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Freitag, 3. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mittelstufe (Sekundarstufe I)“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 15.04.2021
- 6 L 481/21.WI -

Schülerin der Jahrgangsstufe 9 erreicht im Eilverfahren vorläufige Beschulung an weiterführender Schule im Untertaunus im Wege des Wechselunterrichts

Corona-Einrichtungsschutz­verordnung verstößt gegen den Gleich­behandlungs­grundsatz

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss dem Eilantrag einer Neuntklässlerin stattgegeben. Schüler der Mittelstufe haben einen Anspruch auf Präsenzunterricht zumindest in der Form des Wechselunterrichts.

Die antragstellende Schülerin besucht die 9. Klasse. Schüler der Mittelstufe werden momentan ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Von einer zunächst vorgesehenen Beschulung auch der Mittelstufe im Wege des Wechselunterrichts ab dem 22.03.2021 wurde wieder Abstand genommen, bevor die Öffnung in Kraft trat. Zur Begründung wurde die aktuellen Entwicklung der Pandemie und der inzwischen gestiegenen Infektionszahlen angeführt. Mit ihrem Eilantrag begehrt die Antragstellerin einen Präsenzunterricht zumindest in der Form des Wechselunterrichtes.Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab diesem Eilantrag durch Beschluss vom 15.04.2021... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 19.11.2020
- 4 B 397/20 -

Schulen dürfen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht verlangen

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung müssen konkrete Angaben enthalten

Schulen dürfen verlangen, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Voraussetzung dafür ist, dass es in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt 50 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen gegeben hat. Befreiungen von der Maskenpflicht sind aus gesundheitlichen Gründen möglich. Allerdings dürfen die Schulen dafür die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung fordern, die konkrete Angaben unter anderem zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen enthält. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden.

Bei den Antragstellern handelt es sich um Geschwister, die seit Beginn des Schuljahres ein Helmstedter Gymnasium besuchen. Sie legten der Schule das Attest einer Berliner Hausarztpraxis vor, in dem es heißt, dass sich die Antragsteller dort in ambulanter Behandlung befänden und aus ärztlicher Sicht nicht empfohlen sei, eine Maske zu tragen. Weitere Angaben enthält die Bescheinigung... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2013
- 19 A 702/11, 19 A 820/11, 19 A 2620/11 -

Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig

Land verstieß gegen Gleich­behandlungs­grundsatz

Die Schulträger mussten schon in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 Schülerfahrkosten auch für G8-Gymnasiasten in der Klasse 10 übernehmen, wenn die Schüler mehr als 3,5 km, aber höchstens 5 km von der Schule entfernt wohnen. Dieses bis zum 31. Juli 2012 geltende Schüler­fahr­kosten­recht, das solche Schüler von der Erstattung ausschloss, war verfassungswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Nordrhein-Westfalen hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Seit der Einführung des Abiturs nach acht Jahren (G8) im Jahr 2006 gehört die Klasse 10 am Gymnasium zur Sekundarstufe II, während sie an Haupt-, Real- und Gesamtschulen weiterhin zur Sekundarstufe I zählt. Bei den Schülerfahrkosten führte diese Änderung seit dem Schuljahr 2010/2011 zur Anwendung der Entfernungsgrenze 5 km auch auf Gymnasiasten... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 29.10.2012
- 6 K 942/12.WI. -

Erstattung von Schülerbeförderungskosten auch für Schüler der 10. Klasse des G8-Schulsystems

Mangels genauer gesetzlicher Regelung entspricht Klasse 10 bei G8-Schülern sowohl Sekundarstufe I als auch Sekundarstufe II

Schüler, die die 10. Klasse im Rahmen der Schulform G8 besuchen, haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: die Klägerin besucht seit August 2011 im Rahmen der Schulform G8 die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Ihr Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten wurde vom Rheingau-Taunus-Kreis mit der Begründung zurückgewiesen, für den Besuch der Oberstufe (Klasse 10 bei G8-Schülern und Klasse 11 bei G9-Schülern) erfolge keine Erstattung der Fahrtkosten.... Lesen Sie mehr