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Mittwoch, 1. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Notsituation“ veröffentlicht wurden

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01.10.1990
- 1 Ob OWi 331/90 -

Notwendigkeit einer sofortigen Notoperation eines Patienten kann Geschwindig­keits­überschreitung eines Facharztes rechtfertigen

Voraussetzung eines rechtfertigenden Notstands ist unter anderem Ausschluss einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Muss in einer Klinik ein Patient durch den behandelnden Facharzt notoperiert werden, so kann dies die Überschreitung der zulässigen Höchst­geschwindig­keit durch den Facharzt gemäß § 16 OWiG rechtfertigen. Ein rechtfertigender Notstand ist aber unter anderem dann ausgeschlossen, wenn durch die Geschwindig­keits­überschreitung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder dies zu befürchten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer Schwangeren setzten im Oktober 1989 nach der Entbindung unerwartet schwere Blutungen ein. Dies machte eine unverzügliche Notoperation durch den behandelnden Facharzt erforderlich. Da sich dieser nicht in der Klinik aufhielt, wurde er gerufen. Der Facharzt machte sich daraufhin auf den Weg. Um schnellstmöglich in der Klinik zu erscheinen, überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h. Das Amtsgericht verhängte aufgrund dessen gegen den Facharzt eine Geldbuße. Es verwies in diesem Zusammenhang auf die Gefährlichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Facharzt legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bühl, Beschluss vom 13.11.2012
- 7 C 275/12 -

Kein Anspruch auf eine einstweilige Verfügung bei Sperrung des Telefon- und Internetanschlusses

Sperrung stellt keine Notsituation dar - Betroffener kann auf alternativen Zugang zum Internet und Telefonnetz verwiesen werden

Wird einem Anschlussinhaber der Telefon- und Internetanschluss gesperrt, so rechtfertigt dies nicht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Denn eine besondere Notsituation tritt nicht ein. Der Betroffene kann auf alternative Zugänge zum Internet und Telefonnetz verwiesen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bühl hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde einer Anschlussinhaberin der Telefon- und Internetanschluss gesperrt. Daraufhin beantragte sie vom Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die darauf gerichtet war die Sperrung schnellstmöglich aufzuheben. Sie begründete dies damit, dass ihre Tätigkeit als Lehrerin die Nutzung des Internets erfordert habe. Diese habe auch für ihren... Lesen Sie mehr