die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Paderborn“ veröffentlicht wurden
Landgericht Paderborn, Beschluss vom 11.11.2008
- 7 O 67/06 -
Hohe Ordnungsgelder wegen irreführender Telefonbuchwerbung eines Schlüsseldienstes
Landgericht Paderborn bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
Das Landgericht Paderborn hat gegen ein bundesweit aktives Schlüsselnotdienstunternehmen empfindliche Ordnungsgelder in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen den Geschäftsführer des Unternehmens in Höhe von 20.000 Euro verhängt.
Dem Unternehmen und dem Geschäftsführer war bereits im Frühjahr 2007 von dem Oberlandesgericht Hamm verboten worden, in einem Telefonbuch mit einem Betriebssitz zu werben, wenn unter dieser Anschrift gar kein Betriebssitz unterhalten wird (Urteil vom 29.03.2007, Az. 4 U 11/07). Das Gericht hatte seinerzeit ausgeführt, dass die Werbung mit einer örtlichen Anschrift und Telefonnummer einen ortsnahen, schnellen und kostengünstigen Schlüsseldienst suggeriere und die berechtigte Erwartung des Kunden enttäuscht werde, wenn das Schlüsseldienstunternehmen tatsächlich nicht vor Ort ansässig sei.Das Schlüsseldienstunternehmen hatte - zeitlich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Paderborn, Urteil vom 12.10.1989
- 1 S 197/89 -
Ehemann verprügelte dreisten Liebhaber seiner Frau: Liebhaber hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
Liebhaber hat den Ehemann ungeheuer provoziert
Ein Liebhaber, der vom Ehemann seiner Geliebten verprügelt worden ist, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies hat in einem Fall das Landgericht Paderborn entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kehrte ein Ehemann, der im Schichtdienst tätig war, nächtens nach Hause zurück und fand im Ehebett nicht nur seine Frau sondern auch einen Liebhaber vor. Erbost verprügelte er seinen Konkurrenten krankenhausreif. Dieser erlitt Prellungen, Platzwunden und eine Wadenbeinfraktur und forderte dafür vom Ehemann Schmerzensgeld.Das Landgericht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Paderborn, Urteil vom 07.09.2000
- 5 S 181/00 -
Auffahrunfall: Autofahrer darf im Ort auch für Katze bremsen
Unterscheidung nach dem Ort des Unfalls
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft darf auch für eine Katze gebremst werden. Im Ort müsse niemand eine Katze überrollen, nur weil eventuell ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer unaufmerksam sei, entschied das Landgericht Paderborn.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft für eine plötzlich über die Fahrbahn laufende Katze gebremst. Die hinter ihm fahrende Autofahrerin konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, so dass sie auffuhr. Die Versicherung der Auffahrerin wollte den Schaden nicht übernehmen. Die Vollbremsung für ein Kleintier stelle eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
