wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 22. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Aktuell diskutiert


die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Tübingen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Tübingen, Urteil vom 21.04.2009
- 4 O 15/09 -

Unzulässige Vertragsklauseln: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen easy Sports

Fitness-Studiokette darf Preise nicht erhöhen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagte die Fitness-Studiokette easy Sports Freizeitanlagen GmbH wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln vor dem Landgericht Tübingen. Dieses befand neun Klauseln für rechtswidrig und damit unwirksam. Eine davon sollte jährliche Steigerungen der Mitgliedsbeiträge in Höhe eines Preissteigerungsindex ermöglichen. Das von der Verbraucherzentrale erstrittene Urteil schützt die Mitglieder nun vor diesen unzulässigen Preiserhöhungen.

Auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. hat das Landgericht Tübingen am 21.04.2009 im Wege eines Anerkenntnisurteils der Fitnessstudiokette easy Sports (im folgenden "XY") untersagt, gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleichen Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Nutzung eines Sportstudios zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen.(2) (Sofern keine gesonderte Unterzeichnung erfolgt:) Ich bestätigte mit meiner Unterschrift, dass... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Werbung

Landgericht Tübingen, Urteil vom 30.03.2005
- 5 O 45/03 -

Teppichkauf in der Türkei: Rückgaberecht für im Urlaub gekaufte Waren nach deutschem Recht

Deutsches Recht anwendbar

Wenn zwischen dem Reiseveranstalter und dem Geschäftsinhaber eines Teppichknüpfzentrums in der Türkei enge Verflechtungen und Geschäftsbeziehungen bis hin zu Gewinnabsprachen bestehen, ist auf den Vertragsabschluss während einer Verkaufsveranstaltung deutsches Recht anzuwenden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Tübingen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar bei einem Reiseveranstalter in Deutschland einen einwöchigen Pauschalurlaub in der Türkei gebucht. Bestandteil dieser Reise war u.a. der Besuch einer Verkaufsveranstaltung in einem Teppichknüpfzentrum. Die Eheleute kauften dort zwei Teppiche für insgesamt 45.000 ,- EUR, ohne über ein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein. In Deutschland ließ... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.