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Landgericht Fulda, Beschluss vom 05.01.2018
- 5 T 200/17 -
Ausfall der Warmwasserversorgung in einer Mietwohnung rechtfertigt auch im Hochsommer Eilantrag auf Wiederherstellung der Versorgung
Keine Pflicht des Mieters auf Nutzung alternativer Wassererwärmungsmöglichkeiten
Fällt die Warmwasserversorgung aus, so kann der Wohnungsmieter im Wege eines Eilantrags die Wiederherstellung der Versorgung verlangen. Dies gilt auch im Hochsommer. Es besteht keine Pflicht des Mieters alternative Wassererwärmungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies hat das Landgericht Fulda entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Mieterin einer Wohnung im Juni 2017 fest, dass ihr kein warmes Wasser mehr zur Verfügung stand. Sie versuchte daraufhin vergeblich, die Vermieterin zur Wiederherstellung der Warmwasserversorgung zu bewegen. Die Mieterin, die zudem Mutter eines 2- und 8-jährigen Kindes war, sah sich schließlich gezwungen einen Eilantrag beim Amtsgericht auf Wiederherstellung der Warmwasserversorgung zu stellen. Zum Ausfall der Versorgung kam es, weil der Heizöltank leer war und die Vermieterin zu spät neues Heizöl bestellt hatte.Das Amtsgericht Bad Hersfeld wies den Eilantrag zurück.... Lesen Sie mehr
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