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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Naturschutzrecht“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2012
- 5 S 190/12 -
Stuttgart 21: Bäume im mittleren Schlosspark dürfen gefällt werden
Eilanträge des BUND auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt
Die Bäume im mittleren Schlosspark in Stuttgart, die nach dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 28. Januar 2005 wegen des neuen Tiefbahnhofs weichen sollen, dürfen gefällt werden. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und lehnt damit zwei Anträge des BUND auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.
Im zugrunde liegenden Streitfall machte der BUND mit seinem ersten Eilantrag geltend, dass die bevorstehenden Baumfällarbeiten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2011 verstießen. Mit diesem Beschluss hatte das Gericht auf Antrag des BUND die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. April 2010 zur 5. Planänderung wiederhergestellt.Der Verwaltungsgerichtshof ist der Argumentation des BUND nicht gefolgt und hat ausgeführt, dass die nunmehr geplanten Baumfällarbeiten nach den vorliegenden Unterlagen nicht der Umsetzung der 5. Planänderung, sondern der Umsetzung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011
- 5 S 2100/11 -
Stuttgart 21: VGH Mannheim verhängt wegen Schutz des Juchtenkäfers vorläufigen Baustopp für Stuttgart 21
Klage des BUND gegen 5. Planänderung (Umplanung des Grundwassermanagements) erfolgreich
Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2100/11) festgestellt und damit einer entsprechenden Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stattgegeben. Dessen weitergehender Antrag, den Bescheid zur 5. Planänderung vom 30.04.2010 zur Gänze aufzuheben, ist hingegen ohne Erfolg geblieben, weil das Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit hat, den festgestellten Mangel unter Beteiligung des BUND in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.
Mit gesondertem Beschluss vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2910/11) hat der 5. Senat zugleich in dem anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung der vom BUND gegen den Bescheid vom 30.04.2010 erhobenen Klage wiederhergestellt. Diese Entscheidung bewirkt, dass Baumaßnahmen zur Realisierung des geänderten Grundwassermanagements - entgegen dem vom Eisenbahn-Bundesamt... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 31.08.2011
- 1 L 2083/11 -
VG Gießen: Eilantrag gegen Errichtung von Windkraftanlagen in EU-Vogelschutzgebieten abgelehnt
Artenschutz- und naturschutzrechtliche Verbote stehen Genehmigung nicht entgegen
Der Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), mit dem dieser die sofortige Vollziehung der Genehmigung von drei Windkraftanlagen in Lautertal und Ulrichstein unterbinden wollte, wurde vom Verwaltungsgericht Gießen abgelehnt.
Die im Februar 2011 erteilte Genehmigung sieht die Errichtung der Windkraftanlagen in Gebieten vor, die als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind.Der NABU rügte, bei der Erteilung der Genehmigung sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden. Auch befürchtet der NABU eine Verletzung des Artenschutzes durch die geplanten Anlagen. Die im Verfahren... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 13.12.2010
- 6 K 696/09 und 6 K 731/09 -
Negative Auswirkungen auf Seeökosystem: Keine Genehmigung für private Boots- und Badestege
Bootsstege führen zu Beeinträchtigungen des Schilfs und der ökologischen Funktion des Gewässers
Grundstückseigentümer können sich dann niciht gegen die Anordnung zur vollständigen Beseitigung ihrer Boots- und Badestege wehren oder eine Verlängerung einer befristeten Erlaubnisse verlangen, wenn die Boots- und Badestege in einem Schilfgürtel liegen, bei dem es sich um ein geschütztes Biotop handelt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg und bestätigte damit eine Anordnungen zur Beseitigung von Bootsstegen im Wesentlichen als rechtmäßig.
In den zwei zugrunde liegenden Verfahren wendeten sich die Kläger, Eigentümer von Grundstücken in der Gemeinde Gaienhofen, Gemarkung Gundholzen, Gewann „Möösle-Winkelwiesen“, gegen die Anordnung zur vollständigen Beseitigung ihrer Boots- und Badestege einschließlich der Bootsanbindepfähle. Außerdem begehrten die Kläger, die früher schon im Besitz befristeter Erlaubnisse waren, die weitere... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15.11.2010
- 4 B 5090/10 -
"Calenberger Loch": Vorschriften zum Natur- und Baumschutz bestehen nur im öffentlichen Interesse und vermittelten Privaten keine subjektiven Abwehrrechte
Anwohner kann Fällen von Bäumen nicht verhindern zur Altlastensanierung aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht verhindern
Mit einem Eilantrag hat sich eine Anwohnerin der Glockseestraße gegen die geplante Altlastensanierung auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks Glocksee gewandt. Weil die Antragstellerin durch die Maßnahme nicht in öffentlichen Nachbarrechten verletzt wird, hat das Verwaltungsgericht Hannover den Antrag abgelehnt.
Im Zuge der von der Landeshauptstadt Hannover betriebenen Hochwasserschutzplanungen für die Ihme wurden auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks Glocksee flächendeckende Schadstoffbelastungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Benzole, Toluole, Xylole, Cyanide u. ä. vorgefunden. Weil das Grundstück nach Betriebsaufgabe im Jahre 1930 um rd. 3,00 m aufgefüllt und vorhandene... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.11.1992
- V ZR 82/91 -
Nachbar muss Froschgequake aus Gartenteich erdulden
Laubfrösche, Grünfrösche, Grasfrösche und Erdkröten im Nachbarteich
Nachbarn müssen Froschgequake erdulden und können grundsätzlich nicht verlangen, dass die Frösche entfernt werden, weil Frösche nach dem Naturschutzrecht besonders geschützt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Hausbesitzer (Beklagter) auf seinem Grundstück mit behördlicher Genehmigung einen Teich mit einer Fläche von ca. 144 qm angelegt. Die Entfernung von der Teichmitte bis zum Schlafzimmer im Wohnhaus des Nachbarn (Kläger) betrug etwa 35 m. Nach dem Auffüllen des Teiches solle der Beklagte sofort dort Frösche ausgesetzt haben, durch deren sehr lautes... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2010
- 13 K 3749/10 -
Stuttgart 21: Eilverfahren wegen Baumfällarbeiten im mittleren Schlossgarten beendet
Deutsche Bahn Netz AG wegen Vorenthaltens entscheidungserheblicher Tatsachen zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Eilverfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland - BUND - auf Unterlassung von Baumfällarbeiten abgeschlossen, nachdem die Verfahrensbeteiligten das Verfahren inzwischen übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Das Verwaltungsgericht hat in der damit nur noch zu treffenden Kostenentscheidung die Kosten des Verfahrens der (beigeladenen) Deutschen Bahn als Projektbetreiberin auferlegt, da das Gericht dem Eilantrag höchstwahrscheinlich noch vor Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte, wenn ihm alle entscheidungserhebliche Tatsachen und insbesondere das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gewesen wären.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte am 30. September 2010 in einem Schreiben an die Deutsche Bahn nochmals an die Einhaltung näher beschriebener Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Projekt Stuttgart 21 vom 28. Januar 2005 erinnert und diese wegen der möglichen Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange (Fledermäuse/Juchtenkäfer) aufgefordert, die darin verlangte... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 29.04.2010
- 11 L 123/10 -
VG Minden: Errichtung von Kampfdörfern auf Truppenübungsplatz in Vogelschutzgebietes zulässig
Beeinträchtigungen für Natur und Tierwelt gegenüber notwendigen Vorbereitungen für Afghanistan-Einsätze vergleichsweise gering
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Errichtung und Neugestaltung von Kampfdörfern auf dem Truppenübungsplatz Senne zulässig ist und damit einen gegen dieses Bauvorhaben gerichteten Antrag des Naturschutzbundes Nordrhein-Westfalen (NABU) zurückgewiesen.
Der Truppenübungsplatz Senne ist der britischen Rheinarmee aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1993 zur Nutzung überlassen worden und soll nunmehr umgestaltet werden, um in Deutschland stationierte britische Truppen auf Einsätze in Krisenregionen – insbesondere Afghanistan – besser vorbereiten zu können. Der Truppenübungsplatz liegt im räumlichen Geltungsbereich eines Flora-Fauna-Habitat... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30.09.2009
- 8 A 05.40050 u.a. -
Ortsumgehung darf bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes und vertretbaren Lärmbelästigungen gebaut werden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt Bau der Westtangente Rosenheim (B 15)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat sämtliche noch verbliebenen Klagen gegen die Westtangente Rosenheim abgewiesen. Kläger waren der Bund Naturschutz in Bayern e.V., durch die Zerschneidungswirkung der Straße betroffene Land- und Forstwirte sowie Anlieger, die Belästigungen vor allem durch Lärm befürchten.
Gegenstand der Klagen war ein Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 16. September 2005. Die geplante ca. 11 km lange Ortsumgehung im Zuge der B 15 soll etwa 2 km westlich des Inntaldreiecks an der A 8 beginnen und nördlich von Rosenheim in die bestehende B 15 einmünden. Die Straße soll u.a. das als europäisches Naturschutzgebiet (sog. FFH-Gebiet) gemeldete... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2009
- 25 K 64/09 und 25 L 8/09 -
VG Düsseldorf: Hauseigentümer muss Nisthilfen für Mehlschwalben anbringen
Auch bei Entfernung der Nester durch Unbekannte muss Eigentümer für Ersatz sorgen
Wurden an einem Haus Nester entfernt, die von Mehlschwalben zurückgelassen wurden, ist der Hauseigentümer verpflichtet, künstliche Nisthilfen anzubringen. Der Hauseigentümer ist auch dann für den Ersatz verantwortlich, wenn nicht er selbst sondern ein Unbekannter die Nester entfernt hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
An dem Haus der Klägerin, ebenso wie an einem Nachbarhaus, im Bereich des Hafenmundes und an der Rheinseite gelegen, hatte sich in der Vergangenheit eine Kolonie Mehlschwalben angesiedelt. Die von den Mehlschwalben zurückgelassenen Nester waren beseitigt worden. Wer diese Nester entfernt hat, ist unbekannt. Das Beseitigen der Nester ist nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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