die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Förderungshöchstdauer“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.03.2023
- 5 C 6.21 -
Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu erbringenden Leistungsanforderungen
Verlängerung des Grundstudiums aus schwerwiegender Grund begründet Anspruch auf BAföG-Weitergewährung
Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über das 4. Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn das Nichtbestehen von Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt. Dabei kommt es auf die Anzahl der nicht erbrachten Leistungsnachweise nicht an, die Ursache für die Verlängerung des Studiums sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin ist Studentin der Pharmazie. Nachdem sie den erforderlichen Nachweis über die Erbringung der üblichen Studienleistungen ("Scheine") bis zum Abschluss des 4. Fachsemesters nicht vorlegen konnte, beantragte sie beim beklagten Studierendenwerk vergeblich die Fortsetzung der Förderung. Die von der Klägerin daraufhin erhobene Klage auf Weiterförderung im 5. und 6. Fachsemester hat das Verwaltungsgericht abgewiesen, weil eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nur bei einem einmaligen Leistungsversagen in Betracht komme. Die Klägerin habe jedoch in den ersten beiden Semestern zwei Leistungsnachweise nicht erbracht, die für die Teilnahme... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 24.10.2018
- 2 A 11/18 -
Psychische Belastung infolge Erkrankung naher Angehöriger rechtfertigt keine Verlängerung der BAföG-Leistungen nach Ablauf der Regelstudienzeit
Ausbildungsverhältnis wird nicht unmittelbar berührt
Wird die Regelstudienzeit überschritten, weil der Student infolge der Erkrankung naher Angehöriger unter psychischer Belastung steht, kommt eine Verlängerung der BAföG-Leistungen nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG wegen schwerwiegender Gründe nicht in Betracht. Denn durch die Erkrankung wird das Ausbildungsverhältnis nicht unmittelbar berührt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Medizin-Studentin an einer saarländischen Universität im August 2005 die Verlängerung der Ausbildungsförderung auch nach Ablauf der Regelstudienzeit im Dezember 2015. Ihrer Meinung nach sei es aus schwerwiegenden Gründen zur Überschreitung der Regelstudienzeit gekommen. So habe ihr Bruder im Sommer 2011 einen Krampfanfall erlitten, was... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 15.12.2017
- S 16 AL 6781/15 -
Kein Anspruch auf Förderung einer dreijährigen Berufsfachschulausbildung zum medizinisch-technischen Radiologieassistenten durch Bundesagentur für Arbeit
Dauer der Ausbildung überschreitet die bei beruflicher Weiterbildung förderfähige Ausbildungszeit von zwei Jahren
Arbeitslose haben regelmäßig keinen Anspruch auf Förderung einer dreijährigen Berufsfachschulausbildung zum medizinisch-technischen Radiologieassistenten durch die Bundesagentur für Arbeit.
Der arbeitslose Kläger beantragte bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für die berufliche Weiterbildung zum medizinisch-technischen Radiologieassistenten an einer medizinisch-technischen Akademie. Die Agentur für Arbeit lehnte eine Förderung ab, da bei Beginn der Ausbildung weder der Ausbildungsgang noch die Akademie durch die Zertifizierungsstelle allgemein für die Förderung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 29.02.2012
- 10 K 2053/11 -
Ausbildungsförderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in Ausnahmefällen möglich
Student muss alle zumutbaren Anstrengungen für rechtzeitiges Erbringen notwendiger Leistungen innerhalb der Regelstudienzeit auf sich nehmen
Studierende können einen Anspruch auf Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus haben, wenn sie aus von ihnen nicht zu vertretenden hochschulorganisatorischen Gründen ihr Studium nicht rechtzeitig abschließen konnten. Dies setzt jedoch voraus, dass sie trotz rationeller Studienplanung auch mit besonderen Anstrengungen nicht alle notwendigen Studienleistungen rechtzeitig erbringen konnten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls studierte an der Universität Siegen Biologie, Evangelische Religionslehre und Mathematikdidaktik für das Lehramt an Haupt- und Realschulen. Das beklagte Studentenwerk hatte die weitere Gewährung von Ausbildungsförderung nach Ablauf der Regelstudienzeit von sieben Semestern abgelehnt, obwohl die Klägerin vorgetragen hatte, sie habe einzelne Lehrveranstaltungen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.06.2011
- 1 BvR 2035/07 -
BVerfG: Regelung zum studiendauerabhängigen Teilerlass der BAföG-Rückzahlung teilweise verfassungswidrig
Studenten in den neuen Bundesländern werden durch das BAföG-Gesetz benachteiligt
Der den Teilerlass von BAföG regelnde § 18 Abs. 3 Satz 1 BAföG ist in der vorherigen und auch in der nachfolgenden Fassungen dann nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, soweit es danach Studierenden wegen Rechtsvorschriften zur Mindeststudienzeit einerseits und zur Förderungshöchstdauer andererseits objektiv unmöglich ist, einen großen Teilerlass zu erhalten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall begann im Wintersemester 1991/92 in den neuen Bundesländern sein Medizinstudium, das er im ersten Monat nach dem Ende des 12. Semesters erfolgreich abschloss. Während des Studiums erhielt er Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Das Bundesverwaltungsamt legte im Verfahren zur Festsetzung der Darlehensrückzahlung unter Zugrundelegung der Förderungshöchstdauer... Lesen Sie mehr