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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Krankenkassenrecht“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 13.07.2010
- S 13 KR 62/10 -

Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Fettabsaugung

Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlen / Patientin bleibt auf ihren Kosten für Behandlung eines schmerzhaften Lipödems sitzen

Wenn eine Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als empfohlene neue Methode anerkannt ist, stellt sie keinen Leistungsgegenstand der Gesetzlichen Krankenversicherungen dar. Eine Kostenübernahme kann damit von der Krankenkasse verweigert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Aachen hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Krankenkasse zu Recht die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung verweigert hatte. Die bei der Krankenkasse Versicherte litt unter einem Lipödem der Beine und Arme sowie an Übergewicht und beantragte durch ihren Arzt die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung zur Behandlung des Lipödems unter stationären Bedingungen. In der Begründung des Antrags hieß es, dass die bisher erfolgten langfristigen manuellen Entlastungstherapien keine Besserung erzielen konnten. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme jedoch mit der Begründung ab, dass die vorgeschlagene Behandlung nicht vom Gemeinsamen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.04.2012
- L 1 KR 298/10 -

Gesetzliche Krankenkasse muss Kosten für spezielle Krebsdiagnostik im Ausland nicht erstatten

Kein Anspruch auf „Spitzenmedizin um jeden Preis“

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur die Krankenbehandlung bzw. Diagnostik leisten, die vom gesetzlichen Leistungskatalog erfasst werden. Dies gilt auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, wenn zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen, die allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechen. Ein Anspruch auf „Spitzenmedizin um jeden Preis“ besteht nicht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Ein an einem Prostatakarzinom erkrankter Mann ließ im Jahre 2005 eine spezielle MRT-Diagnostik durchführen, die nur von einem Arzt in den Niederlanden angeboten wurde. Mit der so genannten USPIO-MRT können mittels winziger Eisenpartikel selbst kleine Lymphknoten-Metastasen identifiziert werden, die anderen diagnostischen Verfahren entgehen. Den Antrag des 74-jährigen Mannes auf Erstattung der Kosten in Höhe... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.07.2011
- L 8 KR 101/10 -

Anspruch auf eine ambulante Liposuktion scheitert an fehlender positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Anspruch auf Behandlung umfasst nur Leistungen, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen

Krankenkassen sind nur zu den Leistungen verpflichtet, die sie allgemein als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben. Diese richten sich danach, ob sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss positiv empfohlen worden sind. Dies bestätigte das Hessische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau die Kostenübernahme für drei ambulant vorgenommene Fettabsaugungen an Beinen und Hüften von ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab. Die Versicherte hatte zuvor unter Vorlage ärztlicher Bescheinigungen und Befundergebnisse sowie eines Kostenvoranschlags die Übernahme einer ambulanten Liposuktionsbehandlung beantragt.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 01.03.2012
- S 10 KR 189/10 -

Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugung tragen

Feststellung einer Systemstörung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme

Das Sozialgericht Chemnitz hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) im Bereich beider Oberschenkel einer Patientin übernehmen muss.

Im zugrunde liegenden Fall lehnte der Medizinische Dienst der Krankenkasse nach Begutachtung der 34-jährigen Klägerin die Kostenübernahme für eine Liposuktion ab. Zwar bestehe ein Lipödem (Reiterhosensyndrom) beidseits im Stadium I. Zu empfehlen sei eine konservative Therapie mit Kompressionsstrumpfhosen. Dagegen sei die Liposuktion ein Verfahren der kosmetischen Chirurgie, das nicht... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 23.04.2012
- S 14 KR 143/11 -

Krankenkassen müssen Fettabsaugung zur Behandlung von Lipödemen nicht zahlen

Gemeinsamer Bundesausschuss gibt keine positive Empfehlung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode ab

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Liposuktion (Fettabsaugung) ihrer an einem Lipödem erkrankten Versicherten nicht übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

Die aus dem Landkreis Mainz-Bingen stammende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls leidet seit Jugendjahren an so genannten Lipödemen (einer schmerzhaften Häufung von Fettgewebe) an den Beinen. Die durchgeführte Ernährungsumstellung in Kombination mit manuellen Lymphdrainagen und Sport hatte zu keiner Linderung der Beschwerden geführt, so dass die Klägerin schließlich eine ambulante... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008
- B 1 KR 11/08 R -

Ambulante Liposuktion eines schmerzhaften Lipödems ist nicht im Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten

Krankenkasse durfte Kostenerstattung für Fettabsaugung ablehnen - Liposuktion keine Naturalleistung der Krankenkasse

Ein schmerzhaftes Lipödem kann die medizinische Behandlung in Form einer Fettabsaugung notwendig machen. Sieht der Leistungskatalog der Krankenkasse eine derartige Behandlung jedoch grundsätzlich nicht vor, und handelt es sich im konkreten Fall auch nicht um eine "Ausnahme", so muss die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Frau gegen ihre Krankenkasse auf Erstattung der von ihr selbst bezahlten Operationskosten zur Beseitigung eines schmerzhaften Lipödems an Armen und Beinen. Unter Vorlage eines ärztlichen Attests beantragte die Frau eine Liposuktion (Fettabsaugung), da die ausgeprägten Verformungen auf anderem Behandlungsweg nicht zu korrigieren seien. Schmerzlosigkeit... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2012
- L 5 KR 375/10 -

Keine Kostenübernahme für Brustvergrößerung bei Transsexuellen

Operative Brustvergrößerung stellt auch Transsexuellen keine notwendige Krankenbehandlung dar

Die Krankenkasse muss Kosten für eine Brustvergrößerung bei Transsexuellen dann nicht übernehmen, wenn zumindest ein geringes Brustwachstum durch eine Hormontherapie nachzuweisen ist und keine organischen Funktionsdefizite oder Beschwerden vorliegen. Grundsätzlich besteht nach geschlechtsangleichenden Operationen und Behandlungen nur ein Anspruch auf eine deutliche Annäherung an den weiblichen Körper und nicht auf eine möglichst weitgehende Angleichung, erst recht nicht auf ein Idealbild weiblicher Brüste. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde bei der Klägerin, anatomisch männlich geboren, 2008 nach Östrogentherapie eine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt. Die Kosten hierfür wie auch für die vorangegangene Therapie wurden von der beklagten Krankenkasse übernommen.Nach Zufuhr von Östrogenen hatte sich bei der Klägerin eine mäßige seitengleiche weibliche Brust entwickelt.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundessozialgericht, Urteil vom 06.03.2012
- B 1 KR 10/11 R -

Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

Ausschluss aus Leistungskatalog stellt keine Diskriminierung dar

Die Behandlung einer erektilen Dysfunktion mit Cialis unterfällt nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies entschied das Bundessozialgericht.

Der Kläger kann wegen der Versorgung mit dem Arzneimittel Cialis zur Behandlung seiner erektilen Dysfunktion von der beklagten Ersatzkasse weder Kostenerstattung für die Vergangenheit noch künftige Naturalleistung beanspruchen. Die Behandlung der erektilen Dysfunktion mit Cialis unterfällt nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). § 34 Abs. 1 Satz 7 und 8... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.03.2012
- B 1 KR 24/10 R -

Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Basispflege bei Neurodermitis aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens

Streit um Erstattung für "Linola", "Linola Fett", "Anästhesinsalbe 20 %", "Balneum-Hermal F" sowie "Pasta zinci mollis"

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Basispflege bei Neurodermitis dürfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die beklagte Krankenkasse habe es zu Recht abgelehnt, der Klägerin die ab Mai 2004 entstandenen Kosten für die Selbstbeschaffung von "Linola", "Linola Fett", "Anästhesinsalbe 20 %", "Balneum-Hermal F" sowie "Pasta zinci mollis" zu erstatten und die Klägerin zukünftig mit diesen Mitteln zu versorgen, führte das Bundessozialgericht aus. Die Klägerin hat nämlich weder kraft Satzung noch... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2012
- L 5 KR 720/11 ER -

Krankenkasse muss DNA-Untersuchung wegen möglicher Erblindung des noch ungeborenen Kindes nicht bezahlen

Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert kein "Recht auf ein gesundes Kind"

Eine werdende Mutter hat keinen Anspruch darauf, von der Krankenkasse eine Analyse der DNA-Struktur ihres Vaters, also dem Großvater des Kindes, finanziert zu bekommen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Die 1981 geborene Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist schwanger. Sowohl ihr Vater als auch sie selber leiden unter einem Gendefekt, der eine Augenerkrankung verursachen und zur Erblindung führen kann. Zur Feststellung, ob eine Vererbung dieses Gendefekts auf das Kind der Antragstellerin droht, beantragte die Antragstellerin, ihre Krankenkasse zu verpflichten, eine... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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