die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landessozialgericht Sachsen-Anhalt“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2011
- L 10 KR 33/11 B ER -
Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung gerichtlich überprüfbar
Voraussetzung für Fälligkeit eines Zusatzbeitrags ist ordnungsgemäße Belehrung über Sonderkündigungsrecht
Erhebt die gesetzliche Krankenkasse Zusatzbeiträge, ist der Versicherte berechtigt, hiergegen zu klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Die Kontrolle der formellen Voraussetzungen und der Höhe der Zusatzbeiträge ist nicht den Aufsichtsbehörden vorbehalten. Notwendig ist ein voraussichtliches Finanzdefizit für das laufende Geschäftsjahr. Dafür ist vorab eine Schätzung der Krankenversicherung erforderlich, die von den Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden darf. Nur eine willkürliche und sachfremde Prognose kann das Gericht beanstanden. Einwände des Versicherten zu Einsparpotentialen - wie die Einstellung einer Service-Hotline - werden nicht berücksichtigt. Schließlich ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Zusatzbeitrags eine ordnungsgemäße Belehrung über das Sonderkündigungsrecht.Erhebt... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.11.2011
- L 4 P 18/09 -
Hartz IV-Bezieher erhält nach Gerichtstermin "Hausfrauenentschädigung"
Nichterwerbstätigen steht Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 12 Euro je Stunde zu
Arbeitslose Hartz IV-Bezieher, die einen eigenen Haushalt für sich und andere Personen führen und deren persönliches Erscheinen bei einem Gerichtstermin angeordnet wird, haben für diese Zeit Anspruch auf so genannte "Hausfrauenentschädigung" in Höhe von 12 Euro pro Stunde. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Im zugrunde liegenden Streitfall war das persönliche Erscheinen eines Hartz IV-Beziehers bei einem Gerichtstermin angeordnet worden. Der Termin dauerte etwa zwei Stunden. Der zum Zeitpunkt der Verhandlung arbeitslose Mann führte den Haushalt für Lebensgefährten und Mutter. Zunächst wurde eine Zeitaufwandsentschädigung von 3 €/Stunde festgelegt, weil der Kläger keine Einkünfte habe.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.05.2011
- L 5 AS 62/08 -
Eingliederungszuschuss kann bei unzulässiger Kündigung während der Nachbeschäftigungszeit zurückgefordert werden
Zur Rückzahlungspflicht von Eingliederungszuschüssen
Ein dem Arbeitgeber geleisteter Eingliederungszuschuss muss zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer schon während der Nachbeschäftigungszeit entlassen wird. Dies gilt aber nicht, wenn die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz zulässig war.
Ein Arbeitgeber hatte für sieben Monate die Hälfe der Lohnkosten als Zuschuss erhalten. Er kündigte dem Arbeitnehmer schon kurz nach dem Ende der Förderung; der wehrte sich nicht dagegen. Die Behörde forderte daraufhin 1.800 € vom Arbeitgeber zurück. Seine Klage gegen die Rückforderung blieb erfolglos.Die Richter sahen in den unterschiedlichsten und widersprüchlichen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.07.2011
- L 10 U 47/09 -
LSG Sachsen-Anhalt: Keine Unfallrente ohne Versicherungsschutz
Geschädigter muss nachweislich in versichertem Arbeitsverhältnis beschäftigt sein
Die Berufsgenossenschaft muss einen Unfall nur dann als Arbeitsunfall anerkennen, wenn der Geschädigte nachweislich in einem versicherten Beschäftigungsverhältnis steht. Die Beschäftigung in einer angeblichen Firma des Bruders, die vor dem Unfall nicht nachweislich existierte, ist zur Begründung eines versicherten Arbeitsverhältnisses nicht ausreichend. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verlor ein selbstständiger Baumaschinenhändler durch einen abgerutschten Schraubenzieher beim Montieren eines Rolladens ein Auge. Kurz vorher hatte ihm seine private Krankenversicherung fristlos gekündigt. In der Notaufnahme wurde er als selbstständiger Privatpatient aufgenommen. Später behauptete er, den Unfall als Angestellter in einer neu gegründeten Firma... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2011
- L 4 P 44/10 B ER -
Pflegeheime müssen Veröffentlichung von negativen Transparenzberichten im Internet dulden
Veröffentlichung negativer Transparenzberichts jedoch nur bei ausreichender Anzahl von befragten Pflegebedürftigen zulässig
Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über ihre Pflegequalität im Internet und in der Einrichtung grundsätzlich dulden. Negative Bewertungen in den Transparentberichten sind wegen des Informationsbedürfnisses der Pflegebedürftigen und ihrer Angehöriger hinzunehmen. Die Veröffentlichung eines negativen Transparenzberichts ist jedoch nur bei einer ausreichenden Anzahl von Befragten zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war für den klagenden ambulanten Pflegedienst die Note 5,0 für "pflegerische Leistungen" vergeben worden.Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt gab dem Antrag des Pflegedienstes auf Untersagung der Veröffentlichung des negativen Transparentberichts vorläufig statt. Nach Auffassung der Richter sei diese Bewertung nach Angaben von nur einem... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2011
- L 10 KR 52/07 -
LSG Sachsen-Anhalt: Kein Versicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag
Abschließen eines Arbeitsvertrag zur Absicherung gegen Krankheit stellt rechtsmissbräuchliches Handeln dar
Wer einen Arbeitsvertrag allein zur Absicherung gegen Krankheit abschließt, handelt rechtsmissbräuchlich und wird nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Die nicht krankenversicherte Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits war als einzige Beschäftigte im maroden Imbissbetrieb ihres Vaters angestellt worden. Schon nach wenigen Wochen musste sie wegen einer schweren psychischen Krankheit stationär behandelt werden und ist seither arbeitsunfähig. Die Krankenkasse lehnte ein Versicherungsverhältnis ab. Die dagegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.03.2011
- L 5 AS 160/09 -
Hartz IV: Rückerstattungspflicht bei grob fahrlässig nicht bemerktem Berechnungsfehler
Doppelt erhaltene Leistungen für Miete hätten beim Lesen des Bescheides auffallen müssen
Wer durch ein Behördenversehen zuviel Hartz IV erhält, muss dies zurückzahlen. Das gilt aber nur, wenn er den Berechnungsfehler grob fahrlässig nicht erkannt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Klage eines Beziehers von Hatz IV-Leistungen gegen die verlangte Rückzahlung von überzahlten Leistungen vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt abgewiesen.Nach Meinung der Richter hätte der Kläger bei Lesen des Bescheids erkennen können, dass ihm das Amt doppelt soviel Geld für die Miete zahlte wie er angegeben hatte. An der groben... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.01.2011
- L 1 R 226/07 -
Modedesignerin ist als Künstlerin im Sinne der Künstlersozialversicherung anzusehen
Entwerfen und Herstellen von Braut- und Festmoden ist künstlerische Tätigkeit
Eine diplomierte Modedesignerin, die im Schwerpunkt Braut- und Festmoden entwirft, übt eine künstlerische Tätigkeit aus und muss in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Im zugrunde liegenden Fall war die Klage einer diplomierten Modedesignerin, die im Schwerpunkt Braut- und Festmoden entwirft, vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erfolgreich. Eine Anerkennung in fachkundigen Kreisen als Künstlerin sei nach Meinung der Richter nicht erforderlich, da hier keine handwerkliche Tätigkeit im Vordergrund stehe. Ihre Entwürfe lasse die Klägerin durch... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.10.2010
- L 10 KR 17/06 -
Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge
Zwischenbezüge sind keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings"). Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings") sind nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden. Es seien auch keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen würden. Denn es handele sich nicht um antiallergene Bettwäsche oder um Matratzenschoner.Gesetzlich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.01.2011
- L 5 AS 423/09 B ER -
Hartz IV: Preiswerteste Kunststoffhaustür auch für Eigenheimbesitzer angemessen
Kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden ebenfalls einfache Haustür wählen
Wer als Eigenheimbesitzer Leistungen nach dem SGB II bezieht, hat Anspruch auf Leistungen zur Instandhaltung des selbstbewohnten Hauses. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Verurteilung des Job-Centers zu höheren Leistungen für eine neue Haustür eines Empfängers von Hartz IV-Lesitungen abgelehnt.Das Gericht entschieden, dass als Ersatz einer nicht mehr reparierbaren Haustür eine preiswerteste Kunststoffhaustür vom Baumarkt angemessen sei. Zusammen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
