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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Oberlandesgericht Köln“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.05.2012
- 6 U 239/11 -

Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen

Bloße Überlassung der Mitnutzungsmöglichkeit eines Internetanschlusses an den Ehegatten löst noch keine Haftung des Inhabers aus

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Internetanschlussinhaber nicht generell für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen wurden.

In dem zur Entscheidung stehenden Fall wurde über den Internetanschluss der beklagten Ehefrau an zwei Tagen jeweils ein Computerspiel zum Download angeboten. Die Inhaberin des Urheberrechts an diesem Spiel mahnte die Beklagte ab. Die Beklagte nahm die Abmahnung nicht hin, sondern widersprach.Im anschließenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln verteidigte sich die Beklagte damit, das Spiel sei nicht von ihr selbst angeboten worden. Der Anschluss sei auch und sogar hauptsächlich von ihrem - zwischenzeitlich verstorbenen - Ehemann genutzt worden. Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben und die Ehefrau zu Unterlassung und... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.03.2012
- 2 Ws 223/12 -

Strafe für ehemaligen Chefarzt im "Zitronensaftfall" kann nicht vorzeitig zur Bewährung ausgesetzt werden

Vorzeitige Entlassung wäre für die Allgemeinheit unverständlich

Die Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung eines wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilten ehemaligen Chefarztes einer Klinik in Wegberg wurde vom Oberlandesgerichts Köln abgelehnt.

Im hier zugrundeliegenden Fall hatte das Landgericht Mönchengladbach den Angeklagten am 28. März 2011 wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen, fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und mehreren weiteren Fällen von Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Davon galten elf Monate zur Kompensation eines überlangen Verfahrens als bereits vollstreckt.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.03.2012
- 6 U 159/11 -

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Ritter Sport“-Schokolade und „Milka“-Doppelquadraten

Beanstandete Schokoladentafeln weniger durch die Form als vielmehr durch Farbgestaltung und Schriftzug „Milka“ geprägt

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Verwechslungsgefahr zwischen „Ritter Sport“-Schokolade und den in einer Doppelpackung zusammengefassten 40-g-Schokoladentafeln von „Milka“ verneint. Der Gesamteindruck der beanstandeten Tafeln wird nach Auffassung des Gerichts weniger durch die Form als vielmehr durch die Farbgestaltung und den Schriftzug „Milka“ bestimmt. Die Klage der Inhaberin der Marke „Ritter Sport“ gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH als Inhaberin der Marke „Milka“ wurde daher abgewiesen.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Rechtsstreits hatte im Jahr 2010 Schokoladentafeln auf den Markt gebracht, bei denen zwei 40-g-Schokoladentafeln in einer Doppelpackung zusammengefasst waren; durch eine Perforierung in der Mitte ließ sich die Doppelpackung in zwei einzelne gleich große fast quadratische Hälften trennen. Die Verpackung der Tafeln war weitgehend in der Farbe lila gehalten... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.09.2009
- 6 W 95/09 -

Filesharing: Angeblicher Missbrauch des W-LAN-Netzes zur Nutzung einer Musiktauschbörse

Bei Filesharing-Fällen reicht der Abwesenheitseinwand allein nicht aus

Die Behauptung, zum Zeitpunkt der Tat nicht zuhause gewesen zu sein, reicht nicht aus, den Verdacht des Rechteverstoßes zu erschüttern. Die Anwesenheit einer Person ist nicht notwendig, damit ein Computer Kontakt zu einer Musiktauschbörse im Internet aufnimmt. Auch der Vortrag der theoretischen Möglichkeit, ein Dritter könnte sich über das kabellose Netzwerk unberechtigten Zugang zum eigenen Internetanschluss verschafft haben, muss zweifelsfrei bewiesen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Im vorliegenden Fall geht es um die Klage eines Musikrechteinhabers gegen eine Privatperson, die ein Musikalbum auf einer Internettauschbörse angeboten hatte. Zu ihrer Verteidigung gab die Beklagte an, sie und ihr Sohn seien zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause gewesen. Ein Dritter müsse sich Zugang zu ihrem kabellosen Internetanschluss (W-LAN) verschafft und über diesen Kontakt zu der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.03.2012
- 7 U 29/04 -

Schadensersatzklage dänischer Schweinezüchter gegen die Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen

Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen gemeinschaftsrechtlichem Verstoß und geltend gemachtem Schaden nicht erkennbar

Das Oberlandesgericht Köln hat eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Schadensersatzklage im Streit um den Import dänischen Schweinefleisches nach Deutschland für unbegründet erklärt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls – ein Branchenverband genossenschaftlich organisierter dänischer Schlachthofgesellschaften und Schweinezüchter – hatte der Bundesrepublik eine Verletzung des europäischen Gemeinschaftsrechts vorgeworfen und geltend gemacht, die dänischen Schweinezüchter hätten hierdurch einen Schaden von rund 140 Mio. Euro erlitten. Ursache des Streits war die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 14.02.2012
- 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11 -

Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig

Öffentlichkeit eines Gerichtssaales ist nicht mit Wirkung der Veröffentlichung in den Medien zu vergleichen

Die Medien dürfen Umstände aus dem privaten Lebensbereich eines Angeklagten auch dann nicht ohne weiteres verbreiten, wenn diese in öffentlicher Hauptverhandlung erörtert worden sind. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall klagte in allen drei Verfahren der wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex-Freundin angeklagte, im Strafverfahren freigesprochene Fernsehmoderator Jörg Kachelmann. Das Ermittlungs- und Strafverfahren war in den Medien, u.a. seitens der Beklagten, mit großer Aufmerksamkeit und ausführlicher Berichterstattung begleitet worden.Der Kläger... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.02.1979
- 14 U 123/76 -

Rosenmontagszug: Radkappen bei Festwagen müssen verkleidet werden

Bonbons (Kamelle) muss weit in die Zuschauerreihen geworfen werden

Veranstalter von Rosenmontagszügen haben Vorkehrungen zu treffen, nach denen Zuschauer nicht unter die Räder von Festwagen geraten können. Insbesondere müssen daher die Radkappen von Festwagen mit Blechen verkleidet werden und Wurfmaterial darf nicht in die vorderen Reihen gestreut werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war ein 12-jähriges Mädchen beim Kölner Rosenmontagszug 1975 unter die Räder des Festwagens der "Treuen Husaren" geraten. Vermutlich hatte das Kind beim Aufsammeln von Karamellen das Gleichgewicht verloren, kippte nach vorn über und geriet so unter das linke Hinterrad des Festwagens. Diesen Sachverhalt nahm das Oberlandesgericht Köln an, das über den Fall... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 01.10.1997
- 5 U 63/97 -

Garderobendiebstahl beim Arzt: Arzt haftet nicht für Praxisgarderobe

Teures Pelzcape entwendet / Im Regelfall besteht keine Nebenverpflichtung des Arztes zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken

Patienten tragen im Regelfall selbst die Verantwortung für die sichere Verwahrung ihrer Kleidungsstücke. Eine Nebenverpflichtung zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken geht der Arzt nur in Fällen ein, in denen Patienten zum Ablegen von Kleidung oder Gegenständen an Orten, die sie nicht selbst beaufsichtigen können, gezwungen sind. Während des alltäglichen Praxisbetriebs kann jedoch von den Praxishelfern nicht die ständige Beaufsichtigung der Garderobe verlangt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Die Klägerin im vorliegenden Fall wollte Ansprüche gegen einen Arzt geltend machen, nachdem ihr Pelzcape im Wert von 12.000 DM in dessen Praxis abhanden gekommen war. Die Frau hatte das teure Kleidungsstück auf einen Garderobenhaken im Rezeptionsbereich aufgehängt und nach erfolgter Behandlung festgestellt, dass dieses in der Zwischenzeit entwendet worden war.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.12.2011
- 6 U 146/11 und 6 U 150/11 -

Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben

Werbeslogan in mehrfacher Hinsicht irreführend

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Unity Media die angebotenen Internetverbindungen nicht mit dem Slogean "doppelt schnell wie normales DSL" bewerben. Das Gericht hielt die Werbung gleich in mehrfacher Hinsicht für irreführend.

Im zugrunde liegenden Streitfall warben die Unity Media NRW GmbH und die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG damit, dass die von ihnen angebotenen Internetverbindungen "doppelt so schnell wie normales DSL" seien. Auf Antrag eines Konkurrenzanbieters hatte das Landgericht Köln diese Werbung per einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt.Das Oberlandesgericht Köln hat... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.09.1994
- 9 U 150/94 -

OLG Köln zum Umfang der Pflicht, sich über das komplette Erlöschen von Adventskranzkerzen zu vergewissern

Glimmt der Docht noch?

Wer vor dem Verlassen der Wohnung die Kerzen ausbläst, es aber unterlässt, sich zu vergewissern, dass sie vollständig gelöscht sind, hat gute Chancen, dass die Hausratsversicherung einen späteren Brandschaden übernehmen muss. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Versicherungsnehmer seine Hausratversicherung auf Regulierung eines Brandschadens. Der Brand war aller Wahrscheinlichkeit nach von einem Adventskranz ausgegangen. Der klagende Versicherungsnehmer behauptete, die Kerzen am Adventskranz ausgeblasen zu haben. Er konnte aber nicht sicher sagen, ob alle Kerzen wirklich komplett aus waren.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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