die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009
- 2 Sa 237/09 -
Arbeitnehmer dürfen über die Höhe des Gehalts trotz Verbot im Arbeitsvertrag miteinander reden
Eine zur Verschwiegenheit verpflichtende arbeitvertragliche Klausel ist unwirksam
Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Im zugrunde liegenden Fall ist der klagende Arbeitnehmer bei dem beklagten Arbeitgeber seit dem 1. September 2007 beschäftigt. In § 4 Nr. 4 des Anstellungsvertrages heißt es, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Betriebsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen.Der Arbeitgeber ist der Auffassung, der Arbeitnehmer (Kläger) habe sich mit einem Arbeitskollegen über die Höhe der Bezüge und die damit verbundenen Änderungen im Januar und Februar 2009 unterhalten. Er erteilte daraufhin dem Kläger eine Abmahnung.Die Klage des Arbeitnehmers war... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.06.2009
- 5 Sa 237/08 -
Kündigung bestätigt: Diebstahl geringer Einzelbeträge kann nicht als Bagatelle abgetan werden
Auch privater Ausnahmezustand rechtfertigt berechnend begangenen Diebstahl nicht
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Die Richter bestätigten die Kündigung einer 43-jährigen alleinerziehenden Mutter zweier Kinder. Diese war als Hausarbeiterin in einer Berufsschule gekündigt worden, nachdem sie dabei beobachtet worden war, wie sie sechs Ein-Euro-Münzen aus der Tierspendenkasse in der Schulcafeteria entnommen hatte. Sie gestand, bereits zweimal etwas aus der Spendenkasse entnommen zu haben, aber nicht mehr als sechs bis sieben Euro insgesamt.
Die Klägerin hatte sich jeweils nach Betriebsschluss mit ihrem Generalschlüssel Zugang zu der Cafeteria verschafft. Vor Gericht begründete sie ihre Klage gegen die Kündigung damit, dass sie aus einer Notsituation heraus gehandelt habe, weil sie kein Geld mehr gehabt habe, um Brot zu kaufen.Die Richter gaben jedoch ihrem Arbeitgeber - der die Schule betreibenden Stadt - Recht.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 31.01.2006
- 5 Sa 156/05 -
Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrer, die am Lehrerpersonalkonzept teilnehmen, ist unwirksam
In einem Urteil hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern festgestellt, dass die ab dem Schuljahr 2004/2005 durch das Bildungsministerium vorgenommene Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrer unwirksam ist, soweit diese Lehrer am Lehrerpersonalkonzept in Form der flexiblen Teilzeitarbeit teilnehmen.
Zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen wegen der zurückgehenden Schülerzahlen gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und der GEW und anderen Berufsverbänden der Lehrerschaft, nach der die Lehrer nur noch teilzeitbeschäftigt tätig sind, und die Teilzeitquote von Schuljahr zu Schuljahr entsprechend dem schwankenden Bedarf neu vom Bildungsministerium einseitig... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
