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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Gesellschaftsrecht“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012
- II ZR 163/10 -

Auch GmbH-Geschäftsführer kann sich bei Altersdiskriminierung auf Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz berufen

BGH wendet erstmals AGG auf GmbH-Geschäftsführer an / Schadensersatz wegen Diskriminierung

Ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, fällt in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bis zum Ablauf seiner Amtszeit am 31. August 2009 der medizinische Geschäftsführer der beklagten Kliniken der Stadt Köln, einer GmbH. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden von der Stadt Köln gehalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat über den Abschluss, die Aufhebung und die Änderung des Dienstvertrags der Geschäftsführer zu entscheiden. In dem mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossenen Dienstvertrag des Klägers war vereinbart, dass die Vertragsparteien spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf mitteilten, ob sie zu einer Verlängerung des Vertragsverhältnisses bereit waren. Der Aufsichtsrat... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2012
- II ZR 56/10 -

BGH zur Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH

Bei fehlender Anzeige einer wirtschaftlichen Neugründung gegenüber Registergericht kann Erwerber von Geschäftsanteilen Unterbilanzhaftung treffen

Der Bundesgerichtshof hatte über die Haftung von Gesellschaftern einer GmbH zu entscheiden, wenn diese eine stillgelegte Gesellschaft wirtschaftlich neu gründen, die Neugründung aber gegenüber dem Registergericht nicht offenlegen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer im Dezember 1993 gegründeten GmbH mit dem Unternehmensgegenstand des Vertriebs von medizinischen Heil-, Hilfs- und Pflegemitteln sowie des Handels mit Waren aller Art. Die GmbH verfügte Ende des Jahres 2003 über keinerlei Aktiva und tätigte keine Umsätze mehr. Am 21. Juli 2004... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Pirmasens, Urteil vom 24.07.2002
- 1 C 197/02 -

Heizöl-Sammelbestellergemeinschaft: Lieferant kann einen Besteller für einen zahlungssäumigen Mitbesteller in Anspruch nehmen

Besteht eine Gesellschaft im Sinne des § 705 BGB, so haftet jeder Gesellschafter als Gesamtschuldner

Schließen sich mehrere Personen zusammen, um durch die größere Gesamtabnahmemenge von beispielsweise Heizöl einen günstigeren Kaufpreis zu erzielen, so haftet jedes einzelne Mitglied der Bestellergemeinschaft gegenüber dem Lieferanten auf Zahlung des Gesamtkaufpreises. Dies entschied das Amtsgericht Pirmasens.

Eine Gruppe von mehreren Personen tätigte den Kauf von Heizöl als Sammelbestellung. Der Lieferant erklärte sich bereit, die Rechnungsbeträge von jedem Besteller gesondert entsprechend der jeweils bezogenen Menge einzufordern.Nachdem einer der Kunden seine Rechnung nicht bezahlte, wollte der Lieferer einen Mitbesteller als Gesamtschuldner für seine Kaufpreisforderung in Haftung nehmen.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.2011
- II ZR 149/10 -

BGH zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über aktienrechtliche Differenzhaftungsansprüche bei einer Sachkapitalerhöhung

Berufungsgericht muss erneut über Forderungen von mehr als 170 Mio Euro verhandeln

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob eine Aktiengesellschaft mit ihrem Aktionär über den Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der bei einer Sachkapitalerhöhung übernommenen Einlageverpflichtung und dem tatsächlichen Wert der zur Erfüllung erbrachten Sachleistung (so genannter Differenzhaftungsanspruch) einen Vergleich schließen kann und ob in dem Vergleich vereinbarte anderweitige Zahlungspflichten des Aktionärs später mit Ansprüchen gegen die Gesellschaft verrechnet werden können.

Die dem zugrunde liegenden Fall zu entscheidenden Rechtsfragen stellten sich im Zusammenhang mit einer im Jahre 1999 von der Babcock Borsig AG (Babcock) durchgeführten Sachkapitalerhöhung. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung brachte die Preussag AG (Preussag) gemäß einem mit der Babcock geschlossenen Transaktionsvertrag vom Februar 1999 sämtliche Geschäftsanteile an zwei Tochtergesellschaften... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.11.2011
- II ZR 306/09 -

BGH: Streit über Nachlass des Suhrkamp-Verlegers Siegfried Unseld beigelegt

Unterbeteiligungen an Gesellschaften der Suhrkamp-Verlagsgruppe sind bei Pflichtteilsberechnung für Suhrkamp-Sohn nicht zu berücksichtigen

Die der Siegfried Unseld-Stiftung eingeräumten Unterbeteiligungen an Gesellschaften der Suhrkamp-Verlagsgruppe sind nicht in den Nachlass des im Oktober 2002 verstorbenen Verlegers Siegfried Unseld gefallen und sind daher bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs seines Sohnes Joachim Unseld nicht zu berücksichtigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Siegfried Unseld hatte im Oktober 2001 die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung als seine Alleinerbin eingesetzt und einer weiteren Stiftung, der Siegfried Unseld-Stiftung, unentgeltlich Unterbeteiligungen in Höhe von jeweils 30 % u.a. an der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG und der Insel Verlag GmbH & Co. KG aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt seines Todes eingeräumt. Nach seinem... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2011
- II ZR 124/10 -

Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Unzutreffende Hinweise zur Bevollmächtigung führen nicht zur Nichtigkeit von Beschlüssen

Aktionären der Deutschen Bank mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung erfolglos

unzutreffende Angaben zur Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach der bis 31. August 2009 geltenden Fassung von § 121 Abs. 3 AktG führen nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Aktionäre der Beklagten, der Deutschen Bank AG. Sie haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen mehrere Beschlüsse erhoben, die auf der Hauptversammlung der Beklagten am 29. Mai 2008 gefasst wurden.Das Landgericht Frankfurt am Main stellte in seiner Verhandlung fest, dass die auf der Hauptversammlung gefassten... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.04.2011
- II ZR 237/09 und II ZR 244/09 -

BGH: Ausgeschlossener Minderheitsaktionär hat keinen Anspruch auf festen Ausgleich nach Übertragung von Aktien auf Hauptaktionär

Nach wirksamen Übergang von Aktien auf Hauptaktionär kann Minderheitenaktionär keine Ausgleichszahlung mehr für zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen

Ein gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossener Minderheitsaktionär kann dann nicht mehr die einem außenstehenden Aktionär aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen, wenn alle Aktien der Minderheitsaktionäre im Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung für dieses Geschäftsjahr mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bereits auf den Hauptaktionär übergegangen sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Im zugrunde liegenden Fall waren die Kläger Aktionäre der Wella AG. Diese hatte sich 2004 in einem mit der Beklagten als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ihren Gewinn an die Beklagte abzuführen. Nach dem Vertrag schuldete die Beklagte den übrigen Aktionären der Wella AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,83... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2011
- II ZR 263/08 und II ZR 279/08 -

BGH zur persönlichen Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der Bank an einen Mehrheitsgesellschafter

GmbH-Gesellschafter haftet auch bei fast vollständigem Übergang der Anteile auf Mehrheitsgesellschafter

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank der Gesellschaftsschuld beigetreten ist, einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die Gesellschaft abgetreten hat, auch dann persönlich haftet, wenn die Anteile an der Gesellschaft später fast vollständig (hier: 99,94 %) auf den Mehrheitsgesellschafter übergehen. Ferner wurde entschieden, dass der haftende Gesellschafter bei entsprechender Satzungsgestaltung aus der Gesellschaft ausgeschlossen und sein Geschäftsanteil eingezogen werden kann, wenn deswegen die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil von dem Mitgesellschafter betrieben wird und die sonstigen Voraussetzungen für diese Maßnahmen gegeben sind, insbesondere eine Abfindung ohne Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot (§ 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG*) gezahlt werden kann.

In dem einen Verfahren (II ZR 279/08) geht es um die Haftung. Die beiden Kläger und der Beklagte sind Gesellschafter einer GmbH, die Mitte der 90er Jahre ein Wohn- und Geschäftszentrum in Berlin errichtete. Für die Finanzierungsdarlehen der GmbH übernahmen die Kläger, die damals mit zusammen 26,6 % an der GmbH beteiligt waren, in Höhe von 1,52 Mio. DM die persönliche Haftung und unterwarfen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2011
- I ZR 243/09 und II ZR 263/09 -

BGH zur quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Quotale Haftung ist kein gesetzlich geregeltes Haftungskonzept

Bei der Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermindern Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftung der Gesellschafter nicht automatisch. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In den beiden entschiedenen Verfahren nahmen die den Fonds finanzierenden Banken die Fondsgesellschafter persönlich auf Rückzahlung in Anspruch. In den Darlehensverträgen war vereinbart, dass die Gesellschafter entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen persönlich haften (quotale Haftung). Nachdem die Fonds in Zahlungsverzug geraten waren, kündigten die Banken die Kredite. Sie... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.09.2010
- 5 K 4110/08 U, 5 K 4112/08 U -

Haftung für Steuerschulden des Unternehmens nach § 74 AO ist begrenzt

Steuerliche Haftung bei Insolvenz erstreckt sich nicht auf Veräußerungserlös

Die steuerliche Haftung eines Dritten mit Gegenständen, die er einem insolventen Unternehmen zur Nutzung überlassen hat, ist begrenzt. Das Finanzgericht Münster hat in zwei Entscheidungen klargestellt, dass eine Haftung für die Steuerschulden des Unternehmens nach § 74 AO nur in Betracht kommt, wenn der Dritte zum Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme noch Eigentümer dieser Gegenstände ist - ein Zugriff auf den Veräußerungserlös ist rechtswidrig.

In den Streitfällen hatte das Finanzamt die Kläger als Gesellschafter einer GmbH & Co KG gem. § 74 AO in Haftung genommen. Sie sollten für Steuerschulden der insolventen GmbH & Co KG in sechsstelliger Höhe einstehen. Die Haftung war dabei zwar auf ehemals betrieblich genutzte Grundstücke und sonstige Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens beschränkt, die die Kläger an die GmbH... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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