wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 3. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Frontmeterlänge“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.04.2024
- 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) -

Rechtmäßigkeit des sog. Quadrat­wurzel­maß­stabs bei der Berechnung von Straßen­reinigungs­gebühren

Quadratwurzelmaßstab vorrangig anzuwenden

Das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg hat die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßen­reinigungs­gebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen.

Die Hansestadt Lüneburg erhob bis Ende 2017 Straßenreinigungsgebühren nach dem sog. Frontmetermaßstab. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 stellte sie den Maßstab um und erhebt seitdem die Gebühren gemäß ihrer Straßenreinigungsgebührensatzung nach dem sog. Quadratwurzelmaßstab. Bei diesem wird aus der Grundstücksfläche die Quadratwurzel gezogen. Damit wird gedanklich ein quadratisches Grundstück gebildet, von dem die Länge einer Seite der Gebührenberechnung zugrunde gelegt wird.Das OVG hat entschieden, dass der Quadratwurzelmaßstab ein rechtmäßiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Straßenreinigungsgebühren ist. Der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.03.2020
- 10 K 4644/19.TR -

Zulässigkeit des Frontmetermaßstabs bei Straßen­reinigungs­gebühren trotz im Verhältnis zur Grundstücksfläche kurzer Straßenfront

Keine Pflicht der Behörde zur Flächenveranlagung

Der Frontmetermaßstab zur Berechnung der Straßen­reinigungs­gebühr ist auch dann zulässig, wenn in der Straße Grundstücke liegen, die im Verhältnis zur Grundstücksfläche eine kurze Straßenfront haben. Die zuständige Behörde ist nicht zur Flächenveranlagung verpflichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Eigentümer eines in Trier gelegenen Grundstücks im Jahr 2018 gegen einen Bescheid zur Zahlung der Straßenreinigungsgebühren Widerspruch. Die zuständige Behörde hatte die Gebühren nach dem Frontmetermaßstab veranlagt. In der betreffenden Straße lagen sechs Grundstücke. Zwei davon hatten aber im Verhältnis zu ihrer Grundstücksfläche eine nur... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009
- OVG 9 A 1.07 -

Frontmetermaßstab: Normenkontrollantrag gegen Potsdamer Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgreich

Inhalt des Frontmetermaßstabes verkannt

Auf den Normenkontrollantrag eines Potsdamer Wohnungsbauunternehmens hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. November 2006 für nichtig erklärt.

Die Satzung sieht vor, dass u. a. die Straßenreinigungsgebühren nach dem sogenannten Frontmetermaßstab erhoben werden, also nach der Länge, mit der ein Grundstück an eine Straße angrenzt oder der Straße zugewandt ist.Gegen die Zugrundelegung dieses Maßstabes hat der Senat zwar keine prinzipiellen Bedenken. Allerdings hat die Landeshauptstadt Potsdam den Inhalt des von ihr... Lesen Sie mehr

Werbung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.08.2008
- 4 B 08.916 -

Frontmeterlänge für Straßen­reinigungs­gebühr entscheidend

Bay. VGH zur Auslegung des Begriffs "Frontmeter"

Die Berechnung der Straßen­reinigungs­gebühren war Gegenstand eines Rechtstreits zwischen der Stadt Würzburg und einem Anlieger in der Rochusgasse. Für die Frontmeterlänge ist jedes Angrenzen an das Straßengrundstück ausschlaggebend, unabhängig davon, ob die Grenze einen gradlinigen oder einen verwinkelten Verlauf nehme. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

Nach der städtischen Gebührensatzung ergab sich bei einer Frontmeterlänge von 33 m eine jährliche Gebühr von 76,56 € für das Grundstück. Hiergegen erhob der Grundstückseigentümer Klage. Er war der Auffassung, sein Grundstück dürfe nicht in vollem Umfang herangezogen werden, die Grundstücksgrenze verlaufe nicht gradlinig, knicke teilweise ab, zudem befänden sich vor diesem "Versprung"... Lesen Sie mehr