die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Aurich“ veröffentlicht wurden
Landgericht Aurich, Beschluss vom 05.11.2009
- 1 S 275/09 -
Vermieter kann Mieter bei Haltung von 15 Hauskatzen in Einfamilienhaus fristlos kündigen
Hohe Anzahl an Tieren lässt sich nicht mehr mit der vertraglichen Regelung "Hauskatzen erlaubt" vereinbaren
Unter der Haltung von Hauskatzen sind im Allgemeinen ein bis drei Tiere zu verstehen. Geht die Zahl der tatsächlich beherbergten Katzen jedoch weit über diese Grenze hinaus, so ist darin eine Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu sehen. Eine fristlose Kündigung kann damit rechtmäßig werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aurich hervor.
Im vorliegenden Fall begehrte die Vermieterin eines Einfamilienhauses die Räumung des Wohnraums durch die Mieter, da diese hier 15 Katzen gehalten hatten. Nachdem die Mieterin der Aufforderung, die Tiere zu entfernen, nicht nachgekommen war, erhielt sie schließlich die fristlose Kündigung. Die Vermieterin forderte die Herausgabe des gemieteten Hauses vor Gericht ein.Das Landgericht Aurich erklärte die Forderung der Vermieterin für begründet. Sie sei nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigt gewesen. Ein Mietverhältnis könne ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein Vertragsteil... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Aurich, Beschluss vom 09.02.2005
- 2 T 51/05 -
Schimmel und Pilzbefall: Mieter muss nicht vier Mal am Tag 15 Minuten lüften
Strenge Lüftungspläne sind unzumutbar
Auch wenn eine Wohnung von Schimmel befallen ist, müssen Mieter strenge Lüftungspläne nicht einhalten. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Aurich hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Wohnung an den Wänden von Schimmelpilzen befallen. Der Schimmel sollte beseitigt werden. Daher befragten Mieter und Eigentümer einen Spezialisten, wie der Schimmel in der Wohnung am besten bekämpft werden könne.Der Fachmann empfahl, vier Mal täglich jeweils 15 Minuten zu lüften und vorher die Heizung ab- und danach wieder aufzudrehen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
