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Donnerstag, 2. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Instagram“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 21.03.2023
- 13 B 381/22 -

Gegenvorstellungsverfahren nach dem Netzwerk­durchsetzungs­gesetz teilweise nicht anwendbar

Gegenvorstellungsverfahren nach § 3 b NetzDG verstößt gegen das Herkunftslandprinzip und ist deshalb nicht auf soziale Netzwerke mit Sitz im EU-Ausland anwendbar

Die in § 3 b des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerk­durchsetzungs­gesetz - NetzDG) vorgesehene Pflicht, ein Gegenvorstellungsverfahren vorzuhalten, ist auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke teilweise nicht anwendbar. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht vorläufig festgestellt und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln teilweise geändert.

Die in Irland ansässige Antragstellerin ist ein Unternehmen des Meta-Konzerns und bietet die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram für Nutzer in Deutschland an. Sie hatte im Wege des Eilrechtsschutzes gegenüber der Bundesrepublik Deutschland die vorläufige Feststellung begehrt, dass sie den Pflichten nach § 3 a und § 3 b NetzDG nicht unterliegt. § 3 a NetzDG verpflichtet Anbieter sozialer Netzwerke, ihnen gemeldete rechtswidrige Inhalte auf das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für bestimmte Straftatbestände zu prüfen und die fraglichen Inhalte zusammen mit bestimmten Nutzerangaben gegebenenfalls an das Bundeskriminalamt zu melden. § 3 b NetzDG verlangt... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.05.2022
- 6 U 56/21 -

Anpreisung kostenlos erhaltener Bücher durch Influencerin auf Instagram-Post mit Tap-Tags ist als Werbung kenntlich zu machen

Wettbewerbsverstoß begründet Unter­lassungsanspruch

Ein ohne finanzielle Gegenleistung erfolgter Beitrag einer Influencerin auf Instagram ist als Werbung zu kennzeichnen, wenn er kostenlos überlassene E-Books anpreist und jeweils mit sog. Tap-Tags zu den Unternehmen der Bücher verlinkt. Aufgrund der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen ist es für den Durchschnitts­verbraucher ohne diese Kennzeichnung nicht erkennbar, ob es sich um Werbung handelt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit Urteil die Berufung einer Influencerin zurück, die vom Landgericht zum Unterlassen der Veröffentlichung derartiger Posts ohne Werbehinweis verurteilt worden war.

Die Klägerin ist Verlegerin mehrerer Print- und Onlinezeitschriften. Sie verfügt über einen Instagram-Account und bietet Kunden u.a. entgeltlich Werbeplatzierungen an. Die Beklagte ist sog. Influencerin und betreibt auf Instagram ein Nutzerprofil mit mehr als einer halbe Million Followern. Sie stellt dort zum einen Produkte und Leistungen von Unternehmen vor, für deren Präsentation... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.03.2022
- 9 Wx 23/21 -

Auskunftsanspruch gegen Betreiberin einer Social-Media-Plattform bei Verletzung des Persönlichkeits­rechts

Instagram unterliegt Auskunftspflicht bei Persönlichkeits­rechtsverletzung

Die Betreiberin der Plattform www.instagram.com ist verpflichtet, über den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer eines Nutzers Auskunft zu erteilen, wenn durch den Inhalt des Nutzer-Accounts eine strafrechtlich relevante Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits­rechts erfolgt. Dem Auskunftsantrag einer verletzten Person hat der 9. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts stattgegeben.

Eine der Antragstellerin unbekannte Person eröffnete zu einem unbekannten Zeitpunkt einen Account auf der Social-Media-Plattform „Instagram“ mit einem Nutzernamen, der den Vornamen der Antragstellerin und die Angabe „wurde gehackt“ enthielt. In den Account wurden Bilder eingestellt, die eine lediglich mit Unterwäsche bekleidete junge Frau zeigten, deren Gesicht jeweils durch ein Smartphone... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2021
- 6 B 1346/21 -

Frauenverachtender Post auf Instagram kann Verbot der Führung von Dienstgeschäften für Kommissaranwärter nach sich ziehen

Massive Zweifel an charakterlicher Eignung für Polizeiberuf

Ein frauenverachtender Post auf Instagram kann für einen Kommissaranwärter das Verbot zur Führung von Dienstgeschäften gemäß § 39 BeamtStG nach sich ziehen. Denn in einem solchen Fall besten massive Zweifel an der charakterlichen Eignung des Anwärters für den Polizeiberuf. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde in Nordrhein-Westfalen einem Kommissaranwärter mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Dienstgeschäfte zu führen. Damit war es ihm nicht mehr möglich, seine Ausbildung fortzuführen. Hintergrund dessen war, dass der Anwärter zum Zeitpunkt seiner Bewerbung für den Polizeidienst auf Instagram ein Foto postete, das ihn... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 26.08.2020
- 10 A 3201/19 -

Schüler muss nach Spaß auf Instagram-Account mit Countdown zu Amoklauf Polizeikosten tragen

Schüler löste mit anonymen "Instagram"-Beiträgen Polizeieinsatz aus

Ein Schüler kann zur Erstattung von Polizeikosten in Höhe von 864,- Euro herangezogen worden, die durch einen von ihm scherzhaft ausgelösten Pollizeieinsatz entstanden sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden,

Der damals 15-Jährige teilte Anfang 2019 über einen anonymen "Instagram"-Account verklausulierte lateinische Botschaften sowie einen Countdown mit dem Zusatz "RIP KGS" und verlinkte Mitschüler in den Beiträgen. Die Schulleitung schaltete daraufhin die Polizei ein. Nachdem das zuständige Polizeikommissariat die Ermittlungen aufnahm, entfernte der Kläger das Benutzerkonto und versicherte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2019
- 6 W 68/19 -

Influencer müssen Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen

Verlinkung hat werbenden Charakter und soll Absatz der präsentierten Produkte steigern und Image des beworbenen Herstellers fördern

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einer Influencerin und Youtuberin untersagt, im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich im Internet zu präsentieren und dabei Waren und/oder Dienstleistungen vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne diese Veröffentlichungen als Werbung kenntlich zu machen.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt einen Verlag. Die Antragsgegnerin ist Influencerin und Youtuberin. Sie unterhält eine personalisierte Webseite auf Instagram und hat über eine halbe Million Follower. Dort postet sie zahlreiche Bilder, überwiegend von sich selbst. Sie verlinkt diese Bilder mit den Instagram-Accounts der Anbieter der jeweils in ihren Posts dargestellten... Lesen Sie mehr

Landgericht Hagen, Urteil vom 13.09.2017
- 23 O 30/17 -

Posten von Bildern mit Produkten unter Nennung des Produktnamens bei Instagram ohne Kennzeichnung als Werbung unzulässig

Unzulässige Verschleierung des werbenden Charakters der Post

Veröffentlicht ein Instagram-Nutzer Fotos mit Produkten und unterhält sich der Nutzer mit seinen Followern über die Produkte jeweils unter Nennung des Produktnamens und Setzung eines Links zu den jeweiligen Unternehmen, so liegt eine unzulässige Schleichwerbung vor. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall betrieb eine Instagram-Nutzerin auf der Plattform einen Mode-Blog. Sie veröffentlichte dabei Fotos mit einem Produkt und nannte dabei die Marke. Zudem befand sich auf dem Foto ein Link zu der Homepage des jeweiligen Unternehmens. Daneben kommunizierte sich mit ihren Followern, wobei die Instagram-Nutzerin wiederum die Produktmarken nannte und zugleich... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.06.2019
- 6 W 35/19 -

Influencer dürfen Werbung auf Instagram nicht tarnen

Kommerzieller Zweck einer Veröffentlichung muss deutlich kenntlich gemacht werden

Empfiehlt ein "Influencer" ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor, das damit getarnte Werbung auf Instagram untersagte.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist ein Verein, der sich zugunsten seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs einsetzt. Der Antragsgegner arbeitet als sogenannter Aquascaper und gestaltet Aquarienlandschaften. Über seinen Instagram-Account präsentiert er Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen. Er zeigt dort u.a. Wasserpflanzen einer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.06.2019
- VG 3 L 357.19 und VG 3 L 363.19 -

Vorläufige Suspendierung vom Schulunterricht wegen heimlich erstellter Fotos und Videos von Lehrkräften und Veröffentlichung auf Instagram gerechtfertigt

Geordnetes Schulleben durch Handeln der Schüler beeinträchtigt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass zwei Schüler einer zehnten Klasse einer Integrierten Gesamtschule in Berlin vorläufig vom Unterricht suspendiert werden dürfen, weil sie heimlich Videos und Fotos von Lehrkräften angefertigt und an einen Mitschüler weitergeleitet haben, der sie auf Instagram verbreitet und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen hat.

Das Verwaltungsgericht führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass die Schulleiterin die beiden Schüler habe vorläufig für neun Schultage vom Unterricht suspendieren dürfen. Einer der beiden Schüler hatte zugegeben, heimlich Bilder eines Lehrers aus dem Unterricht angefertigt und an den Betreiber des Instagram-Accounts weitergeleitet zu haben. Der andere Schüler hatte jedenfalls... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 29.04.2019
- 4 HK O 14312/18 -

Keine Kennzeichnungs­pflicht für Influencer-Werbung auf Instagram

Erkennbarkeit des gewerblichen Handelns muss in jedem Einzelfall geprüft werden - Entscheidung des LG darf nicht generell mit Blick auf andere Blogger oder Influencer verallgemeinert werden

Das Landgericht München I hat die Klage des Verbands Sozialer Medien e.V. gegen eine Influencerin abgewiesen.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Verband Sozialer Medien e.V. (VSW) von der Beklagten, die unter anderem als Influencerin einen Instagram-Account betreibt, Werbung für diverse Produkte bzw. Marken auf ihrem Account zu unterlassen, sofern diese dort nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet sind.Die Beklagte hat aktuell 485.000 Follower (Abonnenten) auf Instagram... Lesen Sie mehr