die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Düsseldorf“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2012
- 5 Sa 684/11 -
Fristlose Kündigung eines Jugendamtsleiters wegen sexueller Äußerungen wirksam
Pflichten als Jugendamtsleiter erheblich verletzt
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die fristlose Kündigung eines Jugendamtsleiters für wirksam erklärt. Nach Auffassung des Gerichts hat der Mann in mehreren Fällen durch sexuell grenzüberschreitende Äußerungen gegenüber bzw. in Anwesenheit von Mitarbeitern seine Pflichten als Jugendamtsleiter erheblich verletzt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist seit Juli 2009 bei dem beklagten Kreis als Jugendamtsleiter beschäftigt. Er war zuvor seit dem Jahre 1993 bei den Jugendämtern anderer Städte tätig. Mit Schreiben vom 18. Januar 2011 erklärte der beklagte Kreis die Anfechtung des Arbeitsvertrages. Mit Schreiben vom 19. Januar 2011 kündigte er zusätzlich fristlos.Nachfolgend sprach der beklagte Kreis eine weitere Anfechtung und mehrere neuerliche Kündigungen aus. Er wirft dem Kläger vor, für das Amt des Jugendamtsleiters charakterlich ungeeignet zu sein. Der Kläger weist die Vorwürfe als pauschal und unzutreffend zurück. Er hat zudem ebenso wie der beklagte Kreis... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012
- 4 TaBV 87/11 und 4 TaBV 11/12 -
Arbeitgeber darf nicht auf Dateien des Betriebsrats zugreifen
Betriebsrat hat seinerseits keinen Anspruch auf Einsicht in Protokolldateien von Arbeitgeber
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitgeber keinen Anspruch darauf hat, Einsicht in Dateien des Betriebsrats zu nehmen. Der Betriebsrat hat seinerseits jedoch ebenfalls keinen Anspruch darauf, Einsicht in die Protokolldateien des Arbeitgebers zu verlangen, die die Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk wiedergeben.
In den zwei zugrunde liegenden Verfahren stritten die Beteiligten darüber, ob der Arbeitgeber auf Dateien, die sich auf dem Betriebsratslaufwerk des EDV-Systems der Arbeitgeberin befinden, zugreifen darf (4 TaBV 11/12) und ob der Betriebsrat vom Arbeitgeber Einsicht in Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk verlangen kann (4 TaBV 87/11). Auf dem Betriebsratslaufwerk... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2012
- 6 Sa 1081/11 -
Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner berechtigt
Schmiergeldzahlung berechtigt Bank zur fristlosen Kündigung des Angestellten
Eine Bank ist dazu berechtigt, einem Mitarbeiter fristlos zu kündigen, wenn dieser sich private Bauleistungen von einem Geschäftspartner hat finanzieren lassen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Beklagten, einer Bank, seit dem 1. September 1986 zuletzt als Direktor und Vertriebsleiter beschäftigt. Die Beklagte hat das Arbeitsverhältnis mehrfach fristlos, u.a. am 2. Dezember 2010 und am 14. Februar 2011 gekündigt. Sie wirft dem Kläger vor, er habe sich von einem ihrer Geschäftspartner unberechtigt Vorteile gewähren lassen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2012
- 17 Sa 252/11 -
Keine Kündigung wegen des Vorwurfs der Unterschlagung von 14,99 Euro
Beweise für gerechtfertigte Tatkündigung wegen Unterschlagung nicht ausreichend vorgebracht
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine Kündigung eines Arbeitnehmers, dem vorgeworfen wurde, 14,99 Euro unterschlagen zu haben, abgelehnt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Beklagten, einem Abfallwirtschaftunternehmen seit dem 1. September 1997 als Verwieger an der Müllrampe tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte es u. a., so genannte Wiegebelege zu erstellen.Die Beklagte hat dem Kläger vorgeworfen, er solle von einem Privatkunden am 1. Juni 2010 einmalig einen Betrag von 14,99 Euro... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2011
- 11 Sa 852/11 -
„Equal-Pay“: Mehrgliedrige Tarifverträge der CGB-Gewerkschaften und deren Ausschlussfristen in der Zeitarbeit
Forderungen von Leiharbeitern auf Differenzvergütung vor Dezember 2010 durch Ausschlussfristen verfallen
Das Landesarbeitsgericht musste darüber entscheiden, ob ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma Anspruch auf Differenzvergütungen in den Jahren zwischen 2007 bis 2011 hat.
Im vorliegenden Fall ist der Kläger bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und als Ableser im Kundenaußendienst eines großen Energieunternehmens eingesetzt. Die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden tariflichen Regelungen waren zunächst mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservicagenturen (CGZP) abgeschlossen worden, der das Bundesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011
- 12 Sa 926/11, 12 Sa 928/11, 12 Sa 946/11, 12 Sa 982/11, 12 Sa 1079/11 und 12 Sa 1164/11 -
LAG Düsseldorf: Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam
Kündigungsverzicht gemäß Dienstvereinbarung auch bei drohender Insolvenz weiterhin wirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die von einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft ausgesprochenen außerordentlichen betriebsbedingten Kündigungen für unwirksam erklärt. Der zuvor in einer Dienstvereinbarung festgelegte Kündigungsverzicht im Gegenzug zum Verzicht auf Weihnachtsgeld ist auch bei einer schwierigen wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers als Gesamtzusage individualvertraglich weiter wirksam.
Im zugrunde liegenden Streitfall sah eine Dienstvereinbarung eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft als Gegenleistung für den Verzicht auf das Weihnachtsgeld den Verzicht auf ordentliche betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31. Dezember 2011 vor. Die Beklagte hatte vorgetragen, aufgrund einer unerwartet hohen Tarifsteigerung ab dem Jahr 2011 habe sie im Januar 2011 zur Abwendung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2008
- 12 Sa 505/08 -
Dankesformel im Arbeitszeugnis: Bei nur durchschnittlicher Leistung muss nicht unbedingt gedankt werden
Streit um Dankesformel "wünschen wir ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute"
Ein Arbeitnehmer kann im Arbeitszeugnis jedenfalls dann keine Schlussformel, in der ihm gedankt wird und alles Gute für den weiteren beruflichen und privaten Lebensweg gewünscht wird, verlangen, wenn ihm nur eine "befriedigende" Leistungs- und Verhaltensbewertung zusteht. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Arbeitnehmer fast sieben Jahre als Automobilverkäufer beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er dem Arbeitnehmer ein Eigentumsdelikt vorwarf. Gegen die Kündigung wehrte sich der Arbeitnehmer gerichtlich. Im Laufe des Kündigungsschutzprozesses schlossen die Streitparteien vor dem Landesarbeitsgericht einen Vergleich,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2011
- 7 Sa 1427/10 -
LAG Düsseldorf: Kein Anspruch auf Wiederaufnahme des Kündigungsschutzverfahrens für gekündigten Kirchenmusiker trotz seines Erfolgs vor dem EGMR
Restitutionsklage erfolglos – Vor 2006 rechtskräftig abgeschlossene Verfahren müssen nicht wieder aufgenommen werden
Ein katholischer Kirchenmusiker, der wegen Unterhaltens einer außerehelichen Beziehung von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, hat trotz seines erfolgreichen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte keinen Anspruch auf Wiederaufnahme seines Kündigungsschutzverwahrens. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit dem Jahre 1983 bei der beklagten katholischen Kirchengemeinde als Kirchenmusiker tätig. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31. März 1998 mit der Begründung, der noch verheiratete Kläger unterhalte nach Trennung von seiner Ehefrau eine außereheliche Beziehung. Die Ehe des Klägers wurde im August 1998 geschieden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.11.1979
- 5 (9) Sa 778/79 -
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Formulierung "Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" für überdurchschnittliche Leistungen
In den ersten Monaten einer neuen Beschäftigung sind Leistungen bereits dann überdurchschnittlich, wenn es keine Beanstandungen gibt
"Stets zu unserer Zufriedenheit" umschreibt in der Zeugnissprache durchschnittliche Leistungen. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer solche nur "zufrieden stellende" Leistungen bescheinigt, so bedeutet dies, dass die Leistungen eher mäßig, wenn auch im allgemeinen noch brauchbar waren. In den ersten Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses heben sich die Leistungen des Arbeitnehmers aber bereits dann aus dem Durchschnitt heraus und verdienen die Formulierung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit", wenn die Tätigkeit durchgehend ohne jegliche Beanstandung geblieben ist. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Die Richter gaben der Klage eines Arbeitnehmers auf Zeugnisberichtigung statt. Der Kläger war in den 9 Monaten seiner Beschäftigung ohne jeden Tadel geblieben. Keine der von ihm ausgeführten Arbeiten war jemals bemängelt worden, und keiner seiner Vorschläge jemals abgelehnt, beanstandet oder für nicht richtig befunden worden. Deshalb habe er Anspruch auf die Formulierung "stets zur... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2011
- 16 Sa 1016/10 -
Übergriffe auf Schutzbefohlene durch Mitarbeiter – Kündigung einer Bereichsleiterin von Wohngruppen für Kinder und Jugendliche unwirksam
Verletzung der Kontrollpflichten seitens der Bereichsleiterin nicht nachweisbar
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigung einer Bereichsleiterin von Wohngruppen für Kinder und Jugendliche wegen Übergriffen auf Schutzbefohlene durch Mitarbeiter für unwirksam erklärt. Eine Verletzung der Kontrollpflichten konnte nicht nachgewiesen werden. Daher hätte der Kündigung zunächst eine Abmahnung vorausgehen müssen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war seit dem 1. April 1993 zunächst als Psychologin und ab 2005 als Bereichsleiterin für 5 Wohngruppen mit 40 Mitarbeitern für die Beklagte, eine gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung tätig. Die Betreuung in einer Wohngruppe orientierte sich an einem so genannten „Intra-act-plus-Konzept“. Dieses sieht als Reaktion auf fremdaggressives... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
