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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Messgerät“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.01.2020
- 2 Ss 40/19 -
Vom Ordnungspolizeibeamten blanko unterschriebenes Messprotokoll für gesetzeswidrige Verkehrsmessungen durch "privaten Dienstleister" stellt strafbare Falschbeurkundung dar
Verurteilung zur Falschbeurkundung im Amt bei Geschwindigkeitsmessungen bestätigt
Überlässt ein Hoheitsträger einem zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzten "privaten Dienstleister" ein blanko unterzeichnetes Messprotokoll, welches vervielfältigt und mit konkreten Datensätzen versehen zur Grundlage von Verwarngeldern wird, stellt dies eine Falschbeurkundung im Amt dar. Die Messprotokolle erfüllen die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war der Angeklagte S. bei der Stadt K. der für die Verkehrsüberwachung zuständige Sachgebietsleiter des Ordnungsamts. Der Angeklagte K. ist mit seiner Firma selbständiger "privater Dienstleister" im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen. Bis zur ersten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zur Unzulässigkeit des Einsatzes "privater Dienstleister" im Bereich der Verkehrsüberwachung (Frühjahr 2017) hatte die Stadt K. durch den Angeklagten K. Messgeräte aufstellen und die Messung durchführen und (vor)auswerten lassen. Dafür erhielt der Angeklagte K. eine Zahlung "pro verwertbarem Fall". Auch nach der Entscheidung... Lesen Sie mehr
Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 31.08.2018
- 3 S 39/18 -
Verwendung nicht geeichter Messgeräte steht Nachzahlungsforderung aus Betriebskostenabrechnung nicht entgegen
Aus § 33 Abs. 1 des MessEG folgt kein zivilrechtliches Verwendungsverbot von Messungen nicht geeichter Messgeräte
Aus § 33 Abs. 1 MessEG folgt nicht ein zivilrechtliches Verwendungsverbot von Messungen eines nicht geeichten Messgeräts. Daher steht die Verwendung nicht geeichter Messgeräte einer Nachzahlungsforderung aus einer Betriebskostenabrechnung nicht entgegen. Dies hat das Landgericht Limburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen ihren ehemaligen Mieter auf Zahlung einer Betriebskostennachzahlung für die Zeit von Januar bis März 2015. Im März 2015 hatte das Mietverhältnis geendet. Der Mieter hielt die Abrechnung für falsch, da für den Kalt- und Warmwasserverbrauch Messgeräte verwendet wurden, die nicht mehr geeicht waren und somit eichüberfällig waren.... Lesen Sie mehr
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