die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Bautzen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Bautzen, Urteil vom 13.02.2009
- 1 S 91/07 -
Angabe zu Wohnungsgröße in Nebenkostenregelung ist verbindlich
Mieter hat Recht auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Nebenkosten
Ist eine gemietete Wohnung tatsächlich um mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, kann der Mieter zu viel gezahlte Nebenkosten zurück verlangen. Ausschlaggebend dabei ist, welche Mietfläche tatsächlich vereinbart ist. Dabei reicht es aus, wenn der Mietvertrag die Wohnflächengröße nicht bei der Beschreibung des Mietobjekts, sondern in der Umlagevereinbarung ausweist. Dies hat das Landgericht Bautzen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall inserierte ein Vermieter eine Wohnung mit folgendem Text: „Vermiete im Stadtzentrum […] Maisonette-Whg., DG, 50 m2 Wfl., […]“. Nach Besichtigung mietete der Kläger die Wohnung, ohne dass im Mietvertrag bei der Beschreibung des Mietgegenstands eine bestimmte Fläche ausgewiesen war. Bei den Nebenkostenregelungen war jedoch Folgendes festgehalten: „Die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten werden mit 50,60 qm Wohnfläche berechnet“. Später musste der Mieter aber feststellen, dass die Wohnung tatsächlich nur 36,97 qm groß war. Er machte die in der Vergangenheit zuviel gezahlte Miete gerichtlich geltend.Nachdem... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
