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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Bayreuth“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bayreuth, Urteil vom 10.09.2010
- 23 O 938/09 -

Unfallversicherung kommt für Sturz beim Schlafwandeln nicht auf

Private Unfallversicherung schließt Versicherungsschutz für Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen aus

Ist die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die eine erforderliche Reaktion auf eine vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulässt, durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung eingeschränkt, kann der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls ausgeschlossen sein. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Das Landgerichts Bayreuth wies dementsprechend die Klage eines Geschädigten auf Schadensersatz gegen seine private Unfallversicherung ab.

Ein Versicherungsnehmer wollte einen Unfallschaden durch Schlafwandeln bei seiner Unfallversicherung geltend machen und gab an, beim Schlafwandeln gestolpert, aufgewacht und mit dem Kopf auf eine Tischkante gefallen zu sein. Durch den Vorfall habe er einen Hornhautriss am rechten Auge erlitten, welcher die Einschränkung seiner Sehkraft zur Folge hatte. Der Geschädigte forderte von seiner Versicherung die Zahlung einer Invaliditätsleistung in Höhe von 46.500 Euro. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab und verwies auf die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, die einen Ausschluss des Schutzes für Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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