die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landessozialgericht Berlin-Brandenburg“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2011
- L 7 KA 64/10 KL und andere -
Frühgeborene dürfen weiterhin in kleineren Krankenhäusern versorgt werden
Krankenhäuser obsiegen erneut im Streit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss um die Erhöhung von Mindestmengen für die Versorgung Frühgeborener
Nachdem das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg schon am 26. Januar 2011 im Rahmen von Eilverfahren die Erhöhung der Mindestmengen für die Versorgung Frühgeborener gestoppt hatte, hat es nun auch im Klageverfahren entschieden, dass die Erhöhung der Mindestmenge von 14 auf 30 rechtswidrig und damit nichtig ist.
Mindestmengen für stationäre Krankenhausleistungen dienen nach der gesetzgeberischen Intention der Qualitätssicherung. Es gibt sie z.B. im Bereich der Leber- und Nierentransplantation sowie der Knieprothetik. Wird ein Krankenhaus die auf ein Jahr bezogene Mindestmenge voraussichtlich nicht erreichen, darf es die Leistung nicht erbringen.Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Mindestmenge von 14 für die stationäre Behandlung Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm eingeführt. Durch Beschluss vom 17. Juni 2010 erhöhte er diese Mindestmenge mit Wirkung vom 1. Januar 2011 auf 30. ... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2011
- L 1 KR 140/11 KL -
Festbetrag für Antidepressivum-Arzneimittel mit Wirkstoff Escitalopram vorläufig gekippt
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss scheidet aufgrund von Beurteilungsfehlern als rechtmäßige Grundlage für Festbetragsfestsetzung aus
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Festbetragsfestsetzung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Escitalopram vorläufig ausgesetzt, da der Beschluss zur Neubildung einer Festbetragsgruppe des Gemeinsamen Bundesausschuss aufgrund von Beurteilungsfehlern als rechtmäßige Grundlage für Festbetragsfestsetzung ausscheidet. Das Gericht sieht in der Festbetragsfestsetzung eine offensichtliche Rechtswidrigkeit, da die Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur therapeutischen Verbesserung durch den Wirkstoff Escitalopram nicht nachvollziehbar ist.
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss am 17. Februar 2011 u. a. die Neubildung einer Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer, Gruppe 1“ der Stufe II nach § 35 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V; „pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkung, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen“), bestehend aus den Wirkstoffen Citalopram und Escitalopram.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2011
- L 7 KA 77/08 KL -
LSG Berlin-Brandenburg: Keine Mindestmenge für Versorgung mit neuen Kniegelenken
Krankenhaus obsiegt im Streit mit Gemeinamem Bundesausschuss um Geltung einer Mindestmenge für Versorgung mit Kniegelenk-Totalendoprothesen
Die mit Wirkung vom 1. Januar 2006 vom Gemeinsamen Bundesausschuss eingeführte Mindestmenge von 50 Kniegelenkt-Totalendoprothesen pro Krankenhaus und Jahr ist unwirksam. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Mindestmengen für stationäre Krankenhausleistungen dienen nach der gesetzgeberischen Intention der Qualitätssicherung. Es gibt sie z.B. im Bereich Leber- und Nierentransplantation, aber auch der Knieprothetik. Wird ein Krankenhaus die auf ein Jahr bezogene Mindestmenge voraussichtlich nicht erreichen, darf es die Leistung nicht erbringenMit Wirkung vom 1. Januar 2006... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.07.2011
- L 8 R 437/05 -
LSG Berlin-Brandenburg: Keine Entschädigungsrente für Markus Wolf
Aberkennung der „Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus“ für ehemaligen Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung der Staatssicherheit zulässig
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Bundesversicherungsamt im Januar 2003 Markus Wolf rechtmäßig die Entschädigungsrente nach dem Entschädigungsrentengesetz aberkannt hat.
Markus Wolf leitete von 1953 bis 1986 im Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS) bzw. später im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), zuletzt im Range eines Generaloberst. Die Entschädigungsrente war eine durch den Einigungsvertrag vorgesehene Nachfolgeleistung für die „Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus“ nach DDR-Recht,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.07.2011
- L 1 KR 206/09 -
LSG Berlin-Brandenburg: Beschäftigung von Honorarkräften auf selbständiger Basis für Führung von Besuchergruppen im Bundesrat nicht zu beanstanden
Besucherführer sind nicht als "Scheinselbständigen" anzusehen
Die vom Bundesrat seit Jahrzehnten angewandte Praxis, mit der Führung von Besuchergruppen überwiegend Honorarkräfte auf selbständiger, nicht sozialversicherungspflichtiger Basis zu betrauen, ist rechtmäßig. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall vertrat die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg die Auffassung, dass die im Bundesrat zur Führung von Besuchergruppen eingestellten Personen abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien. Sie forderte deshalb als Ergebnis einer Betriebsprüfung vom Bundesrat die Nachzahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung für die Jahre 2001... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2010
- L 1 SF 98/10 B Verg, L 1 SF 110/10 B Verg; L 1 SF 191/10 B Verg; L 1 SF 109/10 B Verg, L 1 SF 214/10 B Verg, L 1 SF 217/10 B Verg -
LSG Berlin-Brandenburg: AOK darf exklusive Verträge mit Apotheken zur Patientenversorgung mit Fertigarzneimitteln für Chemotherapie schließen
Ausschreibung für Arzneimittel Zytostatika zulässig
Die AOK Berlin-Brandenburg ist berechtigt exklusive Verträge mit Apotheken in Berlin zur Versorgung ihrer Patienten mit Zytostatika (Fertigarzneimittel zur Injektion bei der so genannten Chemotherapie) zu schließen. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Die AOK Berlin-Brandenburg hatte im Januar 2010 erstmalig in Deutschland die Beschaffung von Arzneimitteln zur Versorgung ihrer Patienten mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie (überwiegend Zytostatika in Lösungen zur Injektion für die so genannte Chemotherapie) exklusiv ausgeschrieben. Die Vertragsärzte ("Kassenärzte") in Berlin sollen nun - aufgeteilt... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.06.2010
- L 1 KR 87/08 und L 1 KR 361/08 -
LSG Berlin-Brandenburg: Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Tarifvertrag mit Mindestlohnfestsetzungen unanwendbar
Rentenversicherungsträger kann Vorliegen der Voraussetzungen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht beweisen
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hält die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für einen Tarifvertrag mit Mindestlohnfestsetzungen durch das Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen vom 8. September 1998 für unanwendbar.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob von Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträge nacherhoben werden dürfen, die sich aus der Differenz der tatsächlich gezahlten Löhne zu den Mindestlöhnen ergeben, welche die Lohntabelle für das Maler- und Lackiererhandwerk im Land Brandenburg vom 1. Oktober 1997 vorgesehen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2010
- L 27 P 18/10 B ER und L 27 P 14/10 B ER (Beschluss, 29.03.2010) -
LSG Berlin-Brandenburg untersagt Veröffentlichung von Transparenzberichten der Pflegekassen
Bewertung stellt schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste dar
So genannte Transparenzberichten über Pflegeheime dürfen vorerst nicht im Internet veröffentlicht werden, da die Bewertung über ein dem Schulnotensystem ähnelnden Prinzip einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstellt. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Antragsteller der beiden zugrunde liegenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung waren jeweils ambulante Pflegedienste, die sich in den Transparenzberichten zu schlecht bewertet sahen (z.B. Note "mangelhaft" bei "pflegerische Leistungen").Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gab ihnen Recht und untersagte vorläufig die Veröffentlichung. Für das... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.02.2010
- L 2 U 294/08 -
LSG Berlin-Brandenburg: Ehemaligem Chemiekombinat-Angestellten aus Bitterfeld steht Verletztenrente zu
Vorliegen einer Berufskrankheit auch nach Berücksichtigung von Stasi-Unterlagen belegbar
Einem ehemaligen Angestellten des Chemiekombinats in Bitterfeld steht eine Verletztenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung zu, da auch vorhandene und berücksichtigte Stasi-Unterlagen die erhebliche Gefährdung durch Chlor im Chemiekombinat Bitterfeld belegen. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stritten der Kläger bzw. nach dessen Tod seine Erben um die Zahlung einer Verletztenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung. Der im Jahre 1932 geborene M. war seit 1950 im VEB Chemiekombinat Bitterfeld als Arbeiter, Brigadier, Kaderinstrukteur und später als Meister in den Abteilungen Chlorbarium, Chlor I und Chlor III beschäftigt gewesen. Während seiner... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2009
- L 2 U 1014/05 -
LSG Berlin-Brandenburg: U-Bahn-Fahrer hat nach Fahrgastunfall Anspruch auf Psychotherapie
Arbeitsunfall mit posttraumatischer Belastungsstörung rechtfertigt Gewährung einer traumaspezifischen Psychotherapie
Einem U-Bahn-Fahrer steht aufgrund eines Fahrgastunfalls gegenüber dem Träger der Unfallversicherung Anspruch auf Gewährung psychotherapeutischer Behandlung zu. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger als Zugführer wiederholt Fahrgastunfälle erlebt, bei denen sich Personen in selbstmörderischer Absicht vor den Zug geworfen hatten und überrollt wurden. Später war er Zeuge eines weiteren tödlich endenden Fahrgastunfalls. Im Jahr 1999 nahm er schließlich eine Person auf den U-Bahn-Gleisen wahr, die sich auf den Gleisen auf den Zug zubewegte.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
