die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Düsseldorf“ veröffentlicht wurden
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2012
- 2a O 317/11 -
Wendler gegen Wendler: Sänger Michael Wendler darf sich der "Der Wendler" nennen
Sänger Frank Wendler unterliegt im Namensstreit gegen Sänger Michael Wendler
Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage des Sängers mit bürgerlichem Namen Frank Wendler abgewiesen. Dieser hatte beantragt, dem bundesweit bekannten Schlagerstar mit dem Künstlernamen "Michael Wendler" zu untersagen, sich als "Der Wendler" zu bezeichnen. Aufgrund des Gegenantrags des Beklagten muss der Kläger vielmehr in die Löschung der von ihm im Jahre 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke "Der Wendler", einwilligen.
Aufgrund der Bekanntheit des Beklagten, Michael Wendler, bestünde keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Sängern, aus der sich eine Verletzung von Rechten des Klägers an seinem bürgerlichen Namen "Frank Wendler" ergeben könnte. Die Kammer führte weiter aus, dass im Zusammenhang mit dem Namen Wendler in der Öffentlichkeit überwiegend eine Verbindung zu dem Beklagten Michael Wendler und nicht zum Kläger hergestellt werde. Somit erfolge durch die Verwendung der Bezeichnung "Der Wendler" keine Verwechslung oder Täuschung, die den Kläger benachteilige.Auch sieht die Kammer keine Verletzung von Markenrechten des Klägers.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012
- 14c O 302/11 -
"Paula" gegen "Flecki" – Dr. Oetker unterliegt im Streit mit Aldi um Schoko-Vanille-Pudding
Landgericht Düsseldorf verneint Wettbewerbsverstöße bei der Gestaltung des Aldi-Produkts
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag der Dr. Oetker KG zurückgewiesen, mit dem diese ein europaweites Verkaufsverbot für den von der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG vertriebenen Schoko-Vanille-Pudding "Flecki" erreichen wollte. Das Gericht sieht weder die Verletzung eines von Dr. Oetker eingetragenen europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) noch die von Dr. Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße. Das Aldi-Produkt "Flecki" weise in seiner Gestaltung ausreichende Unterschiede zu Dr. Oetkers "Paula" auf.
Das Landgericht Düsseldorf begründete seine Entscheidung damit, dass die Gestaltung des Puddings "Flecki" zunächst keine Rechte aus einem für Dr. Oetker im Jahr 2005 eingetragenen Geschmacksmuster verletze. Zwischen dem Geschmacksmuster und der Gestaltung von "Flecki" ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck. Zwar sei das Produkt "Flecki" in der Seitenansicht ähnlich gefleckt... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012
- 14c O 292/11 -
Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung "Galaxy Tab 10.1 N" aufgehoben
Im Design geändertes "Galaxy Tab 10.1 N" unterscheidet sich hinreichend deutlich von Apples Tablet-PC
Das Landgericht Düsseldorf hat den Eilantrag der App-le Inc. zurückgewiesen, auch für das im Design gegenüber seinem Vorgängermodell veränderte "Galaxy Tab 10.1 N" der Samsung Electronics GmbH ein europaweites Verkaufsverbot auszusprechen.
Das Landgericht Düsseldorf ist nach einer im Eilverfahren angezeigten, summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich das im Design geänderte "Galaxy Tab 10.1 N" nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt. Mithin falle es nicht in dessen Schutzbereich und es liege keine Schutzrechtsverletzung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2011
- 12 O 383/11 -
Irreführende Kennzeichnung: Stiftung Warentest darf Erdbeerjoghurt mit falsch deklariertem "natürlichen Erdbeeraroma" mit mangelhaft bewerten
"Natürliches Erdbeeraroma" enthielt mehr als 5 % erdbeerfremde Aromastoffe
Ein Erdbeerjoghurt darf von der Stiftung Warentest mit mangelhaft bewerten, wenn Inhaltsstoffe falsch deklariert werden und die Angaben irreführend sind. So darf ein Erdbeerjoghurt nicht mit "natürlichem Erdbeeraroma" deklariert werden, wenn ein Test ergibt, dass mehr als 5 % erdbeerfremde Aromastoffe enthalten sind. Voraussetzung für die Veröffentlichung eines Testurteils ist, dass die zugrunde liegende Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv durchgeführt worden ist. Ferner muss die Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, d.h. diskutabel erscheinen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Nachdem die Stiftung Warentest den Erdbeerjoghurt eines Milchprodukteherstellers mit "mangelhaft" bewertet hatte, klagte das Unternehmen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch die der Stiftung die weitere Verbreitung des Testergebnisses untersagt werden sollte. Das Qualitätsurteil gründete auf der Feststellung, der getestete Erdbeerjoghurt enthalte entgegen seiner... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2011
- 29 Ns 3/11 -
Keine Unfallflucht: Fremdes Auto mit selbständig wegrollenden Einkaufswagen zerkratzt
Kein straßenverkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang bei Schaden durch wegrollenden Einkaufswagen
Wenn auf einem privaten Parkplatz ein Einkaufswagen ins Rollen gerät und ein Auto beschädigt, so liegt kein Verkehrsunfall vor und damit auch keine Fahrerflucht, wenn sich der verantwortliche Schädiger vom "Unfallort" entfernt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein LKW-Fahrer in einem Einkaufszentrum eingekauft. Mit zwei Einkaufswagen machte er sich auf dem Weg zu seinem Lastkraftwagen. Beim Ausladen eines der Einkaufswagen geriet dann der andere Einkaufswagen selbständig ins Rollen und prallte gegen ein in einer gegenüberliegenden Parklücke abgestelltes Fahrzeug. Dadurch entstand an dem Pkw ein Sachschaden... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2011
- 14c O 194/11 -
LG Düsseldorf: Samsung unterliegt im Streit mit Apple um Vertrieb für Samsung Galaxy Tab 10.1
Vertrieb des "Samsung Galaxy Tab 10.1" in Deutschland weiterhin untersagt
Das Landgericht Düsseldorf hat die von der Firma Apple erwirkte einstweilige Verfügung gegen die deutsche Samsung Electronics GmbH in vollem Umfang aufrechterhalten. Samsung bleibt es somit im Bereich der gesamten Europäischen Union untersagt bleibt, das Produkt "Samsung Galaxy Tab 10.1" zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.
Hinsichtlich der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea hat das Gericht die Untersagung hingegen auf Deutschland beschränkt. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass sie gegenüber einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nur dann für ein europaweites Verbot zuständig sein könne, wenn dieses Unternehmen eine deutsche Niederlassung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2011
- 14c O 194/11 -
Apple vs. Samsung: Vertrieb des "Samsung Galaxy Tab 10.1" in Deutschland weiterhin untersagt
Vertieb des Produkts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland de facto einstweilen wieder möglich
Das Landgericht Düsseldorf hat im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung - mit der es der Firma Samsung untersagt worden war, das Tablet Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande zu vertreiben - bis zur Entscheidung über den Widerspruch einstweilen eingestellt.
Im zugrunde liegenden Fall war es der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea per einstweiliger Verfügung vom 9. August 2011 untersagt worden, das Produkt "Samsung Galaxy Tab 10.1" außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2011
- 14c O 194/11 -
Streit um Tablet Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Samsung
Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung
Samsung darf das Tablet Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande vertreiben. Die Firma Apple Inc. erwirkte eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Firmen Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd.
In dieser einstweiligen Verfügung wird den Verfügungsbeklagten (die Firmen Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd.) untersagt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union – hinsichtlich der Samsung Electronics Co. Ltd. jedoch mit Ausnahme der Niederlande – zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2011
- 38 O 148/10 -
Gewerbeauskunft-Zentrale verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
Branchenbuchanbieter darf irreführende Vertragsformulare nicht mehr versenden
Das Landgericht Düsseldorf hat der GWE - der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale - untersagt, ein bislang von ihr verwendetes Vertragsformular für den kostenpflichtigen Eintrag in ihr Internet-Adressregister zu versenden. Weiter darf die GWE nicht mehr mit der Angabe eines Monatspreises für den Eintrag in ihr Register werben, wenn die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt.
Geklagt hatte ein Wirtschaftsverein, der sich die "Bekämpfung von Schwindelfirmen und Praktiken" zum Ziel gesetzt hat. Er klagte gegen die Verwendung des Formulars, das die Gewerbeauskunft-Zentrale an Unternehmer und Gewerbetreibende versendet hat, bei dessen Rücksendung mit Unterschrift eine kostenpflichtige Eintragung in das Internet-Adressregister erfolgte.Das Landgericht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Düsseldorf, Vergleich vom 27.05.2011
- 22 O 20/11 -
LG Düsseldorf: Fortuna-Fan muss nach Knallkörper-Wurf im Stadion Schadensersatz zahlen
Fußballverein und Fan schließen nach Klage aufgrund der auferlegten Verbandsstrafe Vergleich
Jeder Besucher eines Fußballstadions schließt durch den Erwerb einer Eintrittskarte mit dem Veranstalter, also dem Stadionbetreiber oder dem jeweiligen Heimverein, einen Vertrag ab, der auch dem Schutz der teilnehmenden Mannschaften dient. Verhält sich der Besucher nicht vorschriftsmäßig ist er schadensersatzpflichtig. Der Schaden kann auch in einer Verbandsstrafe bestehen, die einem der beteiligten Vereine wegen des Verhaltens seiner Anhänger auferlegt wird. Dies geht aus einer Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e. V. einen Fan auf Schadensersatz in Höhe von 8.750 Euro in Anspruch genommen, weil er während des Auswärtsspiels der Fortuna beim SC Paderborn 07 am 15. Januar 2010 etwa in der 10. Spielminute aus dem Düsseldorfer Fanblock heraus drei bis vier Knallkörper auf das Spielfeld der Paderborner Energie-Team-Arena... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
