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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gartenpflege“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 25.05.2022
- 17 C 3483/21 -

Mieter einer Eigentumswohnung nur zu Gartenpflege für optisch durch Steinmauer abgegrenzten Garten verpflichtet

Pflicht zur Gartenpflege erstreckt sich nicht auf gesamten vom Sondernutzungsrecht umfassten Garten

Gehört zu einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss ein optisch durch eine Steinmauer abgetrennter Garten, so erstreckt sich die mietvertragliche Pflicht zur Gartenpflege nur auf diesen Teil, wenn die Gartenfläche im Mietvertrag nicht bestimmt ist. Dass vom Sondernutzungsrecht des Vermieters noch ein größerer anliegender Garten umfasst ist, ist dabei unbeachtlich. Dies hat das Amtsgericht Nürtingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer im Erdgeschoss gelegenen Eigentumswohnung in Baden-Württemberg war vertraglich dazu verpflichtet, Gartenpflegearbeiten auszuführen. Hinter der Terrasse der Wohnung befand sich ein großer Garten, der mit einer Natursteinmauer abgegrenzt war. Dahinter lag etwas erhöht ein weiterer Garten. Beide Gartenflächen waren vom Sondernutzungsrecht des Vermieters umfasst, weshalb er meinte die Pflicht zur beziehe sich auf beide Gartenflächen. Der Mietvertrag enthielt keine Bestimmung zur Gartenfläche. Da der Mieter seiner Pflicht zur Gartenpflege in den Jahren 2019 bis 2021 nicht nachkam, beauftragte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Vaihingen, Urteil vom 03.12.2019
- 1 C 315/19 -

Bei Pflicht zur Gartenpflege steht Mieter Anspruch auf Errichtung einer Gerätehütte zu

Erforderlichkeit der Gerätehütte zur Lagerung von Gartengeräten

Ist ein Mieter dazu verpflichtet, die Gartenpflege zu übernehmen, so steht ihm ein Anspruch auf Errichtung einer Gerätehütte zu, wenn kein andere Ort zur Lagerung von Gartengeräten besteht. Dies hat das Amtsgericht Vaihingen an der Enz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war die Mieterin einer in Baden-Württemberg liegenden Erdgeschosswohnung nach dem Mietvertrag verpflichtet, die Gartenpflege zu übernehmen. Da das Mietobjekt keine Möglichkeit hatte, Gartengeräte zu lagern, wollte die Mieterin im April 2019 eine etwa 1,90 m x 1,90 m x 1,70 m große Gerätehütte aus dem Baumarkt im Garten aufstellen. Da die Vermieterin ihre... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 19.11.2020
- 31 S 3302/20 -

Baumfällkosten sind als Betriebskosten umlagefähig

Baumfällkosten stellen Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebs­kosten­verordnung dar

Zur "Gartenpflege" im Sinne des § 2 Nr. 10 BetrKV gehöre auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes, so das Landgericht München I. Die hierfür erforderlichen Kosten seien daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Dies gelte unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolge oder nicht.

Die Parteien stritten in erster Instanz über die Umlagefähigkeit der in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 aufgeführten Kosten für das Fällen zweier abgestorbenen Ebereschen, das Fällen einer absterbenden Kirsche und eines Goldregens, die Totholzentfernung an einer Birke und einer Esche an der Straße in Klettertechnik sowie das Laden, Abfahren und Entsorgen des Schnittguts.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 19.01.2016
- 1 S 117/16 -

Mietvertragliche Pflicht zur "in Ordnung"-Haltung des Rasens gibt Mieter sehr breiten Ermessensspielraum bei der Rasenpflege

Vorliegen einer unklaren Regelung

Regelt ein Mietvertrag, dass der Rasen vom Mieter "in Ordnung" zu halten ist, so liegt eine unklare Regelung vor, die dem Mieter bei der Rasenpflege einen sehr breiten Ermessensspielraum einräumt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen die Mieter einer Wohnung auf Zahlung von Schadensersatz wegen mangelnder Pflege bzw. Beschädigung des Rasens. Die Vermieterin warf den Mietern vor, gegen ihre Pflicht aus dem Mietvertrag, die Gartenflächen auf eigene Rechnung "in Ordnung" zu halten, verstoßen zu haben.Das Landgericht Köln... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2019
- 67 S 100/19 -

Mittels Formularmietvertrag auf Grundstücksmieter abgewälzte Gartenpflege kann Recht zum Fällen von Bäumen begründen

Unklare Regelungen zu Befugnis des Mieters gehen zu Lasten des Vermieters

Wird mittels eines Formular­miet­vertrags die Gartenpflege dem Grundstücksmieter auferlegt, so kann dies ein Recht zum Fällen schadhafter oder für den Mieter störender Bäume begründen. Sind die Regelungen zur Befugnis des Mieters im Mietvertrag nämlich unklar, so geht dies gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter eines Hausgrundstücks in Berlin mehrere Bäume gefällt. Damit waren die Vermieter nicht einverstanden und klagten auf Zahlung von Schadensersatz. Nach dem Formularmietvertrag war den Mietern die Gartenpflege auferlegt. Der Vertrag regelte zwar eine Vielzahl von Verhaltenspflichten der Mieter im Detail, die Befugnis zum Fällen von Bäumen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Entscheidung vom 27.01.2017
- 220 C 332/16 -

Kosten von Baumfällarbeiten nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar

Baumfällkosten keine Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebs­kosten­verordnung

Die Kosten von Baumfällarbeiten sind nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umlegbar. Denn sie sind nicht als Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebs­kosten­verordnung (BetrKV) zu werten. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 wies für die Mieterin einer Wohnung ein Nachzahlungsbetrag auf. Die Mieterin hielt dies für unzutreffend und begründete dies damit, dass in der Nebenkostenabrechnung zu Unrecht die Kosten von Baumfällarbeiten in Höhe von insgesamt 2.261 EUR aufgelistet waren. Der von ihr zu tragende Anteil von 279,20... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nordhorn, Urteil vom 06.02.2007
- 3 C 1505/06 -

Kosten zur Beseitigung von Pflanzen können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden

Pflanzenbeseitigung dient der Instandhaltung der Mietsache

Beseitigt ein Vermieter Pflanzen im Garten, weil sie zu groß geworden sind, so kann er die dadurch entstandenen Kosten nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Pflanzenbeseitigung dient der Instandhaltung der Mietsache und Instand­haltungs­kosten muss der Vermieter tragen. Dies hat das Amtsgericht Nordhorn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Wohnungsmieter die Kosten für die Beseitigung von zu groß gewordenen Pflanzen im Garten tragen. Der Vermieter legte die Beseitigungskosten als Betriebskosten auf die Mieter um. Einer der Mieter war damit jedoch nicht einverstanden und weigerte sich zu zahlen, so dass der Fall vor Gericht kam.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rheine, Urteil vom 27.06.2006
- 4 C 118/06 -

Kosten für Entfernung von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter oder Witterungs­einflüssen sowie Instand­haltungs­kosten für Gartengeräte als Betriebskosten umlagefähig

Mieter muss für Gartenpflegekosten aufkommen

Der Vermieter kann die Kosten für das Entfernen von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen sowie die Instand­haltungs­kosten für die Gartengeräte als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rheine hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall legte die Vermieterin Gartenpflegekosten in Höhe von 24 EUR auf die Mieter um. Darunter fielen die Kosten für das Entfernen durch Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen abgängiger Sträucher und Bäume sowie die Kosten für die Instandhaltung der Gartengeräte. Da sich die Mieter weigerten die Nebenkosten in dieser Höhe zu bezahlen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Landgericht Oldenburg, Urteil vom 30.06.1995
- 2 S 415/95 -

Unterlassen der Gartenpflege sowie erhebliche Beschädigung der Wohnung durch Hundehaltung rechtfertigen ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

Pflicht zum pfleglichen Umgang mit der Mietsache

Ein Mieter ist verpflichtet, mit der Mietsache pfleglich umzugehen. Kommt es daher neben der unterlassenen Gartenpflege zu einer erheblichen Beschädigung der angemieteten Wohnung aufgrund der Hundehaltung des Mieters, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung nebst Garten ordentlich gekündigt. Der Grund für die Kündigung war, dass die Hunde des Mieters die Terrassentür und Fenster der Wohnung zerkratzten. Zudem wurden die Innenwände der Wohnung sowie der Teppichboden erheblich verschmutzt. Ferner unterließ der Mieter die mietvertraglich geschuldete Gartenpflege. Da der Mieter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bottrop, Urteil vom 12.06.2014
- 11 C 59/14 -

Vermieter darf Kosten für Kontrolle der Standfestigkeit von Bäumen nicht als Betriebskosten abrechnen

Kosten für Stand­festigkeits­prüfung der Bäume sind keine Gartenpflegekosten

Lässt ein Vermieter prüfen, ob die Bäume im Garten noch standfest sind, so darf er diese Kosten nicht auf die Mieter im Rahmen der Betriebs­kosten­abrechnung umlegen. Dies hat das Amtsgericht Bottrop entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter den Baumbestand des Grundstücks auf seine Standfestigkeit hin kontrollieren lassen. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 217,22 Euro. Ein Mieter sollte daher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 2012 unter der Position "Außenanlagen Gehölzfläche" 209,75 Euro nachzahlen.Das Amtsgericht Bottrop entschied, dass der... Lesen Sie mehr



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