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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Köln“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.02.2006
- 6 Ta 76/06 -

Rosenmontag: Arbeitgeber muss freie Tage an Karneval nicht mehr bezahlen

Betriebsrat kann Individualansprüche nicht gerichtlich durchsetzen

Wer Karneval feiern will, der muss dafür unbezahlten Urlaub nehmen. Vor dem Landesarbeitsgericht Köln wurde ein Antrag abgelehnt, mit dem die weitere bezahlte Freistellung von der Arbeit während der Karnevalstage Rosenmontag, Weiberfastnacht und Fastnachtdienstag gefordert wurde. Da das Unternehmen zusicherte, die Arbeitnehmer auch weiterhin an diesen Tagen frei zu stellen, sie nur nicht wie bisher dafür zu bezahlen, sah das Gericht die Primärinteressen der Kläger und der Teilnahme am Karneval gewahrt und lehnte den Antrag ab.

Der Betriebsrat eines Kölner Unternehmens klagte gegen das Vorhaben des Arbeitgebers, die bis zu diesem Zeitpunkt bezahlte Freistellung von der Arbeit an Rosenmontag, Weiberfastnacht und Fastnachtdienstag in Zukunft nicht weiter vorzunehmen. Die Arbeitnehmer sollten sich zwar nach wie vor an diesen Tagen frei nehmen können, jedoch wollte man diese Tage dann nicht mehr wie bisher bezahlen. Im Zuge der Harmonisierung der Arbeitszeitregelungen hatte das Unternehmen die entsprechende Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitregelung bereits "rein vorsorglich" gekündigt. Der Betriebsrat beantragte daraufhin, das Unternehmen solle nicht die drei zur Diskussion... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.04.2010
- 7 Sa 1206/09 -

Busfahrt­unternehmer darf unpünktlichen Fahrer kündigen

Ordentliche Kündigung ist nach wiederholt unpünktlichem Dienstantritt sozial gerechtfertigt

Einen Busfahrer treffen hinsichtlich der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit beim Dienstantritt weitaus größere Pflichten als einen Arbeitnehmer in einer "normalen" Position, da die Einhaltung des Fahrplanes und damit das Ansehen des Busfahrunternehmens in der Öffentlichkeit maßgeblich vom Verhalten des Busfahrers abhängt. Somit ist eine Kündigung bei wiederholter Unpünktlichkeit gerechtfertigt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Im vorliegenden Fall wurde ein Busfahrer entlassen, nachdem er nicht zum Dienst erschienen war. Der Mann klagte gegen die Kündigung mit der Begründung, er habe sich an diesem Tag lediglich im Dienstplan vertan, aber rechtzeitig angeboten, den zweiten Teil des Dienstes an diesem Tag zu übernehmen. Das Busfahrunternehmen verwies darauf, dass es bereits zum wiederholten Mal zu Verspätungen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011
- 3 Sa 597/11 -

Arbeitgeber darf ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag fordern

Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag bedarf keiner besonderen Begründung

Ein Arbeitgeber ist berechtigt, von einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer, bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.

In dem zu entscheidenden Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin für den Tag krank gemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin aufgefordert, künftig am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah das als sachlich ungerechtfertigt an.Dies sah das... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.02.2011
- 4 Sa 1122/10 -

Betriebsbedingte Kündigung: Jüngere Arbeitnehmer haben trotz Kindern weniger Chancen zu bleiben als ältere Arbeitnehmer

Für jüngere Arbeitnehmer bestehen deutlich bessere Chancen auf neue Arbeitsstelle

Einem Arbeitnehmer, der kaum noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, darf aus sozialen Gesichtspunkten nicht gekündigt werden. Die Kündigung eines jungen Arbeitnehmers ist jedoch trotz im Haushalt lebender Kinder möglich, da er aufgrund seines Alters bessere Chancen auf eine neue Arbeit hat und eine Beeinträchtigung seiner Unterhaltspflichten für seine Kinder nicht zu erwarten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landesarbeitsgericht Köln zu entscheiden, welchem von zwei vergleichbaren Arbeitnehmern bei Wegfall eines Arbeitsplatzes unter sozialen Gesichtspunkten gekündigt werden kann (so genannte soziale Auswahl nach § 1 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz).Dieser Paragraph besagt, dass der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.09.2010
- 4 Sa 721/10 -

Zugang einer Kündigung: Mit Post nach 16.00 Uhr braucht nicht gerechnet zu werden

Wird ein Brief erst um 16.00 Uhr in den Briefkasten des Adressaten geworfen, so geht er erst am nächsten Werktag zu

Der Zugang einer Kündigung ist an dem Tag bewirkt, an dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung des Briefkastens noch gerechnet werden kann. Erreicht die Willenserklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist sie an diesem Tag nicht mehr zugegangen.

In Anlehnung an diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschied das Landesarbeitsgericht Köln zugunsten eines Arbeitnehmers, der sich gegen eine Kündigung wandte, die ein Bote seiner Arbeitgeberin erst nach 16.00 Uhr in seinen Briefkasten eingeworfen hatte. Bei der Frage, wann nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 18.08.2010
- 3 TaBV 15/10 -

LAG Köln zu zulässigen und unzulässigen Vorschriften des Arbeitgebers über Fingernägel, Haare und Unterwäsche

Vorschriften über das Tragen von Unterwäsche zum Schutz der Dienstkleidung und zur Sicherstellung eines ordentlichen Erscheinungsbildes zulässig

Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiterinnen nicht vorschreiben, die Fingernägel nur einfarbig zu tragen. Auch von männlichen Mitarbeitern darf nicht verlangt werden, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu tragen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Der zugrunde liegende Fall betraf eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines Unternehmens, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen vornimmt. Der Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeiterinnen vorgeschrieben, die Fingernägel nur einfarbig zu tragen. Den männlichen Mitarbeitern wurde auferlegt, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu wählen.Das... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2009
- 7 Sa 879/09 -

LAG Köln: Leichenwagen ist als Dienstwagen unzumutbar

Leichenwagen für private Nutzung nicht geeignet

Ein Bestattungsunternehmer erfüllt den arbeitsvertraglichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstfahrzeugs auch zur privaten Nutzung nicht dadurch, dass er ihm einen Leichenwagen zur Verfügung stellt. Die Nutzung eines solchen Fahrzeugs in der Freizeit ist für den Angestellten und seine Angehörigen unzumutbar. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

In dem zugrunde liegenden Rechtstreit ging es um die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung. Der Kläger beantragte, dass es sich bei dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug nicht um einen Leichenwagen handeln dürfe.Der Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, vertrat im Rechtstreit die Auffassung, auch mit einem Leichenwagen den Anspruch seines Mitarbeiters... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.05.2010
- 4 Sa 1257/09 -

Missbrauch von Zugangsrechten – Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators rechtmäßig

Angestellter Innenrevisoren hat kein Recht Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren

Ein EDV-Administrator darf seine Zugangsrechte nur für seine Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen. Er darf nicht außerhalb dieser Aufgaben Inhalte fremder Datenbestände einsehen. Missbraucht er seine Zugangsrechte, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde einem EDV-Administrator fristlos gekündigt, weil er E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands seiner Arbeitgeberfirma eingesehen hatte.Seine dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage blieb vor dem Landesarbeitsgericht Köln erfolglos. Die Rechtfertigung des Klägers, er sei zugleich Innenrevisor gewesen, deshalb sei es seine Aufgabe... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 08.04.2009
- 8TaBV 113/08 -

Kein automatisches Mitspracherecht für Behindertenvertretung bei Besetzung von Vorgesetztenposten

"Unterrichtungs- und Anhörungsrecht" besteht nur wenn einzelne oder alle schwerbehinderten Mitarbeiter von Betriebsmaßnahmen betroffen sind

Die Behindertenvertretung eines Unternehmens hat bei der Besetzung einer Stelle mit Personalleitungsfunktion nicht automatisch ein Mitspracherecht, nur weil auch schwerbehinderte Mitarbeiter dieser Stelle nachgeordnet sind. Die geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.

In den zugrunde liegenden Fall wurde in einem Unternehmen eine Stelle mit Personalleitungsfunktion neu besetzt. Der Vertrauensmann der schwerbehinderten Mitarbeiter verlangte vom Arbeitgeber, ausführlich vorab über die Besetzung informiert zu werden und Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu erhalten. Er begründete dies damit, dass unter den dieser Stelle zugeordneten Mitarbeitern auch schwerbehinderte seien.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 10.02.2010
- 5 Ta 408/09 -

LAG Köln: Keine Prozesskostenhilfe für Klage wegen Altersdiskriminierung

Bei Provokation und Selbstüberschätzung darf Unternehmen auf fehlende Eignung des Bewerbers schließen

einem Ein 61jähriger Bewerber für eine offene Stelle in einem Betrieb, der auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung gemäß § 15 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) klagt, hat dann keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn er offensichtlich für den freien Posten ungeeignet ist. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich der Kläger sich am 20. Mai 2009 um eine Stelle als Vertriebsleiter mit 15 unterstellten Mitarbeitern beworben. Vor Gericht behauptet er, die Personalleiterin habe ihm in einem Gespräch im Juli 2009 erklärt, er sei zu alt und passe nicht in das Vertriebsteam.Das Landesarbeitsgericht hat die Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil davon auszugehen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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