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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „kein zusätzliches Entgelt“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 23.05.2011
- 105 C 394/10 -

Auflistung haushaltsnaher Dienstleistungen muss kostenlos erfolgen

Verwalter darf kein zusätzliches Entgelt erheben

Fordert der Mieter eine Auflistung für haushaltsnahe Dienstleistungen vom Verwalter des Vermieters, so kann dieser für die Erstellung dieser Auflistung kein zusätzliches Entgelt erheben. Verwaltungskosten kann ein Verwalter nur für Leistungen erheben, zu denen er laut Verwaltervertrag nicht verpflichtet ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg hervor.

Die Erstellung einer Aufgliederung der Kosten der steuerlich relevanten haushaltsnahen Dienstleistungen müsse nach Auffassung des Amtsgerichts Lichtenberg als Teil der Betriebskostenabrechnung unentgeltlich erfolgen. Es handele sich bei dem durch die Aufgliederung entstehenden Mehraufwand nicht um umlagefähige Verwaltungskosten und könne damit nicht den Betriebskosten zugerechnet werden. Der Verwalter könne nur für Leistungen, zu denen er im Rahmen des Verwaltervertrages nicht verpflichtet ist, ein zusätzliches Entgelt verlangen. Dem Mieter sei die Betriebskostenabrechnung und damit die Aufgliederung der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen... Lesen Sie mehr



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