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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Frankfurt (Oder)“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 28.02.2010
- 6a S 126/09 -

Mieter haben keinen Anspruch auf Anbringung von Außenbriefkästen

Es besteht kein Mietmangel im Fehlen von Außenbriefkästen bei gleichzeitigem Vorhandensein von Briefkästen im Hausflur

Fehlende Außenbriefkästen können manchmal dazu führen, dass Post den Empfänger verspätet oder nur über Umwege erreicht. Vor allem den privaten Zustelldiensten ist ein Zugang zu abgeschlossenen Hausfluren nicht immer möglich. Fehlende Außenbriefkästen bei gleichzeitiger Existenz von Briefkästen im Hausflur begründen jedoch keinen Mietmangel, da sie den vertragsgemäß geschuldeten Gebrauch der Mietsache zum Wohnen nicht einschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesgerichts Frankfurt/Oder hervor.

Die Mieter im vorliegenden Fall wiesen ihren Vermieter auf den fehlenden freien Zugang zu ihren Briefkästen hin und forderten ihn auf, für entsprechende Briefkästen in kürzester Zeit zu sorgen. Nachdem der Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkam, minderten die Mieter ihre Miete in Höhe von 760 Euro um 5 Prozent, also um 31 Euro.Sie gaben in ihrer Begründung an, der Vermieter müsse die Voraussetzungen dafür schaffen, dass den Mieter die ordnungsgemäß zugestellte Post auch erreiche. Im Hinblick auf die Liberalisierung des Postmarktes müsse dies genauso auch für die durch private Briefzusteller gelten. Dies sei jedoch nur möglich,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 16.11.2007
- 11 O 280/05 -

Schmerzensgeld wegen verstümmelter Kinderhand durch Aktenvernichter

Gerät stellt Gefahrenquelle dar, die für Kinder unzugänglich gemacht werden muss

Ein Aktenvernichtungsgerät, das in einem Bauamt oder einem anderem öffentlichen Gebäude aufgestellt ist, stellt eine Gefahrenquelle für Besucher – speziell für Kinder – dar. Kommt es in Zusammenhang mit dem Gerät zu einem Unfall, ist das Amt zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Frankfurt (Oder).

Ein Großvater suchte am 15. Juli 2002 mit seinem damals dreijährigen Enkel das Bauamt des Amtes Schlaubetal auf. Das Kind steckte seine Hand in den Schlitz eines dort aufgestellten und eingeschalteten Aktenvernichters und erlitt dabei Verstümmelungen an drei Fingern.Das Kind verklagte deswegen das Amt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach ihm mit Schmerzensgeld... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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