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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Finanzgericht Rheinland-Pfalz“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2012
- 5 K 2514/10 -

Aufwendungen für Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben nicht als Werbungskosten steuermindernd abziehbar

Ausgaben sind nicht als Fortbildungskosten anzusehen und stellen daher keine Werbungskosten dar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat erläutert, ob und wann Aufwendungen eines Lehrers für Fahrten zu Orchesterproben als steuermindernde Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Schullehrer und u.a. Fachlehrer für Musik. Für Fahrten zu Musikproben verschiedener Sinfonieorchester machte er in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 und 2006 Beträge von rund 2.600 Euro bzw. rund 2.400 Euro als Werbungskosten mit der Erläuterung geltend, es handele sich dabei um Fortbildungsaufwendungen. Auf Nachfrage des Finanzamts gab er unter Vorlage verschiedener Bescheinigungen von Orchesterleitern über seine Tätigkeit im Orchester (z.B. Satzproben in bestimmten Instrumentengruppen) u.a. an, er habe Musik studiert und sein Arbeitgeber - das Land Rheinland-Pfalz - fordere eine stetige... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2012
- 2 K 1893/10 -

Mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als verjährungsunterbrechende Handlung gewertet werden

Steueransprüche verjähren in diesem Zusammenhang nicht

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich zu der abgabenrechtlichen Frage geäußert, ob ein die Steuer-Zahlungsverjährung unterbrechender Vollstreckungsaufschub nur dann angenommen werden kann, wenn dieser schriftlich erteilt worden ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte Steuerrückstände in Höhe von rd. 35.000 Euro (Hauptforderung Einkommensteuer etc. rund 8.000 Euro, Säumniszuschläge rund 27.000 Euro), die Steuerforderungen waren in den Jahren 1995 bis 1999 fällig geworden. Zur Erörterung, wie die ausstehenden Rückstände getilgt werden könnten, sprach die Klägerin am 16. Mai 2001 am Finanzamt vor.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2011
- 2 K 1277/10 -

FG Rheinland-Pfalz: Auffälligkeiten beim "Chi-Test" sind allein kein Grund für Beanstandung der Buchführung

Nachweis einer Manipulationsmöglichkeit des Kassenprogramms muss vom Finanzamt erbracht werden

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob Auffälligkeiten bei dem so genannten Chi-Test zur Beanstandung der Buchführung – und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns – berechtigen, wenn sonst keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind.

Mit dem so genannten „Chi-Quadrat-Test“ werden Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit untersucht. Er stellt eine Methode dar, bei der empirisch festgestellte und theoretisch erwartete Häufigkeiten verglichen werden und fußt auf dem Grundgedanken, dass derjenige, der bei seinen Einnahmen unzutreffende Werte in das Kassenbuch/die Kassenberichte eingibt, unbewusst... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2011
- 3 K 2674/10 -

Steuerpflichtiger muss sich Fehler in Steuersoftware wie Verschulen eines Steuerberaters zurechnen lassen

Zur Frage, ob ein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen bei einem Fehler in der Steuersoftware vorliegt

Wenn ein Steuerpflichtiger eine nicht amtlich bereitgestellte Steuererklärungssoftware nutzt und diese möglicherweise unvollständig ist, dann liegt ein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen vor, was zur Folge haben kann, dass eine Änderung des Einkommensteuerbescheids zu Gunsten des Steuerpflichtigen nicht stattgegeben wird. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Im vorliegenden Streitfall hat der Kläger seine Einkommensteuererklärung 2008 unter Verwendung eines handelsüblichen Steuererklärungsprogramms xy erstellt und dann mittels des von der Finanzverwaltung bereitgestellten ElsterFormulars elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Danach wurde die vom Kläger unterschriebene komprimierte Einkommensteuerklärung dem Finanzamt nachgereicht.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2011
- 5 K 2011/10 -

FG Rheinland-Pfalz: Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

Aufwendungen des getrennt lebenden Elternteils bereits durch Familienleistungsausgleich abgegolten

Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen beim getrennt lebenden Elternteil nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Die Aufwendungen sind vielmehr bereits durch den Familienleistungsausgleich abgegolten. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Streitfall ist der in Rheinland-Pfalz ansässige Kläger leiblicher Vater einer Tochter, die bei der Mutter in Norddeutschland lebt. Nach seinen Angaben fand jeweils einmal im Monat ein „Besuchswochenende“ statt, weswegen der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung 2007 Aufwendungen von rund 8.700 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend machte.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.06.2011
- 2 K 1885/10 -

FG Rheinland-Pfalz: Fahrtaufwendungen für Kinderbeförderung zur Schule sind weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastungen

Kosten der Schulausbildung sind zum gewöhnlichen Lebensunterhalt zählende Aufwendungen und schon dem Grund nach nicht außergewöhnlich

Fahrtaufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Eltern ihre Kinder mit dem Kraftfahrzeug zur Schule gebracht haben, können weder als Werbungskosten der Eltern/des Vaters noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Im Streitfall hatte der Kläger aus dienstlichen Gründen einen Wohnsitz ohne Anbindungen an das öffentliche Nahverkehrsnetz. Die Kinder wurden mit dem Auto zur Schule gebracht. In seiner Einkommensteuererklärung 2007 machte der Kläger dafür einen Betrag von 1.560 Euro - zunächst nur - als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dabei gab er an, an 130 Tagen im Streitjahr jeweils vier... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.07.2011
- 1 V 1151/11 -

FG Rheinland-Pfalz: Androhung von Verzögerungsgeld ist kein Verwaltungsakt

Verzögerungsgeld stellt, anders als Angrohung von Zwangsgeld, kein Zwangsmittel dar

Die Androhung eines Verzögerungsgeldes hat nicht die Qualität eines Verwaltungsaktes. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Außenprüfer des Finanzamtes im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei einer GmbH die Vorlage ganz bestimmter Unterlagen angefordert. Nachdem diese Anforderung nicht erfüllt worden war, forderte das Finanzamt mit Schreiben vom 19. Januar 2011 die Vorlage verschiedener Belege/Unterlagen zur Fortsetzung der Außenprüfung an. Ergänzend wurde... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2011
- 6 K 2137/10 -

FG Rheinland-Pfalz: Keine Betriebsausgaben für Luxushandy

Auch Zahnarzt braucht für Erreichbarkeit kein Luxushandy – "Normales" Mobiltelefon ausreichend

Ein Zahnarzt kann ein rund 5.200 Euro teures Luxushandy nicht als Betriebsausgabe in seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. Ein hochwertiges Telefon eines Luxusherstellers mit Eigenschaften, die über die bloße Funktionsfähigkeit als Telefon hinausgehen, ist bei einem Zahnarzt nicht allein durch betriebliche Notwendigkeiten zu erklären und zudem unangemessen. Die entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Kläger im hiesigen Rechtsstreit ist ein Zahnarzt, der in seiner Einkommensteuererklärung 2007 eine zeitanteilige AfA (Absetzung für Abnutzung) in Höhe von 289 Euro für ein am 5. November 2007 zum Preis von 5.200 Euro gekauftes Handy (Abschreibungszeitraum 3 Jahre) als Betriebsausgaben der Zahnarztpraxis geltend gemacht hat (Berechnung: 5.200:36x2=289). Bei dem Handy handelt es sich... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.05.2011
- 2 K 1996/10 -

Einnahmen liegen unterhalb des steuerfreien Betrags: Verluste aus nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit sind dennoch abzugsfähig

Durch gesetzliche Regelung soll Besserstellung für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher erreicht werden

Verluste, die bei Ausübung einer so genannten Übungsleitertätigkeit entstehen, sind steuerlich auch dann abzugsfähig, wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger im Jahre 2009 nebenberuflich als Tanzsportübungsleiter tätig. Nach der gesetzlichen Regelung (§ 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes -EStG -) bleiben dabei die Einnahmen bis insgesamt 2.100 Euro steuerfrei. Wenn die Einnahmen den Betrag von 2.100 Euro übersteigen, dürfen Ausgaben allerdings nur insoweit abgezogen werden, als der steuerfreie... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011
- 2 K 1855/10 -

FG Rheinland-Pfalz: Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Kosten für die Anschaffung eines Fernsehgerätes können auch bei augenärztlich attestierter Sehschwäche nicht als außergewöhnlich angesehen werden

Aufwendungen für ein kontraststarkes Fernsehgerät können auch dann nicht als außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden, wenn aufgrund einer Sehkrafteinschränkung das Fernsehen nur mit einem kontraststarken Gerät möglich ist. Bei einem Fernsehgerät handelt es sich immer - egal ob mit oder ohne Sehschwäche - um einen typischen Gegenstand der Lebensführung und stellt somit keine außergewöhnliche Anschaffung dar. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger in der Einkommensteuererklärung 2009 verschiedene Aufwendungen in Höhe von rund 4.000 Euro bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht, wovon ein Teilbetrag in Höhe von rund 650 Euro auf die Anschaffung eines Fernsehgeräts entfiel. Der Einkommensteuererklärung war eine Erläuterung beigefügt, wonach die Ehefrau des Klägers an... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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