die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Limburg an der Lahn“ veröffentlicht wurden
Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 23.11.2007
- 2 O 202/07 -
Klage wegen Lehrer-Mobbing aus formalen Gründen abgewiesen
Schadenersatz muss gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht werden
Der frühere stellvertretende Leiter einer Grund- und Gesamtschule des alten Dillkreises hat deren Direktor vor dem Limburger Landgericht verklagt. Dieser habe ihn widerrechtlich "gemobbt", indem er ihn u.a. einen Kellerraum als Dienstzimmer zugewiesen, ihm Leitungsfunktionen entzogen und ihn aus dem Lehrerzimmer verbannt habe. Der Schulleiter persönlich hafte ihm deshalb auf Schmerzensgeld, das in einer Größenordnung von 20.000,00 € angemessen sei. Die Klage wurde abgewiesen.
Art. 34 Grundgesetz bestimmt, dass Ansprüche wegen Schäden, die ein Beamter in Ausübung seines Amtes verursacht hat, nicht gegen diesen selbst, sondern ausschließlich gegen dessen Dienstherren geltend gemacht werden können. Allein dem Staat - und diesem nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - ist es gestattet, den Beamten selbst wieder im Rückgriff auf Ausgleich in Anspruch zu nehmen. Einerseits soll der Beamte durch Haftungsrisiken nicht in seiner Entscheidungsfähigkeit gehemmt werden, andererseits ein Geschädigter mit dem Staat immer auf einen zahlungsfähigen Schuldner zurückgreifen können.Nach der Beurteilung der Kammer hatten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
