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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Aschaffenburg“ veröffentlicht wurden
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 25.08.2021
- 12 O 423/20 -
Bei Geldüberweisung eines Elternteils an Kind in Höhe von 10 % des Vermögens spricht Vermutung für Vorliegen eines Darlehensvertrags
Pflicht zur Rückzahlung besteht
Überweist ein Elternteil an sein Kind ein Betrag in Höhe von 10 % des Vermögens des Elternteils spricht eine Vermutung dafür, dass ein Darlehensvertrag vorliegt. In diesem Fall besteht eine Rückzahlungspflicht . Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 überwies eine 86-jährige Frau an ihren Sohn einen Geldbetrag in Höhe von 15.000 EUR. Der Betrag entsprach etwa 10 % des gesamten Geld- und Aktienvermögens der Frau. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob der Sohn zur Rückzahlung des Betrag verpflichtet ist. Er verneinte dies, da er von einer Schenkung ausging. Seine Mutter dagegen nahm das Vorliegen eines Darlehensvertrags an. Sie erhob daher Klage auf Rückzahlung des Betrags.Das Landgericht Aschaffenburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Geldbetrags... Lesen Sie mehr
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Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 11.01.2018
- 22 S 116/17 -
Recht des Vermieters zur Eigenbedarfskündigung kann durch Mietvertragsklausel wirksam ausgeschlossen werden
Weitergehender Kündigungsausschluss zugunsten des Mieters zulässig
Das Recht des Vermieters zur Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann durch eine Klausel im Mietvertrag wirksam ausgeschlossen werden. Denn ein weitergehender Kündigungsausschluss zugunsten des Mieters ist zulässig. Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Wohnungsmieter im November 2016 eine Kündigung von seiner Vermieterin. Die Vermieterin stützte die Kündigung auf einen Eigenbedarf. Der Mieter hielt dies für unzulässig und verwies auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen war. Die Vermieterin hielt die Klausel für unwirksam und erhob schließlich... Lesen Sie mehr
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 27.02.2015
- 32 O 216/14 -
Arglistiges Verschweigen beim Gebrauchtwagenkauf: Vorhandensein einer Marderabwehranlage spricht nicht für Vorliegen eines Marderschadens
Keine Überprüfungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers zum Vorliegen von Marderschäden
Ein Gebrauchtwagenhändler ist ohne konkreten Anlass nicht verpflichtet, einen Gebrauchtwagen auf das Vorhandensein von Marderschäden hin zu überprüfen. Eine installierte Marderabwehranlage spricht nicht für das Vorhandensein von Marderschäden. Ist ein Marderschaden ordnungsgemäß repariert worden, so besteht auch keine Aufklärungspflicht für den Gebrauchtwagenhändler. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein Verbraucher im August 2011 von einer Gebrauchtwagenhändlerin einen gebrauchten Pkw. Später stellte sich heraus, dass der Pkw über einen reparierten Marderschaden verfügte. Da die Händlerin ihn darüber nicht aufgeklärt hatte, trat der Verbraucher im März 2013 vom Kaufvertrag zurück und verlangte abzüglich eines Nutzungsgegenwertes die Rückzahlung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 26.08.1999
- 2 S 391/98 -
Lärmbelästigung durch Zeitläuten vom Kirchturm begründet Unterlassungsanspruch
Zeitläuten einer Kirche steht nicht unter dem Schutz der Religionsausübung
Das Zeitläuten einer Kirche unterfällt nicht dem Schutz der Religionsausübung. Daher kann, wenn das Zeitläuten eine wesentliche Lärmbelästigung darstellt, ein Unterlassungsanspruch bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aschaffenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall störten sich die Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung an dem Zeitläuten eines kirchlichen Glockenturms. Der Kirchturm war etwa 12 m von der Wohnung entfernt. Er zeigte durch Glockenschläge jede Viertelstunde an. Zudem gab er die Uhrzeit durch die entsprechende Anzahl von Schlägen einer größeren Glocke an. Insgesamt ertönten in der Zeit von 8 bis 22 Uhr 249... Lesen Sie mehr
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 03.04.2012
- 2 HK O 14/12 -
Geschäftsmäßiger Internetauftritt begründet Impressumspflicht
Unvollständiger Aufbau der Webseite unerheblich
Wird über eine im Aufbau befindliche Internetseite zu wirtschaftlichen Zwecken ein Anzeigemagazin angeboten, so begründet dies die allgemeine Informationspflicht aus § 5 TMG (Impressumspflicht). Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten es zu unterlassen, auf ihrer Webseite die nach § 5 TMG, § 5 RStV erforderlichen Pflichtangaben nicht zu machen. Die Klägerin und die Beklagte waren Herausgeber eines Anzeigemagazins. Das Magazin der Beklagten wurde auf ihrer Internetseite zur Einsicht und zum Download bereitgehalten. Der Internetauftritt enthielt nicht... Lesen Sie mehr
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011
- 2 HK O 54/11 -
Facebook-Profil muss Impressum haben - Impressumspflicht gilt auch in sozialen Netzwerken
Bei geschäftlicher Nutzung eines Facebook-Profils muss ein Impressum angegeben werden - Andernfalls droht Abmahnung
Das Landgericht Aschaffenburg hat einem Unternehmen auf die Unterlassungsklage eines Mitbewerbers untersagt, ein Facebook-Profil ohne die nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Pflichtangaben zu betreiben. Die Pflichtangaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig zur Verfügung gehalten werden - auch bei einem Internetauftritt auf Facebook.
Wer geschäftsmäßig ein Facebook-Profil nutzt, muss die Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz - also ein Impressum - leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar zur Verfügung stellen. Andernfalls kann er von einem Mitbewerber wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden.Das Landgericht Aschaffenburg stellte klar, dass die Informationspflichten des Telemediengesetzes... Lesen Sie mehr
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 01.12.2004
- 3 O 266/04 -
Kurzer Blick auf eine Landkarte während Autofahrt: Versicherungsschutz auch bei kurzer Unaufmerksamkeit
Kurzer Blick auf eine Landkarte ist keine grobe Fahrlässigkeit
Ein kurzer Blick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz ist noch keine grobe Fahrlässigkeit. Deshalb verliert ein Autofahrer auch nicht seinen Kasko-Versicherungsschutz, wenn er durch die Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht.
Die Richter argumentierten, der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht wiege nicht so schwer, dass es gerechtfertigt wäre, von einer groben Fahrlässigkeit auszugehen. Bei nahezu jeder Autofahrt sei der Fahrer kurzfristig unaufmerksam – beispielsweise beim Blick auf den Beifahrer, in den Außenspiegel oder auf das Display des Autoradios.Würde man in allen Fällen kurzer Unaufmerksamkeit... Lesen Sie mehr