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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nationalpark“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.01.2014
- L 3 U 167/11 -
Unfall eines deutschen Tierpflegers im vietnamesischen Nationalpark im Rahmen eines Projekts ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
Beinamputierter Tierpfleger obsiegt gegen Unfallkasse
Das deutsche Sozialversicherungsrecht - und damit auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz - gilt, soweit die Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird oder eine Entsendung ins Ausland vorliegt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einer Entsendung ist, dass diese zuvor zeitlich begrenzt wurde. Ferner muss ein Beschäftigungsverhältnis zu dem entsendenden Arbeitgeber vor und nach der Entsendung bestehen. Eine Freistellungsvereinbarung zwischen inländischem Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließt eine Entsendung nicht von vornherein aus. Maßgeblich kommt es vielmehr auf die tatsächlichen Verhältnisse während der Auslandsbeschäftigung an. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
In dem vorzuliegenden Fall wurde ein Tierpfleger des Leipziger Zoos für das Jahr 2009 für eine Tätigkeit in einem Projekt eines vietnamesischen Nationalparks freigestellt. Das Projekt wurde vom Zoo Leipzig finanziell gefördert. Während einer Exkursion erlitt der Mann einen schweren Unfall. Sein linkes Bein musste zum Teil amputiert werden. Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Tierpfleger sei bei dem Nationalpark in Vietnam beschäftigt gewesen und gehöre daher nicht zum gesetzlich unfallversicherten Personenkreis. Hiergegen klagte der jetzt 32-jährige Mann. Der Zoo Leipzig, der seit 2007 Personal an den vietnamesischen... Lesen Sie mehr
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