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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Finanzgericht Hamburg“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 29.02.2012
- 1 K 138/10 -

FG Hamburg hält gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten für verfassungswidrig

Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz

Das Finanzgericht Hamburg hält die Vorschriften über die Hinzurechnung von Zinsen und Mieten für verfassungswidrig und hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die ab dem Jahr 2008 wesentlich geänderte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist.

In dem zugrunde liegenden Verfahren pachtete die Klägerin die für ihren Tankstellenbetrieb wesentlichen Wirtschaftsgüter. Die Pachtzinsen wurden im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer als Betriebsausgaben berücksichtigt und minderten den zu versteuernden Gewinn. Anders jedoch bei der Gewerbesteuer, wo Beträge dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, um die Gewerbesteuer zu berechnen.Das Finanzgericht Hamburg hält die Vorschriften über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten (§ 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG) wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1GG) für verfassungswidrig.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.11.2011
- 3 K 1122/07 -

Steuerschulden der Eltern – Kinder müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung dulden

Grundstücksübertragung führt zu Gläubigerbenachteiligung gemäß Anfechtungsgesetz

Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen wegen Steuerschulden der Eltern unter bestimmten Umständen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden. Das hat das Hessische Finanzgericht bestätigt.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Tochter, die im Jahre 2003 durch notariellen Vertrag von ihren Eltern ein Zweifamilienhaus mit Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen hatte. Die Eltern waren jeweils zu ½ Miteigentümer gewesen und behielten sich im Zuge der Übertragung ein Wohnungsrecht vor. Der Vater hatte zum Zeitpunkt der Grundstücksübergabe mehrere... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 14.12.2011
- 2 K 6/11 -

Strafverteidigungskosten können nicht als Werbungskosten abgezogen werden

Änderung der Rechtsprechung für Zivilprozesskosten bleibt ohne Auswirkung auf Prozesse wegen vorsätzlich begangener Straftaten

Das Finanzgericht Hamburg hat die Klage eines Steuerpflichtigen auf steuerliche Berücksichtigung seiner Strafverteidigungskosten zurückgewiesen.

Der Kläger ist wegen Vermögensstraftaten zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die aus den Straftaten erlangten Geldbeträge hatte er in verschiedene seiner unternehmerisch tätigen Gesellschaften investiert. Da das Finanzamt seine Rechtsanwaltskosten aus dem Strafprozess von mehr als 100.000 € bei der Einkommensteuerveranlagung nicht als Werbungskosten berücksichtigte,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 27.09.2011
- 1 K 43/11 -

Keine überzogenen Anforderungen an den Steuerbürger

Hinweise im „Kleingedruckten“ der Steuerformulare schließen nachträgliche Geltendmachung von Unterhaltszahlungen nicht ohne weiteres aus

Das Finanzgericht Hamburg hat der Klage eines Steuerpflichtigen stattgegeben, der Unterhaltszahlungen an seine Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes erst erklärt hatte, nachdem sein Einkommensteuerbescheid bereits bestandskräftig geworden war.

Der Kläger lebt mit der Mutter seines im Jahr 2007 geborenen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Seine Steuererklärung für das Jahr 2008 gab er elektronisch mit ElsterFormular ab, ohne seine Unterhaltszahlungen an die Lebensgefährtin anzugeben. Als er dies etwa ein Jahr nach Erlass des Steuerbescheids nachholte, lehnte das Finanzamt seinen Antrag auf nachträgliche Berücksichtigung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 16.09.2011
- 4 V 133/11 -

Kernbrennstoffsteuer möglicherweise verfassungswidrig

Finanzgericht Hamburg äußert erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernstoffsteuergesetzes

Das Finanzgericht Hamburg hat die Anfang 2011 als Verbrauchsteuer neu eingeführte Kernbrennstoffsteuer - auch "Brennelementesteuer" genannt - in Frage gestellt und einem Eilantrag eines Kernkraftwerkbetreibers stattgegeben. Die Steuer ist möglicherweise verfassungswidrig.

Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Das Kernbrennstoffsteuergesetz verpflichtet die Betreiber von Kernkraftwerken, die Kernbrennstoffsteuer selbst zu berechnen und bei dem für sie zuständigen Hauptzollamt anzumelden. So verhielt sich auch die Antragstellerin und gab... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 04.04.2011
- 2 K 33/10 -

Finanzgericht Hamburg hält Vorschrift des § 8 c Körperschaftsteuergesetz für verfassungswidrig

Versagung der Verlustverrechnung im Fall eines Gesellschafterwechsels verstößt gegen Gleichheitssatz und dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Das Finanzgericht Hamburg ist der Auffassung, dass die in § 8 c KStG vorgesehene Versagung der Verlustverrechnung im Fall eines Gesellschafterwechsels verfassungswidrig ist und hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung des § 8 c KStG zur Entscheidung vorgelegt.

Die Vorschrift des § 8 c Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt die Folgen der Veräußerung von Unternehmen bzw. Anteilen an Unternehmen, bei denen Verluste entstanden sind, die grundsätzlich steuerlich auf zukünftige Veranlagungsjahre vorgetragen werden können. Weil es für einen Erwerber interessant sein kann, solche Verlustvorträge zu übernehmen, um sie mit seinen eigenen Gewinnen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 03.05.2011
- 4 K 63/11 -

FG Hamburg: Zu niedrig berechnete Einfuhrabgaben beim Zoll können nicht nachberechnet werden

Bürger muss nicht schlauer sein, als der Zoll

Berechnet der Zoll zu niedrige Einfuhrabgaben, kann dieser Fehler nicht dahingehend korrigiert werden, dass er im nachhinein weitere Einfuhrabgaben verlangt und den Bürger darauf hinweist, dass dieser durch schlichtes Nachlesen der einschlägigen Gesetzesvorschriften den Fehler bei der Berechnung der Einfuhrabgaben hätte bemerken können. Der Bürger ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich in den zollrechtlichen Bestimmungen besser auszukennen als der Zoll selbst. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger über das Internet einen Blu-ray-Player zum Preis von rund 500 Euro bestellt. Bei Abholung des Gerätes beim Zollamt meldete er die Einfuhr ordnungsgemäß an. Der diensthabende Zollbeamte besprach sich mit einem Kollegen, gab die Daten in das EDV-System ein und setze gegenüber dem Kläger in einem mehrseitigen Einfuhrabgabenbescheid Abgaben... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 08.12.2010
- 2 K 194/10 -

FG Hamburg zur Einhaltung der Klagefrist bei Einwurf der Klage in den Gerichtsbriefkasten

Eingangsstempel eines Gerichts stellt öffentliche Urkunde dar

Bei Einwurf einer Klage in einen Gerichtsbriefkasten ist hinsichtlich der Einhaltung einer Klagefrist der Eingangsstempel des Gerichts entscheidend. Dieser formelle ordnungsgemäße Eingangsstempel einer Behörde erbringt grundsätzlich den vollen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schriftstückes. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor.

Im Haus der Gerichte können außerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts fristwahrende Schriftsätze über einen Nachtbriefkasten eingereicht werden. Dieser Nachtbriefkasten, der sich links neben der Eingangstür befindet, funktioniert in der Weise, dass um 24 Uhr eine Klappe in den Briefkasten eingelassen wird, so dass die bis 24 Uhr eingeworfenen Sendungen unterhalb der Klappe liegen, während... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 20.10.2010
- 4 K 34/10 -

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsanordnung darf auch mündlich ergehen

FG Hamburg zu den Voraussetzungen für den Erlass einer Prüfungsanordnung gem. §§ 2 ff. SchwarzArbG

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass der Erlass einer Prüfungsanordnung gem. §§ 2 ff. SchwarzArbG nicht zwingend schriftlich, sondern auch mündlich ergehen kann. Auch die Durchführung einer Prüfung kurzfristig nach Erlass der Prüfungsanordnung ist zur Nutzung eines Überraschungseffekts zulässig.

Das beklagte Hauptzollamt des zugrunde liegenden Falls erließ gegenüber der Klägerin, einer GmbH, eine verdachtsunabhängige Prüfungsanordnung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Schwarz-ArbG), die einem Vertreter der Klägerin noch am Nachmittag desselben Tages ausgehändigt wurde; der Beginn der Prüfung wurde mündlich auf den Folgetag festgesetzt. Die Klägerin, die nach erfolglosem... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 07.09.2010
- 3 K 13/09 -

FG Hamburg: Schätzung von Umsätzen von Taxifahrern zulässig

Bei Nichtbenennung der Empfänger der vermuteten Mehrbetriebsausgaben bleiben Betriebsausgaben unberücksichtigt

Macht ein Taxiunternehmer nach Ansicht des Finanzamts falsche Angaben bei der Steuererklärung, ist eine Umsatzschätzung rechtmäßig. Dies entschied das Finanzgericht Hamburg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls betreibt in Hamburg ein Taxiunternehmen mit 5 Fahrzeugen. Für die Streitjahre gab der Kläger jeweils Umsätze in Höhe von 120.000 Euro und einen jährlichen Gewinn von rund 20.000 Euro an. Diese Angaben führten dazu, dass beim Kläger, der verheiratet ist und drei Kinder hat, die Einkommensteuer auf Null festgesetzt wurde. Nachdem eine beim Kläger... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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