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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landessozialgericht Schleswig-Holstein“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.02.2017
- L 6 AS 11/17 B ER -
Arbeitsuchende EU-Ausländer können als Eltern ihrer schulpflichtigen minderjährigen Kinder weiterhin Leistungen nach dem SGB II erhalten
Gemeinschaftsrechtlich normierter Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet Schlechterstellung von Unionsbürgern gegenüber Inländern
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat entschieden, dass der neu eingeführte generelle Ausschluss von arbeitsuchenden Unionsbürgern mit minderjährigen schulpflichtigen Kindern, die ihr Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011ableiten, gegen das Europarecht verstößt. Das Landessozialgericht hat deshalb einer rumänischen Familie im Eilverfahren vorläufig Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) mit der Begründung zuerkannt, dass es der gemeinschaftsrechtlich normierte Gleichbehandlungsgrundsatz hier verbietet, Unionsbürger gegenüber Inländern schlechter zu stellen.
Zum 29. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber Ansprüche ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch teilweise neu geregelt. Mit den Neuregelungen will er erreichen, dass Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht aus dem FreizügG/EU, solche mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in Deutschland sowie Personen, die ihr Aufenthaltsrecht "nur" aus Art.10 VO (EG) Nr.492/2011 ableiten, von den Leistungen zur Existenzsicherung ausgeschlossen sein sollen. Dabei betrifft Art. 10 VO (EU) 492/2011 minderjährige Kinder von EU-Ausländerinnen... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.04.2012
- L 2 VI 35/09 ZVW -
Schwerbehinderung durch Impfschaden? Gesundheitliche Schädigung muss ursächlich auf Impfung zurückgeführt werden können
Impfschaden bei schwerbehinderten Kind nicht hinreichend wahrscheinlich
Für einen Anspruch auf Erhalt von Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz muss der Betroffene zweifelsfrei nachweisen können, dass eine Impfung die Ursache für eine gesundheitliche Schädigung ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Die im Jahr 2002 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war in ihrem ersten Lebensjahr wiederholt mit einem zugelassenen 6-fach-Kombinationsimpfstoff geimpft worden. Diese Impfungen entsprachen der in Schleswig-Holstein geltenden öffentlichen Empfehlung. Darüber hinaus war die Klägerin im Rahmen einer Impfstudie auch mit einem Versuchspräparat gegen Meningokokken, die... Lesen Sie mehr