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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kraftstoffrest“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Solingen, Urteil vom 01.04.2015
- 11 C 631/14 -

Anspruch auf Ersatz des restlichen Kraftstoffs im Tank aufgrund Totalschadens nach Verkehrsunfall

Schadenshöhe von 1,50 Euro pro Liter Kraftstoff

Erleidet ein Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls einen Totalschaden, so steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Ersatz des restlichen im Tank befindlichen Kraftstoffs zu. Für jeden Liter Kraftstoff erhält er 1,50 Euro als Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Solingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 kam es aufgrund einer Missachtung der Vorfahrtsregelung "rechts-vor-links" zu einem Verkehrsunfall. Dabei erlitt das Fahrzeug des Unfallgeschädigten einen Totalschaden. Neben anderen Schadenspositionen machte der Unfallgeschädigte gegenüber dem Unfallverursacher den Wert des restlichen noch im Tank befindlichen Kraftstoffs geltend. Seiner Meinung nach sei ein Wertersatz in Höhe von 1,50 Euro pro Liter Kraftstoff angemessen. Da sich im Tank noch 10 Liter Diesel-Kraftstoff befanden, verlangte er somit 15 Euro.Das Amtsgericht Solingen entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.06.2015
- 28 U 165/13 -

Kleineres Tankvolumen als im Ausstellungskatalog angegeben stellt keinen Mangel dar

Nicht erreichbare Kraftstoff-Restmenge dient dem Schutz des Motors

Ein Porsche mit einem laut Ausstellungskatalog 67 l Kraftstoff fassenden Tankvolumen ist nicht mangelhaft, wenn der Bordcomputer nach einem Kraftstoffverbrauch von 59 l und dann im Tank noch vorhandenen 6,4 l Kraftstoff keine Restreichweite mehr anzeigt und wenn die letzten 3,3 l im Tank für die Kraft­stoff­versorgung des Motors nicht zur Verfügung stehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Dortmund erwarb im Mai 2011 beim beklagten Autohaus in Holzwickede einen Porsche 911 Turbo S Cabriolet zum Preis von ca. 176.500 Euro mit einem laut Ausstattungskatalog 67 l Kraftstoff fassenden Tank. Kurze Zeit nach der Fahrzeugübergabe bemängelte der Kläger, dass der Bordcomputer nach einem Verbrauch von 59 l Kraftstoff eine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Germersheim, Urteil vom 08.03.2012
- 1 C 473/11 -

Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Schadenersatz für Restbenzin im verunfallten Fahrzeug

Anspruch besteht nach §§ 7, 18 StVG

Der Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf Schadenersatz nach §§ 7, 18 StVG gegen den Unfallverursacher wegen des Restbenzins im verunfallten Fahrzeug. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Germersheim hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob die Geschädigte eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Unfallverursacher ein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Restbenzins im Kraftstofftank des verunfallten Fahrzeugs hat.Das Amtsgericht Germersheim entschied, dass die Geschädigte gemäß §§ 7, 18 StVG einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Solingen, Urteil vom 18.06.2013
- 12 C 638/12 -

Autounfall: Nutzloses Benzin im verunfallten Fahrzeug begründet Schaden­ersatzanspruch

Geschädigter muss zudem nicht Kraftstoffrest abpumpen

Erleidet ein Fahrzeug infolge eines Unfalls einen Totalschaden, ist das noch im Fahrzeug befindliche Benzin nutzlos und kann im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Der geschädigte Fahrzeugbesitzer ist zudem nicht verpflichtet, den restlichen Kraftstoff abzupumpen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 2012 zu einem Verkehrsunfall, wodurch ein Fahrzeug einen Totalschaden erlitt und nicht mehr fahrbar war. Im Fahrzeug befand sich jedoch noch ein Kraftstoffrest von 55 Litern. Der Fahrzeugbesitzer meinte, das restliche Benzin stelle einen ersatzfähigen Schaden dar und klagte daher auf Schadenersatz.Das Amtsgericht Solingen... Lesen Sie mehr




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