wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Chemnitz“ veröffentlicht wurden

Landgericht Chemnitz, Vergleich vom 07.10.1993
- 6 S 3680/93 -

20 % Mietminderung wegen erheblicher Lärmbelästigungen durch Nachbarsfamilie

Erhebliche Lärmbelästigungen als Mietmangel

Bei erheblichen Lärmbelästigungen durch den Nachbarn sind in der Regel 20 % Mietminderung angemessen. Dies geht aus einem Vergleich vor dem Landgericht Chemnitz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter die Miete um 35 % gekürzt, weil die Nachbarn erheblichen Lärm verursachten. Das Amtsgericht Chemnitz hielt erstinstanzlich die Minderung von 35 % für angemessen und wies eine Klage des Vermieters auf Nachzahlung der Miete ab.Der Streit ging vor dem Landgericht Chemnitz weiter. In der mündlichen Sitzung am 07.10.1993 machte das Landgericht deutlich, dass es 35 % Minderung als zu hoch erachtet. In vergleichbaren Fällen werde von 20 % ausgegangen, führte das Landgericht aus.Mieter und Vermieter schlossen danach einen Vergleich in dem es heißt, dass die Mieter solange die Störungen... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Chemnitz, Urteil vom 21.10.2011
- 6 S 27/11 -

Kinderpiratenflagge als Sichtschutz in Mietwohnung zulässig

Kinderpiratenflagge mit grinsendem Schädel und Augenklappe vermittelt keinen aggressiven Eindruck

Das Landgericht Chemnitz hat entschieden, dass eine Kinderpiratenflagge als Sichtschutz für ein Fenster in einer Mietwohnung zulässig ist. Die durch einen grinsenden Schädel mit Augenklappe eindeutig als Kinderpiratenflagge erkennbare Fahne vermittelt deutlich keinen aggressiven Eindruck und führt nach Auffassung des Gerichts nicht zu unzumutbaren Einschränkungen der wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten des Vermieters.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Chemnitz zu prüfen, ob die als Sichtschutz in einem Fenster aufgehängte Piratenfahne das Anwesen verunstaltet und für den Vermieter unzumutbar ist, insbesondere auch deswegen, weil potentielle Mietinteressenten abgeschreckt werden könnten. Dem war das Interesse des Mieters an der selbstbestimmten Nutzung seines unmittelbaren und engsten... Lesen Sie mehr




Werbung