die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Aschaffenburg“ veröffentlicht wurden
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011
- 2 HK O 54/11 -
Facebook-Profil muss Impressum haben - Impressumspflicht gilt auch in sozialen Netzwerken
Bei geschäftlicher Nutzung eines Facebook-Profils muss ein Impressum angegeben werden - Andernfalls droht Abmahnung
Das Landgericht Aschaffenburg hat einem Unternehmen auf die Unterlassungsklage eines Mitbewerbers untersagt, ein Facebook-Profil ohne die nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Pflichtangaben zu betreiben. Die Pflichtangaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig zur Verfügung gehalten werden - auch bei einem Internetauftritt auf Facebook.
Wer geschäftsmäßig ein Facebook-Profil nutzt, muss die Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz - also ein Impressum - leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar zur Verfügung stellen. Andernfalls kann er von einem Mitbewerber wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden.Das Landgericht Aschaffenburg stellte klar, dass die Informationspflichten des Telemediengesetzes auch für Nutzer von "Social Media" wie Facebook-Accounts gelten. Die Nutzer müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn sie ihr Facebook-Profil zu Marketingzwecken nutzen und nicht nur eine rein private Nutzung vorliegt.Das Gericht führte... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Aschaffenburg, Entscheidung vom 01.12.2004
- 3 O 266/04 -
Versicherungsschutz auch bei kurzer Unaufmerksamkeit
Kurzer Blick auf eine Landkarte ist keine grobe Fahrlässigkeit
Ein kurzer Blick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz ist noch keine grobe Fahrlässigkeit. Deshalb verliert ein Autofahrer auch nicht seinen Kasko-Versicherungsschutz, wenn er durch die Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht.Die Richter argumentierten, der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht wiege nicht so schwer, dass es gerechtfertigt wäre, von einer groben Fahrlässigkeit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
