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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Flensburg“ veröffentlicht wurden

Landgericht Flensburg, Urteil vom 14.06.2023
- 7 O 140/20 -

Schmerzensgeld von 10.000 € wegen wahrheitswidriger Behauptung der Mitgliedschaft in Stasi

Bewusste Schädigungsabsicht eines traumatisierten Opfers der Stasi

Wird öffentlich in einem Blog und Buch mit Schädigungsabsicht wahrheitswidrig behauptet jemand sei Mitglied in der Stasi, was den Betroffenen in eine schwere emotionale Krise stürzt, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Dabei ist mildernd zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung eine geringe Reichweite hat und der Täter ein traumatisiertes Opfer der Stasi ist. Dies hat das Landgericht Flensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein traumatisiertes Opfer der Stasi behauptete im Jahr 2020 in seinem Blog und seinem Buch wahrheitswidrig die Mitgliedschaft eines Mannes in der Staatssicherheit der DDR. Der Betroffene erlitt aufgrund dessen eine schwere emotionale Krise und erhob unter anderem Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das Landgericht Flensburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu. Die wahrheitswidrigen Aussagen des Beklagten seien mit Schädigungsabsicht erfolgt. Sie seien schwerwiegend und in hohem Maße ehrverletzend. Sie haben erhebliche... Lesen Sie mehr

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Landgericht Flensburg, Urteil vom 08.02.2011
- 1 S 71/10 -

www.branche100.eu: "Branchen-Service Ltd." unterliegt vor dem LG Flensburg

Entgeltvereinbarung über Eintrag in das Internet-Adressregister "www.branche100.eu" ist unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung

Das Landgericht Flensburg hat eine Klage der Branchen-Service Ltd. in zweiter Instanz abgewiesen. Das Gericht gab dem beklagten Unternehmen Recht, das die Forderung der Branchen-Service Ltd. über 2.165,80 Euro nicht bezahlen wollte. Es bestehen keine Vergütungsansprüche, da die entsprechende Klausel in dem Vertragsformular wegen Verstoßes gegen § 305 c Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unwirksam ist.

Die Klausel, dass die Unternehmensdaten zum Preis von jährlich 910,00 Euro netto im Internet-Adressregister veröffentlicht werden, ist nach Auffassung des Gerichts objektiv ungewöhnlich, weil Grundeinträge im Internet, die sich auf die Kontaktdaten des Unternehmens beschränken und denen daher keine besondere Werbewirksamkeit zukommt, weitgehend unentgeltlich angeboten werden. Die Klausel... Lesen Sie mehr




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