die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Tübingen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Tübingen, Urteil vom 21.04.2009
- 4 O 15/09 -
Unzulässige Vertragsklauseln: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen easy Sports
Fitness-Studiokette darf Preise nicht erhöhen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagte die Fitness-Studiokette easy Sports Freizeitanlagen GmbH wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln vor dem Landgericht Tübingen. Dieses befand neun Klauseln für rechtswidrig und damit unwirksam. Eine davon sollte jährliche Steigerungen der Mitgliedsbeiträge in Höhe eines Preissteigerungsindex ermöglichen. Das von der Verbraucherzentrale erstrittene Urteil schützt die Mitglieder nun vor diesen unzulässigen Preiserhöhungen.
Auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. hat das Landgericht Tübingen am 21.04.2009 im Wege eines Anerkenntnisurteils der Fitnessstudiokette easy Sports (im folgenden "XY") untersagt, gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleichen Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Nutzung eines Sportstudios zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen.(2) (Sofern keine gesonderte Unterzeichnung erfolgt:) Ich bestätigte mit meiner Unterschrift, dass... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Tübingen, Urteil vom 30.03.2005
- 5 O 45/03 -
Teppichkauf in der Türkei: Rückgaberecht für im Urlaub gekaufte Waren nach deutschem Recht
Deutsches Recht anwendbar
Wenn zwischen dem Reiseveranstalter und dem Geschäftsinhaber eines Teppichknüpfzentrums in der Türkei enge Verflechtungen und Geschäftsbeziehungen bis hin zu Gewinnabsprachen bestehen, ist auf den Vertragsabschluss während einer Verkaufsveranstaltung deutsches Recht anzuwenden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Tübingen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar bei einem Reiseveranstalter in Deutschland einen einwöchigen Pauschalurlaub in der Türkei gebucht. Bestandteil dieser Reise war u.a. der Besuch einer Verkaufsveranstaltung in einem Teppichknüpfzentrum. Die Eheleute kauften dort zwei Teppiche für insgesamt 45.000 ,- EUR, ohne über ein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein. In Deutschland ließ... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
