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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Darmstadt“ veröffentlicht wurden

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010
- 7 S 200/08 -

Flugverspätung um 23 Stunden: Airline muss auch bei technischem Defekt Ausgleich zahlen

Technische Probleme sind kein außergewöhnlicher Umstand

Bei einer Flugverspätung, die drei Stunden und mehr von der geplanten Ankunftszeit beträgt, kann der Fluggast Ansprüche auf Ausgleichszahlungen geltend machen. Dies gilt nicht, wenn die Umstände der Verspätung vom Flugunternehmen "nicht beherrschbar" sind. Technische Defekte gehören jedoch in der Regel nicht dazu. Dies urteilte das Landgericht Darmstadt.

Die Klägerin des vorliegenden Falls forderte von einer Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen für vier Personen in Höhe von jeweils 600 Euro. Grund war die Verspätung eines Flugzeugs, das die Passagiere von La Palma in Spanien nach Düsseldorf bringen sollte. Dabei betrug die Verspätung 23 Stunden, so dass der Flug erst am Folgetag stattfinden konnte. Aus dem Umstand der Verspätung leitete die Klägerin einen Anspruch auf Ausgleichszahlung (nach Art. 7 Abs. 1 c der EG-Verordnung Nr. 261/2004) ab.Die Fluggesellschaft beantragte Klageabweisung mit der Begründung, dass ein Anspruch nur bestehe, wenn es sich um eine Annullierung des Flugs... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 25.10.1978
- 7 S 131/78 -

Mietminderung bei unzumutbaren Klopfgeräuschen in der Heizung

Heizungsgeräusche stellen Mietmangel dar

Wenn die Zentralheizung nachts und früh morgens unzumutbare Klopfgeräusche macht, kann der Mieter die Miete mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor, das in der Berufungsinstanz eine Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt bestätigte.

Im zugrunde liegenden Fall verursachte die Heizungsanlage nachts und in den frühen Morgenstunden unzumutbare Klopfgeräusche. Diesen Sachverhalt stellte das Amtsgericht (1. Instanz) im Rahmen einer Beweisaufnahme fest, in der es verschiedene Zeugen vernahm.Das Landgericht Darmstadt führte in seiner Entscheidung aus, dass die Klopfgeräusche in der Heizung einen Fehler... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 18.03.1983
- 17 S 284/82 -

25 % Mietminderung bei erheblichem Baulärm in der Nachbarschaft ist angemessen

Landgericht Darmstadt bestätigt Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt

Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und hierdurch derartiger Lärm entsteht, dass die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist, kann die Miete um 25 % gemindert werden. Dies entschied das Landgericht Darmstadt.

Das Landgericht Darmstadt folgte in seiner Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Vermieterin gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt zurück. In der Urteilesbegründung hieß es lediglich: "Von der Darstellung der Entscheidungsgründe wird abgesehen, da die Kammer den Gründen der angefochteten Entscheidung folgt (§ 543 Abs. 1 ZPO)."Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 13.01.1995
- 3 O 442/92 -

Salmonellenvergiftung an Bord: 100 % Reisepreisminderung bei Salmonellenerkrankung während Urlaubsreise

Gericht spricht 100 % Reisepreisminderung bei Salmonellenvergiftung auf Kreuzfahrt zu - aber nur für die Zeit der Erkrankung

Das Landgericht Darmstadt hat der Teilnehmerin an einer Schiffskreuzfahrt die Minderung des Reisepreises wegen der Erkrankung an Salmonellen während der Reise zugestanden. Für die Tage der Erkrankung steht der Urlauberin danach die zeitanteilige Minderung des Gesamtreisepreises zu. Die darüber hinaus geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wies das Gericht jedoch ab, da es insoweit an einem Verschulden der Reiseveranstalterin fehle.

Die Urlauberin hatte gemeinsam mit ihrer Familie eine 17-tägige Kreuzfahrt auf der MS Kasachstan nach Island-Spitzbergen-Norwegen unternommen. Drei Tage vor Ende der Reise erkrankte sie - wie 15 ihrer Mitreisenden - an Salmonellen. Zurück in Deutschland wurde sie für 7 Tage ins Krankenhaus eingeliefert, von denen sie 2 Tage auf der Intensivstation verbrachte. Daraufhin war sie noch... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 08.12.1988
- 3 O 535/88 -

Verwendung des Begriffs "Altweibersommer" im Wetterbericht stellt keine frauenfeindliche Diskriminierung dar

Kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte älterer Frauen

Die Verwendung des Begriffs "Altweibersommer" in den Wetterberichten des Deutschen Wetterdienstes stellt keine Herabwürdigung der Gruppe "alter Frauen" dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor, das mit seinem Urteil die Klage einer Frau abwies, die sich durch den Begriff "Altweibersommer" diskriminiert und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah.

Die im Jahr 1911 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wehrte sich bereits seit mehreren Jahren gegen den im Radio und Fernsehen verwendeten Begriff "Altweibersommer" zur Beschreibung der im Spätsommer und frühen Herbst herrschenden Schönwetterperiode.Die Frau fühlte sich durch die Verwendung des Begriffs in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 25.11.2009
- 20 O 230/09 -

LG Darmstadt: Werbung mit DIN-Norm bei Schulranzen darf nicht irreführend sein

Anforderungen müssen zu 100 % eingehalten werden

Eine Firma, die damit wirbt, dass die von ihnen hergestellten Schulranzen der DIN-Norm entsprechen, müssen diese auch insgesamt und nicht nur in Herstellungsteilen erfüllen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor.

Nach der DIN-Norm 58.124 müssen Schulranzen zu 10 Prozent mit retroflektierenden Materialien und an den Vorder- und Seitenteilen zu 20 Prozent mit fluoreszierendem Material ausgestattet sein. Hersteller müssen beide Anforderungen einhalten, um die Norm zu erfüllen.Einige der Mc-Neill-Ranzen der Thorka GmbH sind jedoch nur mit den geforderten retroflektierenden Streifen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 07.03.2007
- 4 O 529/06 -

Kautionsanspruch verjährt nach drei Jahren

Keine Hemmung der Verjährung durch einfaches Schreiben

Vermieter, die Anspruch auf eine Mietsicherheit (Mietkaution) haben, müssen diesen Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Vermieter und Mieter im Mietvertrag eine Mietkaution in Höhe von 13.050,- EUR vereinbart. Sie sollte fällig werden, wenn der Mieter die Räumlichkeiten in Besitz genommen hatte (hier im September 2002). Mit einem Schreiben vom 27.10.2004 mahnte der Vermieter die Kaution beim Mieter an. Der Mieter bestritt, jemals dieses Schreiben erhalten zu haben. Der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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