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Landgericht Halle, Urteil vom 15.05.1998
- 7 O 470/97 -
Autofahrer müssen auf Autobahn nicht mit Schlaglöchern rechnen
Bundesländer müssen Schadensersatz leisten, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllen - das gilt auch für arme Länder
Verkehrsteilnehmer dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich die Autobahn, die sie befahren, in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Kommt es aufgrund eines Schlaglochs zu einem Unfall, hat der geschädigte Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz gegen das Bundesland, dem die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Dies entschied das Landgericht Halle.
Der Wagen des Klägers war aufgrund eines 12 cm tiefen Schlaglochs auf der Bundesautobahn 9 von München nach Berlin in Höhe Weißenfels im Land Sachsen-Anhalt beschädigt worden. Die Richter stellten klar, dass ein Verkehrsteilnehmer nicht mit einem solchen Schlagloch auf einer Bundesautobahn rechnen müsse. Dies gelte auch dann, wenn dort eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angeordnet sei und durch Beschilderung auf Straßenschäden hingewiesen werde.Aufgrund dieser Hinweise hätte der Autofahrer zwar mit Straßenschäden müssen, jedoch nicht mit Fahrbahnschäden solchen Ausmaßes - also einem 12 cm tiefen Loch in der Fahrbahn. Ein Verkehrsteilnehmer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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