die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Rostock“ veröffentlicht wurden
Landgericht Rostock, Urteil vom 25.08.2004
- 4 O 139/04 -
Sturz auf der Radfahr-Holperpiste – Kommune haftet nicht
Wer auf einem mit Schlaglöchern übersäten Radweg unterwegs ist, sollte nicht darauf hoffen, nach einem Sturz Schadensersatz von der zuständigen Kommune zu bekommen. Bei klar erkennbaren Schäden gelte es, besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Rostock.
Wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen, war eine Radfahrerin auf abschüssiger Strecke und nach einer Kurve auf dem desolaten Radweg gestürzt und hatte sich erheblich verletzt. Nun verlangte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld von der zuständigen Kommune, weil diese ihre Verkehrssicherungspflicht missachtet habe.Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Sie argumentierten, die Frau habe schon weit vor der Unfallstelle den schlechten Zustand des Radwegs erkannt und habe – wie sie selbst einräumte – Schlangelinien um die vorhandenen Schlaglöcher fahren müssen. Dann aber, so hieß es in dem Urteil, musste... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
