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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eingliederungsvereinbarung“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2017
- B 11 AL 19/16 R und B 11 AL 5/16 R -

BSG zur Sperrzeit bei fehlenden Eigenbemühungsnachweisen

Arbeitsagentur muss "Gegenleistung" zusagen

Eine Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen mit der Folge eines Wegfalls des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von zwei Wochen tritt auch dann ein, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen lediglich nicht nachgewiesen hat. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass in der Eingliederungsvereinbarung im Gegenzug auch bereits vermittlungsunterstützende Leistungen (Übernahme von Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) zugesagt worden sind. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Revisionsverfahren bekanntgegeben.

Im ersten Verfahren war für den arbeitslosen Kläger in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt worden, dass er sich fünfmal im Monat um Stellen bewerben müsse. Die Bewerbungsaktivitäten sollten jeweils anhand einer Liste dokumentiert und bis zum Monatsende bei der Arbeitsagentur per Post eingereicht werden.Die Arbeitsagentur sagte in der Vereinbarung Leistungen (Bewerbungscoaching, Übernahme von Bewerbungs- und Fahrtkosten) zu. Nachdem der Kläger keinen Nachweis vorgelegt hatte, hob die Arbeitsagentur die Arbeitslosengeldbewilligung wegen des Eintritts einer Sperrzeit für zwei Wochen auf. In diesem Verfahren hat das Bundessozialgericht... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.01.2017
- S 13 AS 3611/16 -

Hartz IV: Sechs Stellenbewerbungen pro Monat für SGBII-Leistungsbezieher zumutbar

Erwerbsfähiger Leistungs­berechtigter ist zur Annahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit verpflichtet

Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Klage eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II abgewiesen, mit der dieser sich gegen eine Sanktion wegen mangelnder Bemühungen um einen Arbeitsplatz gewehrt hatte.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das beklagte Jobcenter in einer durch Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarung bestimmt, dass der Kläger sechs Bewerbungen pro Kalendermonat um nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten tatsächlich in Frage kommende sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse nachweise müsse. Nachdem der Kläger dieser Verpflichtung nicht nachgekommen... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2016
- L 9 AS 4164/15 -

Allein der Wohnungssuche dienende Eingliederungs­vereinbarung mit Arbeitslosem nicht zulässig

Eingliederungs­verwaltungs­akt des Jobcenters fehlt erforderlicher Arbeitsmarktbezug

Ein Eingliederungs­verwaltungs­akt muss einen deutlichen Bezug zum Arbeitsmarkt, d.h. zum Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben erkennen lassen. Dies ist nicht der Fall, wenn das Jobcenter einem SGB-II-Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz als Eigenbemühung nur aufgibt, sich eine Wohnung zu suchen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Außerdem müssen die Vorgaben an den Arbeitsuchenden hinreichend bestimmt sein.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 60jährige SGB-II-Leistungsempfänger (Kläger) lebt im Bodenseeraum und ist seit einigen Jahren ohne festen Wohnsitz. Er nächtigt nach eigenen Angaben seit 2010 in einem Pritschenwagen. Hierfür muss das Jobcenter keine Unterkunftskosten bezahlen, wie das Landessozialgericht im Mai 2016 entschied (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg,... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 23.06.2016
- B 14 AS 30/15 R, B 14 AS 26/15 R und B 14 AS 29/15 R -

Eingliederungs­vereinbarung mit festgelegten Bewerbungs­bemühungen muss auch Bewerbungs­kosten­übernahme regeln

Leistungsempfänger ist bei fehlerhafter Eingliederungs­vereinbarung nicht zu Bewerbungs­bemühungen verpflichtet

Eine zwischen einem Arbeitslosen und dem Jobcenter geschlossene Eingliederungs­vereinbarung, die vorsieht, dass sich der Hilfeempfänger dazu verpflichtet, mindestens zehn Bewerbungs­bemühungen pro Monat zu unternehmen, ist unangemessen, sofern diese Vereinbarung keine Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten vorsieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­sozial­gerichts hervor.

Der 1977 geborene, alleinstehende Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls schloss mit dem beklagten Jobcenter in den Jahren 2011 und 2012 Eingliederungsvereinbarungen. Nach diesen war er verpflichtet, mindestens zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen und diese an einem Stichtag dem Jobcenter nachzuweisen. Das Jobcenter bot Unterstützungsleistungen zur Beschäftigungsaufnahme... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.04.2015
- L 3 AS 99/15 B ER -

Hartz IV: Kinder- und Seniorenbetreuung darf nicht ohne Qualifikation erfolgen

Betreuung von Kindern, behinderten Menschen und Senioren für Personen ohne entsprechende berufliche Erfahrungen ungeeignet

Einem Empfänger von Grund­sicherungs­leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") darf keine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, die ihn zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung verpflichtet, wenn er keine entsprechende berufliche Vorbildung oder sonstigen ausreichenden Vorkenntnisse für diese Tätigkeiten hat. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist verheiratet und hat mehrere Kinder. Er war bis Ende 2004 als Bankkaufmann tätig und übt eine selbständige Nebentätigkeit als Versicherungsmakler aus. Daneben bezieht er mit seiner Familie vom Antragsgegner, dem zuständigen Jobcenter, seit mehreren Jahre Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Der Antragsgegner versuchte zunächst,... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2015
- S 17 AL 3360/14 -

Drei Bewerbungen pro Woche als Verkäuferin für ledige 29jährige Arbeitslose zumutbar und möglich

Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen stellen drei Bewerbungen pro Woche keine hohe Stressbelastung oder besonderen Zeitdruck dar

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass drei Bewerbungen pro Woche für eine ledige 29jährige Arbeitslose zumutbar und möglich sind und auch bei gewissen gesundheitlichen Einschränkungen keine hohe Stressbelastung oder einen besonderen Zeitdruck darstellen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesagentur setzte mit Verwaltungsakte die für die Eingliederung erforderlichen Eigenbemühungen fest, da mit der Klägerin keine Eingliederungsvereinbarung zustande gekommen war. Nachdem die von der Klägerin geltend gemachten "Änderungswünsche" im Widerspruchsverfahren keine Berücksichtigung fanden, erhob Sie Klage gegen die Festsetzungen.... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2014
- L 3 AS 505/13 -

Zwei Bewerbungen pro Woche für Arbeitslose zumutbar

Unmöglichkeit der Bewerbung wegen nicht genug vorhandener Stellenangebote muss vom Bewerber bewiesen werden können

Die in einer Ein­gliederungs­vereinbarung geregelte Pflicht zur Vornahme von zwei Bewerbungen pro Woche ist einem Arbeitslosen grundsätzlich zumutbar. Eine Minderung des Arbeitslosengeldes II wegen eines Verstoßes gegen die Ein­gliederungs­vereinbarung (Sanktion) ist nur dann nicht rechtmäßig, wenn der Arbeitslose nachweisen kann, dass er seiner Pflicht nicht nachkommen konnte, weil nicht genug Stellenangebote vorhanden waren. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Der 1956 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war vor seiner Arbeitslosigkeit als Versandarbeiter, LKW-Fahrer, Taxifahrer sowie im Bereich Reisevermittlung tätig und erhielt vom beklagten Jobcenter Arbeitslosengeld II. Er hatte sich in einer Eingliederungsvereinbarung zu mindestens zwei Bewerbungsbemühungen pro Woche verpflichtet, davon mindestens eine Bewerbung auf ein... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 09.09.2014
- S 35 AS 2893/14 ER -

Hartz IV: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungs­verwaltungs­akt

Leistungsempfänger ist zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit auch zur Annahme von Tätigkeiten verpflichtet, die nicht eigenen Qualifikation oder Vorstellungen entsprechen

Der Eingliederungs­verwaltungs­akt eines Jobcenters ist gegenüber dem Lang­zeit­arbeits­losen sofort vollziehbar, auch wenn dieser Klage bei dem Sozialgericht erhebt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund auf den Antrag eines 50-jährigen arbeitslosen Dekorateurs, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen einen Eingliederungs­verwaltungs­akt des örtlichen Jobcenters anzuordnen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich der Bezieher von Arbeitslosengeld II bei seinem Sachbearbeiter im Jobcenter nicht mit dem Wunsch durchsetzen können, entsprechend seines ehrenamtlichen Engagements in der Sucht- und Kinderbetreuung eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen, die auch eine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich einschloss. Als er sich daraufhin weigerte,... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 02.04.2014
- B 4 AS 26/13 R -

Kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus einer Eingliederungs­verein­barung

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darf nicht von Erbringung einer Gegenleistung abhängig gemacht werden

Das Jobcenter darf einem Arbeitslosen im Rahmen einer Eingliederungs­verein­barung nicht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zusagen, wenn der Leistungsempfänger im Gegenzug dafür ein Studium an einer Hochschule absolviert. Dies entschied das Bundessozialgericht und erklärte die entsprechende Regelung des Jobcenters für nichtig.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das beklagte Jobcenter mit dem Kläger eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, in der sich der Beklagte verpflichtete, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zu drei Jahren zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Kläger, während dessen ein Studium an einer Hochschule zu absolvieren und den Studienabschluss nachzuholen.... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 16.06.2011
- L 5 AS 357/10 -

Hartz IV: Im Rahmen einer Bewerbung sind Darlegungen zur Sexualität und Gefühlswelt nicht üblich

Jobcenter darf Unterlassen solcher Darlegungen verlangen

Macht ein Leistungsempfänger von ALG II (Hartz IV) im Rahmen seiner Bewerbungsunterlagen Angaben zur Sexualität und Gefühlswert, so entspricht dies nicht der Üblichkeit. Das Jobcenter darf ihn daher verpflichten, solche Angaben nicht mehr zu machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erließ ein Jobcenter einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt. Darin enthalten war die Verpflichtung, dass der Leistungsempfänger sich mit Zeugnissen und Lebenslauf bewerben soll, ohne dass den Bewerbungen eine Mottoliste beigefügt wird. Dies hatte er nämlich zuvor getan. Die Mottoliste enthielt Angaben zu den Themen "Erholen",... Lesen Sie mehr