskanzleramt ein Abendessen mit Gästen aus Politik, Wirtschaft und Unterhaltung. Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz hatten die Kläger Zugang zu Unterlagen des Bundeskanzleramtes begehrt, die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Abendessens stehen.Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte verpflichtet, den Klägern Zugang zu der im Bundeskanzleramt erarbeiteten Redevorlage, der Gästeliste und der Tisch-... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012
- OVG 6 B 19.11 -

Keine Zuwendungen für die Jugendorganisation der Partei "Die Linke" aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes für 2006

Haushaltsgesetz des Bundes von 2006 reicht als Grundlage für Zuwendungen nicht aus

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf die Berufung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin geändert, durch das das Bundesministerium verpflichtet wurde, den Antrag der Jugendorganisation der Partei "Die Linke" auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes für 2006 erneut zu bescheiden; die Klage wurde abgewiesen.

Das Bundesministerium hatte den Antrag abgelehnt, weil die Jugendorganisation nach seinen Erkenntnissen nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit biete. Die Jugendorganisationen der CDU/CSU und der SPD hatten 2006 jeweils rund 300.000 Euro und die Jugendorganisationen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen jeweils rund 100.000 Euro erhalten. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2012
- OVG 1 S 20.11 -

Hausverlosung im Internet ist unzulässiges Glücksspiel

Verlosung stellt erlaubnispflichtiges, jedoch nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel dar

Die Verlosung eines Hausgrundstücks über das Internet darf als unzulässiges Glücksspiel untersagt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, mit dem das Gericht einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine entsprechende Verfügung abgelehnt hatte.

Der mittlerweile in Österreich wohnende Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls wirbt (nach wie vor) im Internet für die "Erste legale Hausverlosung dieses Hauses in Deutschland". Er bietet über seine Internetpräsenz an, Lose gegen eine "Gebühr" von 59 Euro reservieren zu lassen. Sobald alle 13.900 Lose reserviert sind, soll die Verlosung stattfinden. Der Gewinner der Verlosung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2011
- OVG 11 B 24.10 -

Das Land Berlin hat keinen Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz

Land Berlin begehrt Auszahlung in Millionenhöhe

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg musste im Berufungsverfahren Land Berlin gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über den Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz entscheiden.

Das Land Berlin hat mit seiner Klage im Hinblick auf fünf in Berlin (West) gelegene Grundstücke aus dem sogen. Rückfallvermögen gemäß § 5 Reichsvermögen-Gesetz Ansprüche auf Rückgabe bzw. Auszahlung von Veräußerungserlösen geltend gemacht. Insgesamt beansprucht das Land Berlin Grundstücke mit einer Gesamtfläche von etwa 6,8 Mio. m² im Gesamtwert von weit über 200 Mio. EUR, darunter... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2011
- OVG 3a B 2.11 -

OVG Berlin-Brandenburg: Sanktionen des Bundestags gegen die FDP wegen Möllemann-Spenden bestätigt

Berufung der FDP in der Spendenaffäre Möllemann zurückgewiesen

Die vom Präsidenten des Deutsches Bundestages am 2. Juli 2009 festgesetzten Sanktionen in Form von Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 3.463.148,79 Euro gegen die FDP (Bund) wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.

Im vorliegenden Fall hat der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 10 Bar- und Sachspenden in Höhe von insgesamt über 2,2 Millionen Euro von seinem damaligen Landesvorsitzenden Herrn Jürgen W. Möllemann erlangt, der auf eine Auskunftsklage später erklärt hat, dass das Geld aus seinem Privatvermögen stamme.Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2011
- OVG 3 S 141.11 -

Kein Bundesparteitag der Bürgerbewegung pro Deutschland im Gemeinschaftshaus Lichtenrade

Bezirk kann Nutzung der Räume auf bestimmte Veranstaltungen beschränken

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist nicht verpflichtet, der Bürgerbewegung pro Deutschland das Gemeinschaftshaus Lichtenrade für den am 26. November 2011 geplanten Bundesparteitag zu überlassen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Oktober 2011 aufgehoben, mit dem der Bezirk Tempelhof-Schöneberg verpflichtet worden war, dem Bundesverband der Bürgerbewegung pro Deutschland das Gemeinschaftshaus Lichtenrade für seinen am 26. November 2011 geplanten Bundesparteitag zu überlassen.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011
- OVG 1 B 111.10 -

Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht des Bundes rechtmäßig

Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung reichen für Erwähnung aus

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. in den Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministeriums für die Jahre 2008, 2009 und 2010 rechtmäßig war, und damit das die Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Der Kläger, der sich selbst als rechtspopulistische Organisation versteht und den Vorwurf verfassungsfeindlicher Bestrebungen zurückweist, sah sich durch seine Erwähnung als Verdachtsfall rechtsextremer verfassungsfeindlicher Bestrebungen in seiner politischen Arbeit stigmatisiert und beeinträchtigt.Das Oberverwaltungsgericht hat die der Herausgabe des Verfassungsschutzberichts... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2011
- OVG 3 S 142.11 -

Neuruppin muss NPD den „Stadtgarten“ für Bundesparteitag überlassen

Vorlage eines abgestimmten Sicherheitskonzeptes seitens der NPD nicht erforderlich

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Fontanestadt Neuruppin der NPD des Kulturhaus „Stadtgarten“ zur Durchführung des 33. Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 überlassen muss.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte über die Beschwerden der Fontanestadt Neuruppin und der NPD gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 9. November 2011 zu entscheiden, wonach die Fontanestadt Neuruppin zur Überlassung des Kulturhauses „Stadtgarten“ zur Durchführung des 33. NPD-Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 verpflichtet worden war.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2011
- 11 S 67.10 -

OVG Berlin-Brandenburg: ALBA darf Wertstoffsammelsystem „Gelbe Tonne plus“ vorerst weiter betreiben

Interesse ALBAs an vorläufigen Fortführung seines Sammelsystems überwiegt in Bezug auf gegenläufige Interessen von Senatsverwaltung und BSR

Das Entsorgungsunternehmen ALBA darf sein Wertstoffsammelsystem „Gelbe Tonne plus“ zunächst im bisherigen Umfang weiter betreiben darf. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin und Brandenburg und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin und wies die gegen diesen Beschluss erhobenen Beschwerden zurück.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die zuständige Senatsverwaltung dem privaten Entsorger ALBA im August 2010 untersagt, die für die Sammlung von Verpackungsmaterial eingeführte „Gelben Tonne“ auch für das Sammeln stoffgleicher Nichtverpackungsabfälle (wie metallische Gegenstände, Kunststoffe, Holz, unzerstörte Elektrokleingeräte) zu nutzen (so genannte Gelbe Tonne plus), weil diese... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.10.2011
- OVG 1 B 4.10, OVG 1 B 5.10, OVG 1 B 6.10 -

OVG Berlin-Brandenburg: Einrichtung der Umweltzone in Berlin rechtmäßig

Anhaltspunkte für eine zwischenzeitlich nicht mehr erforderliche Umweltzone nicht ersichtlich

Auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin eingeholten Gutachten ist davon auszugehen, dass die Umweltzone ein geeignetes Mittel ist, die Einhaltung der auf europarechtlicher Grundlage festgesetzten Luftschadstoffgrenzwerte zu fördern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor, mit der die Berufung dreier Kläger gegen das Verbot, die Umweltzone Berlin zu befahren, zurückgewiesen wurde.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind Besitzer älterer nicht schadstoffarmer Kraftfahrzeuge. Mit ihrer Klage rügten sie vor allem die Verhältnismäßigkeit der Umweltzone. Das Verbot, die Umweltzone zu befahren, sei nicht geeignet, die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid innerhalb des inneren Berliner S-Bahnrings zu reduzieren.Dieser Auffassung folgte... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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